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Eigenbedarfskündigungen wirksam begründen

Eigenbedarfskündigungen wirksam begründen

Benötigen Sie eine in Ihrem Eigentum stehende Wohnung für sich oder einen nahen Angehörigen, besteht die Möglichkeit, das bisherige Mietverhältnis durch eine Eigenbedarfskündigung zu beenden. Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen der vergangenen Jahre die erstinstanzlichen Gerichte zu einer sorgfältigeren Prüfung in Bezug auf Härtefälle, vorgetäuschten Eigenbedarf, etc. ermahnt. Über das bisherige Maß hinaus sollten daher zukünftige Eigenbedarfskündigungen umfangreich begründet werden. Ansonsten droht die Gefahr, dass die Gerichte aufgrund formeller Fehler oder nicht ausreichender Begründung den Räumungsanspruch zurückweisen.
Sollten Sie daher planen, ein Mietverhältnis mit einer Eigenbedarfskündigung zu beenden oder sollten Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben, empfiehlt es sich den Sachverhalt juristisch prüfen zu lassen und anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen. Für entsprechende Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Schulte gerne zur Verfügung.

Eintrag vom 16.04.2024