In einer Eigentumswohnung haben Sie keine Auseinandersetzungen mehr mit einem Vermieter. Das heißt nicht, dass es in der Eigentümergemeinschaft immer konfliktfrei zugeht. Manchmal braucht es den Durchblick bei der Rechtslage, um Konflikte zu regeln. Klare Festlegungen bei der Teilungserklärung oder Hausordnung beugen Missverständnissen und Streitfällen vor. Vermieten Sie die Eigentumswohnung, spielt auch künftig das Mietrecht für Sie eine Rolle. Sie nehmen jetzt lediglich die Rolle des Vermieters ein. Die Sozietät Pläster & Brune Rechtsanwälte Notare Fachanwälte bietet Ihnen Rechtsberatung und Rechtsbeistand, wenn es um Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht geht. Aus Hamm ist unsere Kanzlei gut erreichbar.
Für die verschiedenen Rechtsgebiete sind in unserer Kanzlei erfahrene Fachanwälte tätig. So kann jeder Fall mit spezieller Fachkenntnis behandelt werden. Wo Menschen nah beieinander wohnen, ob als Mieter oder Wohnungseigentümer, bleiben Streitfragen nicht aus. Bei Vermietungen führen strittige Klauseln im Mietvertrag zu Problemen. Unklare Formulierungen und Auslassungen in der Hausordnung fördern Auseinandersetzungen unter Eigentümern. Festlegungen der Eigentümerversammlung, Dokumente wie Hausordnung oder Teilungserklärung sollten rechtssicher sein. Lassen Sie sich bei unserer Sozietät Pläster & Brune Rechtsanwälte Notare Fachanwälte dazu beraten. Zu unserer Sozietät gehört auch ein Notariat. Nutzen Sie unsere Rechtsberatung für Festlegungen, die alle Eigentümer betreffen. Unser zuständiger Fachanwalt steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sollten sich Eigentümer- oder Mieter-Vermieter-Konflikte nicht einvernehmlich klären lassen, vertreten wir Sie bei Mandatserteilung vor Gericht. Die gerichtliche Klärung sollte jedoch nach Möglichkeit der letzte Weg sein. Dem Zusammenleben im Mietshaus oder in der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern förderlicher ist eine gütliche Klärung. In erster Linie streben wir stets außergerichtliche Lösungen an. Oft ist bereits die Klärung der Rechtslage die Lösung. Zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern beruhen auf Missverständnissen. Die Gesetzeslage entspricht eben nicht immer dem persönlichen Rechtsempfinden. Zur Uneinigkeit beim Wohnungseigentum können Sanierungspläne für Aufgang, Heizung, Außenanlagen führen, die Arbeit der Hausverwaltung, Nutzung von Gemeinschaftsräumen. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen, Kompromisse zu finden. Bei Erfordernis vertreten wir unsere Mandanten beim Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht engagiert und konsequent vor Gericht.
Der zuständige Fachanwalt der Sozietät Pläster & Brune Rechtsanwälte Notare Fachanwälte berät und vertritt Sie in puncto Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Wir vertreten Ihre Anfechtungsklage, den Hausgeldanspruch, Ihr Recht als Mieter zur Mietminderung bei eingeschränkter Wohnungsnutzbarkeit. Vereinbaren Sie aus Hamm bei uns einen Termin zur ersten Rechtsberatung. Manchmal reicht eine Erstberatung, um Rechtsunkenntnis und Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Lassen Sie sich zu Ihrem guten Recht als Mieter und Vermieter, Wohnungseigentümer beraten. Die Interessen unserer Mandanten vertreten wir mit aller Konsequenz.
Speziliasierung auf Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Vertrauliche Zusammenarbeit bei allen Fragen
Für Hamm Expertisen durch Erfahrung und Fortbildung
Unkomplizierter Kontakt und gute Erreichbarkeit in Hamm
Außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung
Transparenz bei Sachbearbeitung und Prüfung der Erfolgsaussicht
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