Fachanwälte bei Pläster & Brune in Werne

Fachanwälte

Die Kanzlei Pläster & Brune stellt Ihnen in den Bereichen Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie im Bereich des Verkehrsrechts Fachanwaltschaften zur Verfügung.

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf dem jeweiligen Fachgebiet theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen hat und dem aufgrund dessen von der regionalen Rechtsanwaltskammer der Titel Fachanwalt verliehen wurde. Zuvor wurde der Rechtsanwalt intensiv nach der jeweiligen Fachanwaltsordnung geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels durch einen Rechtsanwalt beantragt werden kann, muss der jeweilige Rechtsanwalt einen umfangreichen Fachkurs absolvieren, Klausuren bestehen und eine Vielzahl von bearbeiteten Fällen der regionalen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben.

Wer über einen Fachanwaltstitel verfügt, muss belegen, dass er sich im vorgeschriebenen Umfang fachlich weiter fortgebildet hat.

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Markus Pläster
Markus Pläster

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Gerrit Brune
Gerrit Brune

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Manchmal braucht man einen Spezialisten: einen Fachanwalt. Die Kanzlei Pläster & Brune stellt Ihnen jeweils in den Bereichen Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie im Bereich des Verkehrsrechts Fachanwaltschaften zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Markus Pläster ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht. Herr Rechtsanwalt Gerrit Brune ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf dem jeweiligen Fachgebiet theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen hat und dem aufgrund dessen von der regionalen Rechtsanwaltskammer der Titel Fachanwalt verliehen wurde. Zuvor wurde der Rechtsanwalt intensiv nach der jeweiligen Fachanwaltsordnung geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels durch einen Rechtsanwalt beantragt werden kann, muss der jeweilige Rechtsanwalt einen umfangreichen Fachkurs absolvieren, Klausuren bestehen und der regionalen Rechtsanwaltskammer eine Vielzahl von bearbeiteten Fällen nachgewiesen haben.
Wer über den Titel Fachanwalt verfügt, muss belegen, dass er sich im vorgeschriebenen Umfang fachlich weiter fortgebildet hat.

Die Kanzlei Pläster & Brune ist durch ihre jahrzehntelange Erfahrung und durch die Größe der Kanzlei breit aufgestellt und kann ihre Mandanten auf einer Vielzahl von Rechtsgebieten kompetent und umfassend betreuen. Wir sind froh und auch ein bisschen stolz, dass wir nicht wenige unserer Mandanten bereits in der zweiten oder gar dritten Generation begleiten. Ob im Familienrecht, im Erbrecht, im Immobilienrecht oder im Versicherungsrecht, unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie unsere Fachanwälte und unser Notar beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich. Trotzdem ist klar: kein Rechtsanwalt kann alles - genauso wie kein Arzt alles kann. Ein Allgemeinmediziner kann sicher bei vielen Erkrankungen die richtige Diagnose stellen und die richtige Behandlung verordnen. Trotzdem muss er an einen Facharzt oder eine Fachärztin verweisen, wenn es speziell wird, wenn für bestimmte Symptome ein Neurologe, ein Hautarzt oder ein Kardiologe gefragt ist. Genauso verhält es sich auch mit einem Fachanwalt.

Wenn´s speziell wird - der Fachanwalt hilft!

Viele Fälle sind im juristischen Sinne nicht zu kompliziert und können vegleichsweise schnell und einfach gelöst werden. Aber dann gibt es da natürlich die verzwickten Fälle, die speziellen und komplexen Sachlagen, die komplizierten Detailfragen. Gut, wenn man dann auf einen Fachanwalt zugreifen kann! Möglicherweise ist die Situation zwischen beiden Parteien so verfahren, dass keine Einigung zu erzielen ist. Oftmals hilft ein Fachanwalt hier weiter, der auch mit Detailfragen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet vertraut ist. Manchmal ist der Sachverhalt aber auch so kompliziert und komplex, dass der gelegentliche Umgang mit diesem Rechtsgbiet nicht ausreicht. Gerade im Verkehrsrecht zum Beispiel oder auch im Arbeitsrecht oder im Bereich Bau, also im Bau- und Architektenrecht und im Miet- und Wohnungseigentumsrecht gibt es in Deutschland in den letzten jahren immer häufiger Sachlagen, die so in die Tiefe gehen, so komplexe Fragen aufwerfen, dass es sinnvoll ist einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. Nicht selten geht es ja auch um nicht unerheblich viel Geld. Bitte sprechen Sie uns an! Wir arbeiten uns gern in komplizierte Fälle ein und stellen unsere gesamte Erfahrung und unser umfangreiches Fachwissen zur Verfügung, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, gerichtlich und außergerichtlich und, wenn nötig, durch alle Instanzen!