Medizinrecht bei Pläster und Brune Werne

Medizinrecht

Medizinrecht

Tätigkeitsbereiche
  • Arzthaftungsrecht (s. auch unter Rechtsgebiete Arzthaftungsrecht)
  • Behandlungsfehler (s. auch unter Rechtsgebiete Arzthaftungsrecht)
  • Apotheken
  • Kliniken und Krankenhausbetriebe
  • Krankenkassen
  • Privat- und Kassenpatienten
  • kassenärztliche Vereinigung

Die rechtliche Beziehung zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin sowie zwischen Ärzten untereinander regelt und behandelt das Medizinrecht. Die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs wie auch des zahnärztlichen Berufs fallen ebenfalls unter das Medizinrecht wie auch das Meldewesen für meldepflichtige Krankheiten.

Das Medizinrecht dient als Oberbegriff für eine ganze Reihe von verwandten Unterthemen. Sicher am häufigsten gefragt ist das Arzthaftungsrecht, das unsere Kanzlei ebenfalls anbietet. Auch das allgemeine Berufsrecht, also zum Beispiel Fragen zur Approbation oder zu den ärztlichen bzw. zahnärztlichen Berufsordnungen gehört zum Medizinrecht.

Die Rechte der Krankenversicherungen, sowohl der gesetzlichen wie der privaten Krankenversicherungen sind ebenfalls Bestandteil des Medizinrechts. Strittige Fragen entstehen zum Beispiel öfter über das Vergütungsrecht bei Heilbehandlungen wie auch generell beim Recht der medizinischen Behandlung.

Das Krankenhausrecht mit Krankenhausfinanzierung ist ebenso ein Unterpunkt des Medizinrechts wie das Chefarztantragsrecht. Auch Grundzüge des Apothekenrechts fallen darunter. Zudem gibt es im Medizinrecht ganz spezielle Unterbereiche wie die Röntgenverordnung oder das Recht der Praxisübertragung und des Praxisverkaufs. Auch das Recht der Pflegeberufe und das Pharmarecht werden unter dem Oberbegriff Medizinrecht oder auch Gesundheitsrecht zusammengefasst.

Sicher das emotionalste Teilgebiet des Medizinrechts ist das Arzthaftungsrecht, da hier Fälle behandelt werden, bei denen es im besten Fall um eine Verlängerung der Rekonvaleszenz, im schlimmsten Fall aber um Leben und Tod geht. Wenn eine medizinische Behandlung, ob notwendig oder aus kosmetischen Gründen erwünscht, nicht optimal verläuft, werden sofort Fragen laut: Hat es Fehler in der Anamnese, in der Behandlung oder bei der Pflege gegeben? Hätten diese Fehler vermieden werden können? Kann oder muss gar jemand zur Verantwortung gezogen werden? Wie kann man erlittenes Leid über Zahlen definieren, das heißt: wie viel Schmerzensgeld ist angemessen?

Aber auch, wenn eine Behandlung optimal verlaufen ist, kommen immer wieder Fragen nach der angemessenen Vergütung auf. Oder die Krankenversicherung will eine Therapie nicht übernehmen, obwohl dem Patienten damit sehr gut geholfen werden konnte. Ebenfalls oftmals zum Streit zwischen Arzt/Ärztin bzw. Krankenhaus und Versicherung kommt es über die Dauer eine Behandlung bzw. sich möglicherweise anschließenden Folgebehandlungen.

Aber auch zwischen Ärzten bzw. Ärztinnen untereinander gibt es mögliche Streitpunkte, zum Beispiel um die Frage, was als Darstellung der eigenen Qualifikationen und Fähigkeiten noch erlaubt ist und was als unlautere Werbung gesehen wird.

Ein weites Feld des Medizinrechts, in dem rechtlicher Beistand in jedem Fall sinnvoll erscheint, ist das Recht der Praxisübertragung und des Praxisverkaufs. Häufig werden Arztpraxen nicht mehr innerhalb der Familie weitergeführt, sonders es muss extern nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin gesucht werden.

Die Übertragung bzw. der Verkauf der Praxis mit etwaigen Geräten, Interieur und einem Patientenstamm ist dann ein durchaus aufwändiger Prozess, der in jedem Fall von einem Anwalt oder einer Anwältin juristisch begleitet werden sollte, um den Übergang einwandfrei zu gewährleisten.

Ein weiteres umfassendes Untergebiet des Medizinrechts ist das Pharmarecht, unter das zum Beispiel das Apothekenrecht, das Arzneimittelhaftungsrecht, das Arzneimittelzulassungsrecht und das Arzneimittelsicherheitsrecht fallen, aber genauso das Beihilferecht, das Heilmittelwerberecht und das Medizinprodukterecht.

Die Kanzlei Pläster & Brune begleitet und unterstützt Sie in allen Aspekten des Medizinrechts. sowohl gerichtlich wie außergerichtlich, und, wenn nötig, durch alle Instanzen. Frau Rechtsanwältin Diana Schenk ist angehende Fachanwältin für Medizinrecht und in unserer Kanzlei für das umfassende Themenfeld Medizinrecht zuständig.

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