Agrarrecht in der Kanzlei Pläster & Brune

Agrarrecht – Regeln für den ländlichen Raum und seine Nutzer

Agrarrecht – Regeln für den ländlichen Raum und seine Nutzer

Das Agrarrecht bietet für Menschen, die mit Landwirtschaft wenig zu tun haben, sicher vor allem viele exotische Begrifflichkeiten: landwirtschaftliches Sondererbrecht, Höfeordnung, Tierseuchen- und Tierschutzrecht, Grundstücksverkehrs- und Pachtrecht, Flurbereinigungsverfahren, Saatgutverkehrsrecht, Futtermittelrecht und Lebensmittelrecht. Zudem gibt es ein eigenes Sozialrecht für Angehörige landwirtschaftlicher Berufe sowie seit einiger Zeit ein eigenes Agrarumweltrecht und mittlerweile sogar ein Recht erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe. Auch mit einigen anderen Rechtsgebieten gibt es Überschneidungen bzw. Berührungspunkte, so zum Beispiel mit dem Steuerrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Forstrecht, dem Fischereirecht und dem Jagdrecht.

Tatsächlich ist das Agrarrecht also ein sehr umfassenden Rechtsgebiet mit vielen Unterthemen, spannenden Konstellationen und einer langen Geschichte. Vor dem 18. Jahrhundert sprach man vom Bauernrecht, während im 19. Jahrhundert der Begriff Landwirtschaftsrecht dazukam. Während des Nationalsozialismus gab es den ideologisch geprägten Begriff Bauern- und Bodenrecht. Im europäischen Sprachgebrauch hat sich aber mittlerweile der Begriff Agrarrecht durchgesetzt.

Ein klassischer Streitfall im Agrarrecht ist sicherlich der Generationskonflikt zwischen Alt- und Junglandwirt. Der alte Bauer ist mittlerweile in Rente, hat sich aber sein Leben lange für den Hof aufgeopfert, vielleicht sogar mehr gearbeitet als es seiner Gesundheit zuträglich war. Nun hat der Jungbauer übernommen, und natürlich macht er einiges anders als der Vater. Neue Produktionsmethoden kommen zum Einsatz, andere Abläufe werden umgesetzt. Der Jungbauer möchte neue Wege gehen und den Hof nach seinen Vorstellungen bewirtschaften, während der Altbauer meint, was immer funktioniert habe, müsse auch weiterhin so gemacht werden. Ein solcher Fall birgt enormes Konfliktpotenzial bis hin zum Auseinanderbrechen ganzer Familien und sogar bis zum Verlust des Hofes aufgrund ausufernder Kosten für die Rechtsstreitigkeiten. Damit es möglichst nicht so weit kommt, ist es gut, wenn man auf einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Agrarrecht zurückgreifen kann, der/die auch als Mediator tätig werden kann.

Aber auch viele andere Konfliktsituationen entstehen im ländlichen Raum und werden über das Agrarrecht geregelt. Der genaue Verlauf von Grenzen, Wege, die von Generationen benutzt wurden und nun gesperrt sind, Unfälle mit Weidevieh oder nicht angeleinten Hunden oder das korrekte Ausweisen von Ausgleichsflächen sind mögliche Streitfälle im Agrarrecht. Die Privilegierung für das Bauen im Außenbereich kann zu Unstimmigkeiten führen ebenso wie das Ausbringen von Gülle oder anderen Düngemitteln. Auch der Bau von Tiermastanlagen stößt oft auf Widerstand. Die Vergabe des Jagdausübungsrechts, das Aufstellen jagdlicher Einrichtungen oder die Frage nach dem Verursacher und damit nach der Ersatzpflicht von Wildschäden ist ebenfalls nicht immer konfliktfrei.

Ein nicht unerheblicher Teil an juristischen Fragestellungen entsteht mittlerweile auch durch Diskrepanzen zwischen europäischen, also EU-Vorgaben und traditionellen deutschen Vorgehensweisen.

Seit es in der Bevölkerung ein wachsendes Bewusstsein für Natur- und Tierschutz gibt und seit die Landwirtschaft insgesamt „grüner“ wird, haben sich auch hier neue Konfliktkonstellationen sowie neue Gesetze entwickelt. Genannt seien hier nur das Agrarumweltrecht sowie das Recht erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe. Konkret sind das zum Beispiel Streitfälle über den Riss von Nutztieren durch den Wolf oder über den Abstand zwischen der Wohnbebauung und einem geplanten Windrad. Auch in diesen Fällen hilft ein Fachanwalt/eine Fachanwältin für Agrarrecht weiter.

In der Kanzlei Pläster & Brune steht Herr Rechtsanwalt Patrick Wilcock für alle Fragen bezüglich des Agrarrechts zur Verfügung. Wir beraten und begleiten Sie gerichtlich und außergerichtlich und, wenn notwendig, durch alle Instanzen.

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