Arzthaftungsrecht / Medizinrecht für Lünen - Pläster & Brune

Anwaltliche Unterstützung in Lünen

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Anwaltliche Unterstützung für Arzthaftungsrecht / Medizinrecht in Lünen gesucht?

Das Arzthaftungsrecht bezieht sich auf die Rechtsnormen, die für die Haftung von Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften für Schäden gelten, die ihren Patienten bei der medizinischen Behandlung zugefügt werden können. Wenn auch Sie einen Rechtsbeistand in Lünen für Arzthaftungsrecht benötigen, dann sind Sie in der Kanzlei Pläster und Brune sehr gut aufgehoben. Es betreut Sie bei uns Frau Rechtsanwältin Schenk.

Die Haftung für Ärzte basiert auf der Verletzung von Sorgfaltspflichten. Der Arzt muss die erforderliche Sorgfalt aufbringen, um eine sachgerechte und angemessene Behandlung durchzuführen. Wenn er diese Pflicht verletzt und dadurch ein Schaden für den Patienten entsteht, kann der Arzt für diesen haftbar gemacht werden. 

Die Haftung kann aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (Delikt) resultieren. Der Patient kann Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld fordern. Um Ansprüche geltend zu machen, kann der Patient einen Anwalt einschalten und gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren einleiten. 

Das Arzthaftungsrecht ist ein sehr komplexes Gebiet und wird von verschiedenen Rechtsquellen wie Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Verträgen und der Rechtsprechung geprägt. Es gibt auch verschiedene Arten von Arzthaftung, einschließlich Behandlungsfehlern, Aufklärungsfehlern, Organisationsfehlern und Fehler bei der Diagnosestellung. 

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Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder eine andere medizinische Fachkraft bei der Behandlung eines Patienten einen Fehler begeht, der dazu führt, dass der Patient geschädigt wird. Ein Behandlungsfehler kann eine falsche Diagnose, eine fehlerhafte Behandlung oder ein Fehler bei der medizinischen Versorgung sein. Sie benötigen einen Rechtsbeistand in Lünen um Umland aufgrund eines Behandlungsfehlers? Dann sind Sie in der Sozietät Pläster & Brune Rechtsanwälte Notare Fachanwälte richtig. 

Um einen Behandlungsfehler geltend zu machen, müssen Sie beweisen können, dass der Fehler tatsächlich passiert ist und dass er für den Schaden, den Sie erlitten haben, verantwortlich ist. Dazu können Gutachten von unabhängigen medizinischen Experten notwendig sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder unerwünschte Ausgang einer Behandlung auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist. Ein Arzt kann nur für Fehler haftbar gemacht werden, die er vorsätzlich oder fahrlässig begangen hat und die nicht dem üblichen Standard der ärztlichen Versorgung entsprechen. 

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, sollten Sie sich an einen Anwalt für den Raum Lünen für Arzthaftungsrecht / Medizinrecht wenden, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen kann, wie wir, die Sozietät Pläster & Brune Rechtsanwälte Notare Fachanwälte.

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Diana Schenk
Diana Schenk

Rechtsanwältin