Maklerrecht - Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Maklerrecht

Maklerrecht

Tätigkeitsbereiche
  • Abwehr von Honoraransprüchen des Maklers
  • Honoraransprüche des Maklers
  • Honorarrückforderungsansprüche
  • Kündigung von Maklerverträgen
  • Schadensersatzansprüche
  • Überprüfung von Maklerverträgen

Die Rechtsanwaltskanzlei Pläster & Brune vertritt Sie auf allen relevanten Tätigkeitsfeldern des Maklerrechts.  Es vertreten Sie auf diesem Gebiet Herr Rechtsanwalt Gerrit Brune als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht als auch Herr Rechtsanwalt Patrick Wilcock

Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst auch den Bereich des Maklerrechts.

Anfrage Maklerrecht

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Hinweis:

Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster & Brune in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.

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