Maklerrecht - Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Maklerrecht

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Tätigkeitsbereiche
  • Abwehr von Honoraransprüchen des Maklers
  • Honoraransprüche des Maklers
  • Honorarrückforderungsansprüche
  • Kündigung von Maklerverträgen
  • Schadensersatzansprüche
  • Überprüfung von Maklerverträgen

Die Rechtsanwaltskanzlei Pläster & Brune vertritt Sie auf allen relevanten Tätigkeitsfeldern des Maklerrechts.  Es vertritt Sie auf diesem Gebiet Herr Rechtsanwalt Patrick Wilcock .

 

Anfrage Maklerrecht

Anfrage
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Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster & Brune in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.

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