Arzthaftungsrecht / Medizinrecht für Selm - Pläster & Brune

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Schadensersatzansprüche geltend machen? 

Sozietät Pläster & Brune
- Ihre Anwälte für Selm und Umgebung!

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Im Arzthaftungsrecht / Medizinrecht kann ein Patient Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm durch einen Behandlungsfehler oder ein anderes Verschulden des Arztes oder der medizinischen Fachkraft ein Schaden zugefügt wurde. Der Schadensersatz soll dem Patienten für die durch den Fehler entstandenen finanziellen Einbußen und Belastungen entschädigen. Wir von der Kanzlei Pläster und Brune stehen Ihnen beratend für den Raum Selm und Umland zur Seite.

Die Schadensersatzansprüche können sich beispielsweise auf Verdienstausfall, medizinische Kosten, Pflegekosten, Kosten für eine Rehabilitation, Kosten für eine behindertengerechte Wohnung in Selm oder Fahrzeug, sowie Kosten für eine psychologische Betreuung beziehen. 

Die Höhe des Schadensersatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art und Schwere des Schadens, dem Alter und Geschlecht des Patienten, der Dauer der Beeinträchtigung sowie der künftigen Folgen des Schadens. Die Schadensersatzansprüche müssen von einem Anwalt für Arzthaftungsrecht geprüft und durchgesetzt werden. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen durch einen Behandlungsfehler ein Schaden entstanden ist, sollten Sie sich mit der Sozietät Pläster & Brune Rechtsanwälte Notare Fachanwälte in Verbindung setzen, wir erledigt das für Sie.

Medizinrecht - Kassenärztliche Vereinigung für Selm und Umgebung

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Interessen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland (und damit auch Selm) vertritt. Die KV hat unter anderem die Aufgabe, die ärztliche Versorgung sicherzustellen und zu steuern. 

Im Medizinrecht spielt die KV eine wichtige Rolle, insbesondere im Zusammenhang mit der Vergütung der ärztlichen Leistungen. Die KV ist für die Abrechnung der erbrachten Leistungen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mit den gesetzlichen Krankenkassen zuständig. Hierbei müssen die Leistungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und dürfen nicht überflüssig oder unwirtschaftlich sein. 

Die KV ist auch für die Festlegung von Honorarverteilungsmaßstäben zuständig, die die Verteilung der Vergütung unter den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten für den Raum Selm regeln. Die Verteilung der Vergütung kann dabei unterschiedlich ausfallen, je nachdem, in welcher Region und Fachrichtung der Arzt tätig ist. 

Im Medizinrecht können auch Fragen der Haftung und des Schadenersatzes im Zusammenhang mit den Leistungen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten für Selm relevant sein. Die KV kann in bestimmten Fällen auch für die ärztlichen Fehler und Schäden haftbar gemacht werden, insbesondere wenn sie ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. 

Insgesamt ist die Kassenärztliche Vereinigung im Medizinrecht ein wichtiger Akteur, der maßgeblich an der Steuerung und Vergütung der ärztlichen Leistungen beteiligt ist und eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung spielt. 

Wenn Sie einen Rechtsbeistand zum Thema Arzthaftungsrecht / Medizinrecht in Selm um Umland benötigt, sind Sie bei der Sozietät Pläster & Brune Rechtsanwälte Notare Fachanwälte richtig.