Fragen - Antworten rund um den Rechtsanwalt

Pläster & Brune GbR - Fragen - Antworten rund um den Rechtsanwalt

Fragen & Antworten

FAQ Anwaltsbereich und Notar

Wie beauftrage ich einen Anwalt?

Der Anwaltsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande und kann sowohl mündlich, als auch schriftlich abgeschlossen werden. Beachten Sie jedoch, dass Sie einem Rechtsanwalt bereits mit der Übermittlung relevanter Informationen oder der Bitte um Prüfung eines Sachverhalts, ein Angebot zur Annahme des Mandats machen. Sobald der Rechtsanwalt daraufhin tätig wird, besteht ein gültiges Mandatsverhältnis. Ein Vertrag in schriftlicher Form ist hierzu nicht notwendig.

Warum sollte ich einen Fachanwalt beauftragen?

Ein Fachanwalt zeichnet sich durch die erfolgreiche Teilnahme an besonderen Fortbildungsveranstaltungen sowie einer festgesetzten Mindestzahl von Mandanten in einem jeweiligen Rechtsgebiet aus. Dies ist notwendig um die Bezeichnung eines Fachanwaltes zu erwerben. Bei unseren Fachanwälten können Sie darauf vertrauen, dass diese ihre besondere Qualifikation nachgewiesen haben.

Erstberatung - welche Unterlagen mitbringen?

Für eine effiziente und rasche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit sollten möglichst umfangreiche Informationen zur Verfügung stehen. Daher bitten wir Sie zu dem ersten Beratungstermin die relevanten Unterlagen (z.B. Arbeitsvertrag, Schriftwechsel mit der Gegenseite und Urkunden sowie weitere relevante Dokumente mit Bezug zu Ihrem Anliegen) mitzubringen oder bereits vorab per E-Mail zu übermitteln.

Kann ich zunächst unverbindlich mit Ihnen sprechen, mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Selbstverständlich können Sie zunächst ein Erstgespräch mit uns vereinbaren.

Hierbei erhalten Sie zunächst eine erste rechtliche Einschätzung sowie weitere relevante Informationen (Risiken und Erfolgschancen, Kosten und Übernahmeprognose sowie weitere organisatorische und terminliche Absprachen).

Grundsätzlich klären wir unsere Mandanten über unser Honorar und weitere zu erwartenden Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen ausdrücklich auf. Hierfür fallen im Rahmen des Erstgesprächs lediglich die Kosten der Erstberatung an. Diese liegen bei einem Verbraucher bei max. 190,00 € zzgl. Ust.

Muss ich Angst vor hohen Gebühren haben?

Die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung erfolgt in Deutschland entweder nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. In unserem ersten Gespräch klären wir unsere Mandanten ausdrücklich über die zu erwartenden Gebühren auf. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, erledigen wir selbstverständlich die Formalitäten für Sie.