Versicherungsrecht - Pläster & Brune

Versicherungsrecht

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Tätigkeitsbereiche
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Lebensversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung

Versicherungsrecht - Wir sind Ihr erfahrener und souveräner Partner

Die Kanzlei Pläster und Brune vertritt Sie umfassend im Versicherungsrecht. Das Versicherungsrecht stellt wohl eines der komplexesten und vielleicht auch kompliziertesten Rechtsgebiete in Deutschland dar. Umso wichtiger, dass wir Ihr erfahrener und souveräner Partner sind.
Das Versicherungsrecht regelt die rechtliche Beziehung zwischen dem Versicherungsnehmer bzw. der Versicherungsnehmerin und den privaten Versicherungen. Dabei kann es sich um die Berufsunfähigkeitsversicherung genauso handeln wie um die KFZ-Haftpflichtversicherung, die private Haftpflichtversicherung, die Lebensversicherung, die private Unfallversicherung oder die Wohngebäudeversicherung, um nur einige zu nennen.

Herr Rechtsanwalt Gerrit Brune befasst sich seit Jahren intensiv mit dem Recht der privaten Unfallversicherung. Er berät und vertritt Ihre Interessen im außergerichtlichen Stadium bis zu einer etwaigen erforderlichen gerichtlichen Entscheidung. Insbesondere überwachen wir die Invaliditätsanmeldung und Invaliditätsbescheinigung und die Einhaltung der auf diesem Rechtsgebiet geltenden Fristen, damit bei der Inanspruchnahme der Versicherung aufgrund der komplizierten rechtlichen Vorschriften keine Fehler passieren und dadurch Ansprüche verloren gehen.

Ebenfalls ein komplexes Feld im Versicherungsrecht ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, insbesondere, weil sie für den Geschädigten mit vielen Emotionen behaftet ist, wenn es zum Versicherungsfall kommt: Schock, Unsicherheit, Verlust des Selbstwertgefühls, Existenzangst. Eine Berufsunfähigkeit ist in den allermeisten Fällen existenzbedrohend. Nicht umsonst wird die Berufsunfähigkeitsversicherung als die zweitwichtigste private Versicherung überhaupt nach der privaten Haftpflichtversicherung bezeichnet. Trotzdem schieben viele Berufstätige dieses Thema gern weit weg, da eine Berufsunfähigkeit nach Krankheit oder Unfall das gesamte Leben zu verändern droht - ein Umstand, mit dem niemand sich gern auseinander setzt. Tatsächlich wiegen sich viele Berufstätige aufgrund mangelhafter Kenntnis über die staatliche Erwerbsminderungsrente in falscher Sicherheit,  und es drohen empfindliche Versorgungslücken. Umso wichtiger, einen starken und erfahrenen juristischen Partner zu haben, der Sie berät und für Sie einsteht!

Selbstverständlich setzen wir uns für die Mandanten auch mit der Rechtsschutzversicherung auseinander, wir holen die Deckungszusage ein und setzen nötigenfalls auch durch, dass die Rechtsschutzversicherung für die entsprechende Angelegenheit die Kosten für den Rechtsanwalt und das Gericht übernimmt.

Private Haftpflichtversicherung, KFZ-Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Wohngebäudeversicherung

Es gibt Versicherungen, die verpflichtend sind wie die KFZ-Haftpflichtversicherung, solche, die dringend anzuraten sind wie eine Privathaftpflichtversicherung oder solche, die je nach individueller Lage sinnvoll erscheinen wie eine Lebensversicherung. Doch auch, wenn man meint, mit seinen unterschiedlichen Policen gut aufgestellt zu sein, kommt es im komplexen Versicherungsrecht im Einzelfall oft zu Unstimmigkeiten im Schadensfall, insbesondere wenn es um eine hohe Schadenssumme geht. Vermeintliche Nichtigkeiten entpuppen sich als Stolperstein, und das Kleingedruckte eines Vertrags kann manche Enttäuschung nach sich ziehen. Zum Glück sind Sie auf diesem komplexen Rechtsgebiet nicht auf sich allein gestellt, sondern können auf die Erfahrung, die Kompetenz und das Fachwissen unserer Kanzlei zurückgreifen.

Zuständig für das Versicherungsrecht in der Kanzlei Pläster & Brune sind Frau Rechtsanwältin Klaudia Barbara Hok und Herr Rechtsanwalt Markus Pläster

Anfrage Versicherungsrecht

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Hinweis:

Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster & Brune in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.

Weitere ...

Gebäudeversicherung - Gegen welche Gefahren bin ich versichert?

Bei Gebäudeversicherungen werden in den Versicherungsbedingungen die einzelnen Gefahrentatbestände aufgezählt. Hierzu gehören grundsätzlich die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen von Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, Einbruch/Diebstahl, Beraubung, Vandalismus, Leitungswasser- oder Sturm-/Hagelschäden. Wenn durch einen der vertraglich vereinbarten Gefahrentatbestände der Hausrat oder das Gebäude beschädigt oder zerstört wurde, besteht hierfür grundsätzlich auch Versicherungsschutz. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsbedingungen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Was soll ich tun, wenn mir meine Versicherung ein Vergleichsangebot unterbreitet?

Wenn Ihnen die Versicherung ein Vergleichsangebot unterbreitet, zeigt das in der Regel, dass die Versicherung davon ausgeht, dass der Anspruch Ihrerseits grundsätzlich berechtigt ist und die Durchsetzung erfolgreich sein könnte. Wir raten Ihnen daher dringend, dass Sie einen Anwalt für Versicherungsrecht kontaktieren und prüfen lassen, ob Sie das Vergleichsangebot annehmen sollten oder auf die vollständige Zahlung bestehen sollten.

Was ist ein Unfall? - Unfallversicherung

Der Begriff des Unfalls ist ganz klar definiert. Ein Unfall ist in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft i.V. klar definiert:

„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

Darüber hinaus bieten Unfallversicherer häufig Versicherungsschutz für Fälle an, bei denen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung an den Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen, was ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definitionen ist.

Unfallversicherung zahlt nicht - Was kann ich machen?

In jedem Fall sollten Sie bei Leistungsverweigerung Ihrer Versicherung anwaltlichen Rat einholen. Sollte Ihre private Unfallversicherung nicht zahlen wollen, sollte zunächst geprüft werden, ob der Unfall überhaupt von der Versicherungspolice abgedeckt ist. Es ist jedoch auch möglich, dass Ihre Unfallversicherung versucht, die Zahlung zu verringern und/oder zu verzögern, in dem sie behauptet, es seien beispielsweise Fristen versäumt oder Vorerkrankungen nicht angegeben worden. Auch ist es möglich, dass der Unfall von einem Dritten verursacht wurde, und dessen Haftpflichtversicherung zahlen muss. Vereinbaren Sie hierzu gerne ein Erstberatungsgespräch in unserer Kanzlei.

Welche Fristen müssen für die Zahlungen eingehalten werden ? - Unfallversicherung

Damit Ihr Unfallversicherer zahlt, müssen von Ihnen bestimmte Fristen beachtet werden. Die Unfallversicherer müssen laut Musterbedingungen nur dann zahlen, wenn Sie innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall den Schaden melden und alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Wer diese Frist versäumt, geht in aller Regel leer aus. Bei einer Einhaltung und Prüfung der jeweiligen Fristen unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne.