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Zumutbare Entfernung zur Kita - 4,3 Kilometer sind zumutbar!

Zumutbare Entfernung zur Kita - 4,3 Kilometer sind zumutbar!

Den Anspruch auf Betreuung eines zweijährigen Kindes sieht das Oberverwaltungsgericht Münster als erfüllt an, wenn die Stadt den Eltern einen Kita-Platz anbietet, der per Auto 4,3 Kilometer bzw. mit dem Fahrrad 3,2 Kilometer vom Wohnort entfernt ist.
Es besteht auch keine Verpflichtung, einen Betreuungsplatz in einer näher gelegenen Einrichtung eines freiwilligen Trägers oder in einer anderen Wunscheinrichtung zu verschaffen.
Bei der Frage der Zumutbarkeit, vom Wohnort des Kindes aus, eine Kita zu erreichen, hängt jedoch von den örtlichen Verhältnissen und individuellen Bedarfsgesichtspunkten ab. Die Stadt darf alle Transportmittel und Nahverkehrsverbindungen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.

Eintrag vom 03.04.2024