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Unfall im Straßenverkehr – und nun?

Unfall im Straßenverkehr – und nun?

Ein Unfall im Straßenverkehr ist schnell geschehen. Als Betroffener ist man oft überfordert oder verunsichert.
Verständigen Sie die Polizei, damit der Unfall ordnungsgemäß aufgenommen wird. Notieren Sie sich den Namen des Fahrers, das Kennzeichen und Namen und Adressen von Zeugen. Fertigen Sie Fotos von dem Unfallort an.

Sollten Sie verletzt worden seien, suchen sie unverzüglich einen Arzt auf, damit die Verletzungen dokumentiert werden. Sammeln Sie sämtliche Rechnungen/Belege, die mit dem Unfall im Zusammenhang stehen. Notieren Sie sich auch die unfallbedingten Fahrten, die erforderlich werden.
Ist die Bagatellgrenze überschritten, kann bei einem unverschuldeten Unfall ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Die Sachverständigenkosten sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
Die Versicherer nehmen in der Regel Kürzungen bei der zum Teil sehr zeitaufwändigen und komplexen Regulierung vor. Bei einem unverschuldeten Unfall ist die gegnerische Versicherung auch verpflichtet, die Kosten eines von Ihnen beauftragten Anwalts zu übernehmen. Es ist daher ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Rechtsanwältin Diana Schenk und Rechtsanwalt Markus Pläster stehen Ihnen hierzu zur Verfügung.

Eintrag vom 02.04.2024