Rechts - News von Pläster & Brune in Werne

UG-Gründung mit Stammkapital in Höhe von 1,00 € ratsam?

UG-Gründung mit Stammkapital in Höhe von 1,00 € ratsam?

Wer eine Gesellschaft gründet, jedoch kein hohes Stammkapital hat, kann eine sogenannte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital in Höhe von 1,00 € gründen. Dies hat, wie bei der GmbH, insbesondere den Vorteil der Haftungsbeschränkung der Gesellschafter. Bei Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital von 1,00 € pro Gesellschafter ist allerdings das Risiko hoch, dass das Stammkapital schon für die ersten Rechnungen nicht ausreichend ist und insofern der Geschäftsführer dazu verpflichtet wäre, einen Insolvenzantrag zu stellen. Umgangssprachlich ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) praktisch schon bei Gründung bankrott. In der Praxis wählen Gründer daher häufig ein höheres Stammkapital zwischen 500,00 € und 2.000,00 €, damit dies vermieden wird und dann bei einem verspäteten Insolvenzantrag auch eine mögliche Haftung des Geschäftsführers ausgeschlossen ist.
Bei einer Gesellschaftsgründung beraten Sie unsere Notare Gerrit Brune und Patrick Wilcock gerne.

Eintrag vom 27.03.2024