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Wie kann verhindert werden, dass ein geschiedener Ehepartner Zugriff auf das Erbe bekommt? - Geschiedenentestament

Eine Scheidung verändert nicht nur den Beziehungsstatus beider Menschen, sondern auch die rechtliche Beziehung zueinander. Ein geschiedener Ehegatte, hat grundsätzlich nach der Scheidung weder erb- noch pflichtteilsrechtliche Ansprüche.

Dennoch besteht eine Möglichkeit für den früheren Ehepartner an das Vermögen zu gelangen! In dem Fall, dass ein gemeinsames Kind geschiedener Eheleute verstorben ist oder verstirbt, ohne eigene Nachkommen zu hinterlassen, kann sich eine mittelbare Beteiligung am Nachlass ergeben. Die Verteilung des Nachlasses bestimmt sind dann nach der gesetzlichen Erbfolge. Hiernach ist dann der geschiedene Ehegatte, als leiblicher Elternteil, Erbe des Kindes und hat Zugriff auf den Nachlass des geschiedenen Ehegatten.

Aber auch ohne den tragischen Fall, dass ein gemeinsames Kind geschiedener Eheleute verstirbt, besteht die Möglichkeit für den ehemaligen Lebenspartner indirekt über das Vermögen zu verfügen. § 1680 BGB gibt dem leiblichen Elternteil eines minderjährigen Kindes die Verwaltungsbefugnis über den Erbteil.

Diese rechtliche Lösung entspricht oftmals nicht dem tatsächlich Gewollten.

Um eine Beteiligung des geschiedenen Ehepartners an der Erbschaft zu verhindern, sollte man sich frühzeitig um ein Testament in der Form des sogenannten Geschiedenentestaments kümmern.

Unter der Beratung eines Notars ist es problemlos möglich, dem geschiedenen Ehepartner den (indirekten) Weg zur Erbschaft abzuschneiden und eine tatsächlich gewollte letztwillige Verfügung zugunsten der erbberechtigten Kinder zu treffen. Eine klare Regelung im Testament verhindert Streitigkeiten unter den Erben und sorgt für eine geordnete Nachlassabwicklung.

Somit ist es umso wichtiger, nach einer Scheidung, sowohl gemeinschaftliche als auch einzelne Testamente, die während der Ehe verfasst wurden, zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Ein Geschiedenentestament wird von vielen geschiedenen Ehepartnern erstellt, um sicherzustellen, dass das Vermögen an die gewünschten Personen geht. Bei der Erstellung eines solchen Testaments treten jedoch häufig Fehler auf, die dazu führen können, dass das Testament ungültig ist oder die gewünschten Ziele nicht erreicht werden. Es ist dringend zu empfehlen, professionelle rechtliche Beratung bei der Erstellung eines solchen Testaments in Anspruch zu nehmen.

Bei allen Fragen rund um das Thema Erbrecht und im Speziellen auch zum Geschiedenentestament steht ihnen Rechtsanwalt und Notar Patrick Wilcock jederzeit zur Verfügung.

Eintrag vom 29.01.2024