Rechts - News von Pläster & Brune in Werne

Ich finde Fotos meines Kindes im Internet und in sozialen Medien – Was kann ich dagegen unternehmen?

Sie finden ein Foto Ihres Kindes im Internet oder in sozialen Medien veröffentlicht?
Welche Rechte haben Sie? Was ist zu veranlassen?

Die Abbildung einer Person darf grundsätzlich nur mit deren Einwilligung veröffentlicht bzw. verbreitet werden. Die Einwilligung muss vor Veröffentlichung vorliegen. Wenn die abgelichtete Person minderjährig ist, muss der gesetzliche Vertreter, also in der Regel die Eltern, einwilligen.

Wird ein Foto ohne Einwilligung im Internet oder auf sozialen Plattformen veröffentlicht, ergeben sich im Wesentlichen dieselben Rechtsfolgen wie bei einer Urheberrechtsverletzung.

Der Betroffene kann die Entfernung, also Löschung aus dem Internet bzw. sozialen Netzwerk verlangen. Es kann Schadensersatz gefordert werden und auch Anwaltskosten sind zu ersetzen. Bei besonders schwerwiegenden Eingriffen kann zusätzlich ein Schmerzensgeld gefordert werden.

Sie haben weitere Fragen?

Dann stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte Herr Patrick Wilcock und Frau Klaudia Barbara Hok gerne beratend zur Seite.

Eintrag vom 09.04.2021