Rechts - News von Pläster & Brune in Werne

Rechtsschutzzusage für Neubau

Im Normalfall ist das Risiko eines Neubaus bei einer Rechtsschutzversicherung nicht versicherbar, sondern fällt regelmäßig unter einen Ausschluss im entsprechenden Versicherungsvertrag.

Dabei handelt es sich um eine sehr riskante Lebenslage, bei der es sehr großen Sinn macht, das Risiko vor Beginn des Neubaus über eine Rechtsschutzversicherung zu versichern. Sollte diesbezüglich Beratungsbedarf bestehen, vereinbaren Sie einen Termin bei Herrn Rechtsanwalt Gerrit Brune, Fachanwalt für Bau und Architektenrecht. Er berät Sie gerne hinsichtlich der Möglichkeit, dieses Risiko vor Beginn des Neubaus abzusichern.

Eintrag vom 07.03.2018