Rechtsgebiete bei Pläster & Brune in Werne

Immobilienrecht

Immobilienrecht

Mieten, Wohnen, Kaufen, Planen und Bauen

Das Immobilienrecht ist ein Oberbegriff für die verschiedenen Rechtsgebiete, die sich mit allen Fragen rund ums Mieten, Wohnen, Kaufen, Planen und Bauen beschäftigen. Das Immobilienrecht umfasst also das Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Baurecht, das Architektenrecht und einen Teilbereich des Notariats. Ein weiterer Teilbereich des Immobilienrechts ist auch das Maklerrecht.

An dieser Stelle geben wir unter der Überschrift "Immobilienrecht" nur einen kurzen Überblick über die verschiedenen Rechtsgebiete. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Beschreibung des jeweiligen Rechtsgebiets auf unserer Homepage.

Das Mietrecht behandelt alle Situationen zwischen Vermieter und Mieter: Vertragsgestaltungen und -überprüfungen, Mietminderungen, Abmahnungen, Kündigungen, Schadensersatzansprüche, Räumungsklagen und -vollstreckungen.

Das Wohneigentumsrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit allen Fällen rund um Eigentumswohnungen befasst: Hausordnungen, Teilungserklärungen, Beschlussanfechtung, Vertretung bei Eigentümerversammlungen bis hin zur Entziehung von Wohnungseigentum und zur Durchsetzung von Hausgeldansprüchen.

Das Baurecht und das Architektenrecht wiederum befassen sich mit Planung, Neu- und Umbau und allen damit verbundenen Problemstellungen im privaten wie im gewerblichen Bau. Die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen, Ansprüche bei Bauverzögerungen, Planungsfehlern oder Überwachungsfehlern, Mehrkosten, Nachträge und Baumängel wie auch die Überprüfung von Architektenverträgen oder die Durchsetzung von Honorarrechnungen sind Beispiele dafür.

Im Maklerrecht geht es um die Beziehung zwischen Makler und Kunde. Hier gehört zum Beispiel die Überprüfung von Maklerverträgen oder die Abwehr von Honoraransprüchen zu unseren Leistungen.

Im Immobilienrecht ist es fast immer notwendig, einen Notar hinzuzuziehen, da viele Vorgänge der Beurkundung bedürfen, zum Beispiel alle Geschäfte, die den Kauf oder Verkauf von Grund und Boden, von Wohnungen, Häusern oder Liegenschaften zum Inhalt haben.

Zusammenfassung vieler Rechtsgebiete

Die Kanzlei Pläster & Brune ist breit aufgestellt und kann viele verschiedene Rechtsgebiete bedienen. Unsere Anwälte und Anwältinnen sind auf diversen Gebieten qualifiziert und spezialisiert. So können wir Sie jederzeit als erfahrener und kompetenter Berater begleiten, gerichtlich wie außergerichtlich. Herr Rechtsanwalt und Notar Gerrit Brune ist Fachanwalt für das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für das Bau- und Architektenrecht. Unter dem Oberbegriff Immobilienrecht arbeitet er eng mit Herrn Rechtsanwalt Patrick Wilcock zusammen. Mit Herrn Rechtsanwalt Tim Schulte zusammen bearbeitet Herr Rechtsanwalt und Notar Gerrit Brune zudem den Bereich Wohnungseigentumsrecht.

Anfrage Immobilienrecht

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Hinweis:

Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster & Brune in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.

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