Rechtsgebiete bei Pläster & Brune in Werne

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht

Tätigkeitsbereiche
  • Anfechtungsklagen
  • Ansprüche gegen den Verwalter
  • Beratung über Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Beschlussanfechtung
  • Entziehung von Wohnungseigentum
  • Hausgeldansprüche (Zwangsvollstreckung)
  • Hausordnungen
  • Rückabwicklung von Kaufverträgen über Eigentumswohnungen
  • Sanierungsansprüche bei beschädigtem Gemeinschafts- oder Sondereigentum
  • Teilungserklärungen
  • Vertretung bei Eigentümerversammlungen
Unser besonderes Angebot

Die Kanzlei Pläster & Brune ist Ihr kompetenter Partner auf dem Rechtsgebiet Wohnungseigentumsrecht.

Herr Rechtsanwalt Gerrit Brune ist seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und arbeitet eng mit Herrn Rechtsanwalt Patrick Wilcock auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts zusammen. Wir vertreten Sie auf diesem Rechtsgebiet sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, wie auch in Wohnungseigentümerversammlungen.

Das Wohnungseigentumsrecht regelt alles rund um die Eigentumswohung, die Gemeinschafts- und Sondernutzungsflächen sowie um die gesamte Wohnanlage, sofern es sich um Eigentumswohnungen handelt. Viele Menschen kommen irgendwann an den Punkt, an dem sie feststellen, dass sie lieber in die Finanzierung von Wohneigentum investieren möchten als in eine monatliche Miete. Einige davon möchten aber nicht die Verantwortung für ein ganzes Haus mit Grundstück und der damit verbundenen Arbeit übernehmen. Andere möchten bewusst in verdichteten urbanen Räumen leben, in denen es keine oder nur wenige Einfamilienhäuser gibt. Beide Gruppen entscheiden sich meist für eine Eigentumswohnung. Eine Eigentumswohnung bietet viele Vorteile: Man wohnt in den eigenen vier Wänden, sorgt für das Alter vor und hat üblicherweise eine Hausverwaltung, die sich um Pflege und Wartung der technischen Anlagen im Haus (z.B. Fahrstuhl oder Heizung) sowie um die Pflege der Außenanlagen kümmert.

Neben den Eigentümern, die ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen, gibt es natürlich auch noch die, die Geld investieren möchten und eine oder mehrere Eigentumswohnungen kaufen und vermieten. Je nach Größe des Bestands macht es Sinn, die eigenen Interessen durch einen kompetenten Rechtsanwalt bzw. eine kompetente Rechtsanwältin vertreten zu lassen.

Teilungserklärung, Hausordnung, Eigentümerversammlung, Hausverwaltung - Konflikte kann es immer geben
Aber wie in so vielen anderen Bereichen treffen hier unterschiedliche Menschen aufeinander, mit unterschiedlichen Charakteren, Temperamenten, Bedürfnissen und Lebensumständen. Im Falle eines Konflikts greift das Wohnungseigentumsrecht. Doch das Wohnungseigentumsrecht kann auch im Vorfeld dazu beitragen, Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen. Gern ist Ihnen die Kanzlei Pläster & Brune dabei behilflich und vertritt sie im Rechtsgebiet Wohnungseigentumsrecht. Eine klar formulierte Hausordnung zum Beispiel kann schon viel bewirken - zumindest wenn sich alle dran halten. Meist sind es ja Gedankenlosigkeiten oder unterschiedliche Auslegungen, die zu Unstimmigkeiten oder gar einem Streit führen. Darf der Kinderwagen im obersten Geschoss vor der Wohnungstür bleiben, weil er keinen stört oder stellt er eine Brandlast dar? Ist der "stumme Diener" auf dem einen Balkon individueller Geschmack oder beeinträchtigt er den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage und muss entfernt werden? Werden Brandschutztüren konseqent geschlossen gehalten oder arretiert sie der ein oder andere aus Bequemlichkeit geöffnet mit einem Keil? Viele Details und potenzielle Streitpunkte können bereits in der Teilungserklärung festgelegt werden, die nur einstimmig von der Eigentümergemeinschaft geändert werden kann. Andere Unstimmigkeiten ergeben sich möglicherweise erst im Laufe des Zusammenlebens. Manche Dinge müssen auch erst von Zeit zu Zeit oder in größeren zeitlichen Abständen geregelt werden, zum Beispiel eine Neugestaltung der Außenanlagen oder ein neuer Anstrich der Fassade. So etwas gehört dann auf die Tagesordnung der regelmäßig stattfindenden Eigentümerversammlung, auf der die Kanzlei Pläster & Brune Sie natürlich auch vertreten kann.

Anfrage Wohnungseigentumsrecht

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Hinweis:

Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster & Brune in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.

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