Rechtsgebiete bei Pläster & Brune in Werne

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Tätigkeitsbereiche
  • Abschleppkosten
  • Haushaltsführungsschaden
  • Heilbehandlungskosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfälle
  • Rechtsanwaltskosten*
  • Reparaturkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Verdienstausfallschaden
  • Wertminderungen

Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • Abstandsunterschreitungen
  • Alkohol-/Drogenverstöße
  • Führerscheinverlust
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Lenkzeitüberschreitungen bei Berufskraftfahrern
  • Rotlichtverstöße
  • Unfallflucht
  • Vorfahrtsverletzungen

Weiteres Verkehrsrecht

  • Sachschäden
  • Schmerzensgeldansprüche
  • Verkehrsunfall
  • Vermehrte Bedürfnisse
  • Zukunftsschäden

Verkehrsunfall? Ruhe bewahren! Wir kümmern uns.

Die Kanzlei Pläster & Brune vertritt Sie bei einem Verkehrsunfall und ist seit Jahrzehnten Spezialist im Verkehrsrecht. Unsere Kanzlei beherrscht sämtliche relevanten Problemfelder. Bei einem Verkehrsunfall ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren und umgehend die Polizei zu benachrichtigen, damit diese die Unfalldaten aufnimmt. In der Folgezeit sorgen wir dafür, dass Ihr Verkehrsunfall professionell abgewickelt wird.

Denn wie schnell ist es passiert? Jemand missachtet rechts vor links und nimmt einem die Vorfahrt. Oder die Sonne steht tief, und man sieht nicht, dass das Fahrzeug vor einem abrupt bremst. Oder die Abstände bei einem Überholmanöver werden falsch eingeschätzt. Es kommt zu einem Verkehrsunfall, das Auto ist beschädigt oder sogar ein Totalschaden, möglicherweise gibt es Verletzte. Wir kümmern uns um all die Dinge, die laut Verkehrsrecht nun anstehen: um die kurzfristig anfallenden Kosten für Heilbehandlungen, Reparaturen, Gutachten oder Mietfahrzeuge wie auch um die langfristigen Folgen wie die Wertminderung am Fahrzeug oder gar eine mögliche Invalidität.

Strafsachen und ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Neben Verkehrsunfällen gibt es im Straßenverkehr natürlich noch eine Vielzahl anderer Situationen, in denen man mit dem Verkehrsrecht konfrontiert ist. Vielleicht hat man in einem Moment der Ablenkung eine rote Ampel überfahren. Möglicherweise ist das eigene Fahrzeig beschädigt worden, und der Verursacher ist flüchtig, oder es droht der Verlust der Fahrerlaubnis aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen oder aufgrund eines unterstellten Alkohol- oder Drogenverstoßes. Gut, wenn man dann einen versierten Anwalt oder eine versierte Anwältin an seiner Seite weiß, der bzw. die mit allen Stolperfallen des Verkehrsrechts vertraut ist.

Zuständig für das Verkehrsrecht in der Kanzlei Pläster & Brune ist Herr Rechtsanwalt Markus Pläster als Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Frau Rechtsanwältin Diana Schenk.

Anfrage Verkehrsrecht

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* Als Geschädigter haben Sie bei enem unverschuldetem Verkehrsunfall keine Rechtsanwaltskosten zu tragen, da die gegnerische Haftpflichtversicherung diese zu tragen hat. Ihr Vorteil liegt dann darin, dass es zu einer kompletten Schadensabwicklung kommt und wir für Sie überprüfen und sicherstellen, dass sämtliche Positionen geltend gemacht werden und Sie in der richtigen Höhe bzgl. sämtlicher Positionen Ihre Entschädigungen bekommen, Ihnen also von der gegnerischen Versicherung keine zu geringen Beträge ausgezahlt werden oder Schadenspositionen insgesamt nicht benannt werden und diese daher auch nicht zur Regulierung kommen.

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