Rechtsgebiete bei Pläster & Brune in Werne

Mietrecht

Mietrecht

Tätigkeitsbereiche

Rechte des Mieters

  • Abwehr von Räumungsklagen und Räumungsvollstreckungen
  • Kündigungen
  • Mietminderungen
  • Schadenersatzansprüche bei Beschädigungen von Gegenständen des Mieters
  • Vertragsgestaltungen
  • Vertragsüberprüfungen

Rechte des Vermieters

  • Abmahnungen
  • Forderungseinzug Mietzinsen/Pachtzinsen
  • Kündigungen
  • Räumungsklagen
  • Räumungsvollstreckungen
  • Schadensersatzansprüche bei Beschädigungen des Mietobjekts
  • Vertragsgestaltungen
  • Vertragsüberprüfungen

Mietrecht - wenn es zwischen Mieter und Vermieter hakt

Die Kanzlei Pläster & Brune vertritt auf dem Gebiet des Mietrechts sowohl Mieter als auch Vermieter, und zwar auf nahezu sämlichen relevanten mietrechtlichen Problemfeldern, außergerichtlich wie gerichtlich.

Es gibt jahrzehntelange Mietverhältnisse zwischen Mietern und Vermietern, die vollkommen problemlos und harmonisch verlaufen. Aber es gibt eben auch die Fälle und die Situationen, in denen es zwischen Mieter und Vermieter hakt. Es gibt fragwürdige Formulierungen in Mietverträgen oder Wohnungsmängel, die eine Mietminderung rechtfertigen. Es gibt Vermieter, die über unglaublich lange Zeit ein Wohnobjekt sanieren, um Mieter zur Kündigung zu bewegen und dann sehr viel teurer vermieten zu können. Die Höhe von Nebenkosten, die Frage, ob Sanierung, Schönheitsreparatur oder Verbesserung der Wohnqualität oder das Zurückhalten einer Mietkaution bieten immer wieder Anlass zu Streit zwischen Mieter und Vemieter. Auch ist eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf nicht immer gerechtfertigt. Gut, wenn man dann einen im Mietrecht erfahrenen Anwalt oder eine Anwältin an seiner Seite hat.

Langjähriges Know-How

Auf der anderen Seite gibt es natürlich ebenfalls ausreichend Konfliktpotenzial. Sicher sind es Mietnomaden und damit verbunden Räumungsklagen und Räumungsvollstreckungen, die am meisten an den Nerven eines Vermieters zerren können. Unterschiedliche Ansichten über Ausstattungsmerkmale einer Immobilie oder über die Entstehung vorhandener Mängel führen ebenso zu Konflikten wie Unstimmigkeiten bezüglich einer Mietkaution. Aber auch Mietrückstände, Pachtrückstände, mangelnden Respekt gegenüber dem Eigentum des Vermieters oder auch notwendige Vertragsüberprüfungen lassen es sinnvoll erscheinen, eine im Mietrecht versierte Kanzlei zu Rate zu ziehen.

Herr Rechtsanwalt Gerrit Brune ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und arbeitet im Mietrecht eng mit Herrn Rechtsanwalt Patrick Wilcock zusammen. Somit verfügt die Kanzlei Pläster & Brune im Mietrecht über ein großes und langjähriges "Know-how".

Die Kanzlei Pläster & Brune ist verkehrsgünstig nahe der A 1 im schönen Münsterland gelegen. Wir sind aus Dortmund ebenso gut zu erreichen wie aus Münster oder Hamm. Viele unserer Mandanten kommen auch aus Werne, Selm, Lünen, Südkirchen, Lüdinghausen, Nordkirchen, Capelle, Bergkamen, Kamen, Ascheberg und Ascheberg-Herbern.

Anfrage Mietrecht

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Hinweis:

Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster & Brune in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.

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