Wohnungseigentumsrecht- Druckversion - |
Tim Schulte | Gerrit Brune |
Das Wohnungseigentumsrecht regelt alles rund um die Eigentumswohung, die Gemeinschafts- und Sondernutzungsflächen sowie um die gesamte Wohnanlage, sofern es sich um Eigentumswohnungen handelt. Viele Menschen kommen irgendwann an den Punkt, an dem sie feststellen, dass sie lieber in die Finanzierung von Wohneigentum investieren möchten als in eine monatliche Miete. Einige davon möchten aber nicht die Verantwortung für ein ganzes Haus mit Grundstück und der damit verbundenen Arbeit übernehmen. Andere möchten bewusst in verdichteten urbanen Räumen leben, in denen es keine oder nur wenige Einfamilienhäuser gibt. Beide Gruppen entscheiden sich meist für eine Eigentumswohnung. Eine Eigentumswohnung bietet viele Vorteile: Man wohnt in den eigenen vier Wänden, sorgt für das Alter vor und hat üblicherweise eine Hausverwaltung, die sich um Pflege und Wartung der technischen Anlagen im Haus (z.B. Fahrstuhl oder Heizung) sowie um die Pflege der Außenanlagen kümmert. Neben den Eigentümern, die ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen, gibt es natürlich auch noch die, die Geld investieren möchten und eine oder mehrere Eigentumswohnungen kaufen und vermieten. Je nach Größe des Bestands macht es Sinn, die eigenen Interessen durch einen kompetenten Rechtsanwalt bzw. eine kompetente Rechtsanwältin vertreten zu lassen. Teilungserklärung, Hausordnung, Eigentümerversammlung, Hausverwaltung - Konflikte kann es immer geben |
Tätigkeitsbereiche
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Unser besonderes AngebotDie Kanzlei Pläster & Brune ist Ihr kompetenter Partner auf dem Rechtsgebiet Wohnungseigentumsrecht. Herr Rechtsanwalt Gerrit Brune ist seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und arbeitet eng mit Herrn Rechtsanwalt Patrick Wilcock auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts zusammen. Wir vertreten Sie auf diesem Rechtsgebiet sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, wie auch in Wohnungseigentümerversammlungen. |
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