Rechtsgebiete bei Pläster & Brune in Werne

Seniorenrecht

Seniorenrecht

Tätigkeitsbereiche
  • Altersversorgung
  • Immobilien bei Pflegefall
  • Pflegekosten
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Unterhaltsansprüche
  • Versicherungsschutz
  • Betreuung
  • Teilzeitarbeit
  • Rente

Plötzlich konfrontiert

Joachim Fuchsberger hat gesagt: „Altwerden ist nichts für Feiglinge!“ Was Fuchsberger sicher vor allem auf gesundheitliche und körperliche Einschränkungen bezog, gilt auch für das Seniorenrecht. Nur wenige Menschen sind tatsächlich so vorausschauend, dass sie für sich selbst für alle Eventualitäten vorsorgen. Andere werden mehr oder weniger plötzlich durch die eigenen Eltern mit dem Seniorenrecht konfrontiert.

Häufig stellen wir im täglichen Umgang mit den Eltern plötzlich Veränderungen fest: die Mutter oder der Vater vergisst Dinge, die wir eben noch gesagt haben, vergisst Termine oder findet einen eigentlich bekannten Weg nicht mehr, weil dieser durch eine Baustelle verändert ist. Eine neurologische Untersuchung stellt eine demenzielle Erkrankung fest. Und plötzlich sind wir mit dem Seniorenrecht und mit Fragen konfrontiert, die bisher für uns keine Bedeutung hatten: Hat die Mutter, hat der Vater eine Vorsorgevollmacht? Liegt eine Patientenverfügung vor? Wie sind die Vermögensverhältnisse geregelt? Gibt es ein Testament? Macht eine Generalvollmacht Sinn? Wir müssen uns mit Themen wie Schwerbehinderung und Pflege befassen: Wie setze ich Ansprüche durch? Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis? Wie lasse ich einen Pflegegrad feststellen und wie beantrage ich Pflegegeld oder Geldleistungen für Pflegeartikel wie Inkontinenzbedarf oder Hilfsmittel wie einen Rollator? Was mache ich, wenn die Einstufung in einen Pflegegrad oder die Höherstufung eines bestehenden abgelehnt wird? Gut, wenn man dann einen versierten Anwalt oder eine kompetente Anwältin für Seniorenrecht hat! Und umso besser, wenn die Kanzlei ebenfalls Spezialisten für das Erbrecht, das Familienrecht und das Sozialrecht bereitstellt.

Eine harte Probe für Eltern und Kinder

Gerade das Seniorenrecht berührt viele emotionale Aspekte, die das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern auf eine harte Probe stellen können. Ab wann wird Pflege erforderlich? Was kann und will ich selbst davon leisten? Für welche Leistungen kommt die Pflegeversicherung auf? Welcher Pflegegrad wird festgestellt? Wie viel Selbständigkeit und Selbstbestimmung darf und kann ich den Eltern noch ermöglichen, wie viel Betreuung muss ich ihnen zumuten? Bei fortschreitender Demenz stellt sich die Frage, ob eine gesetzliche Betreuung notwendig wird. Was ist, wenn es zuhause nicht mehr geht? Begebe ich mich in eine rechtliche Grauzone, wenn ich eine 24-Stunden-Kraft ins Haus hole? Oder erscheint eine Unterbringung im Heim sinnvoller? Welche Rechte und Pflichten bestehen in einer Demenz-WG? Wie erkenne ich einen unseriösen Vertrag für betreutes Wohnen? Was, wenn mein Elternteil partout nicht in ein Heim will, eine Heimunterbringung aber unausweichlich ist? Wo sind die Grenzen von Generalvollmacht und gesetzlicher Betreuung erreicht, wenn diese auf einen zentralen Aspekt der Menschenrechte treffen: den freien Willen des/der Betroffenen?

Natürlich sind auch finanzielle Aspekte zu betrachten: wie sieht es mit der Thematik Elternunterhalt aus? Unter welchen Bedingungen ist ein erwachsenes Kind überhaupt unterhaltspflichtig? Das Angehörigen-Entlastungsgesetz entlastet unterhaltspflichtige Kinder, die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten. Nur ab einem Jahresbetrag von mehr als 100.000 Euro wird nun auf das Einkommen unterhaltsverpflichteter Kinder zurückgegriffen. Gerade in den finanziellen Fragen macht es Sinn, sich von einem im Seniorenrecht versierten Anwalt begleiten zu lassen.

Ein weiteres Thema des Seniorenrechts, das gesellschaftlich noch immer viel zu wenig diskutiert wird, ist das der Altersdiskriminierung. Grundsätzlich ist eine Diskriminierung qua Alter durch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz untersagt – und doch ist sie in vielen Bereichen tägliche Realität. Wer als Mensch Anfang/Mitte 50 versucht hat, eine Immobilienfinanzierung zu bekommen, kann das bestätigen. Dasselbe gilt für die Finanzierung von Autos oder anderen größeren Anschaffungen oder den Abschluss von Versicherungen in fortgeschrittenem Alter.
Auch im Berufsleben findet Altersdiskriminierung statt. Ab etwa 50 Jahren wird es viel schwerer, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Aber auch in bestehenden Arbeitsverhältnissen wird diskriminiert, zum Beispiel dadurch, dass älteren Beschäftigten bestimmte Tätigkeiten nicht mehr zugetraut oder bestimmte Projekte nicht mehr überlassen werden.
Und natürlich gibt es die Altersdiskriminierung auch im Bereich der Versorgung und der Pflege. Noch am offenkundigsten findet sie in Form von Vernachlässigung statt. Aber viel subtiler gibt es sie auch durch einen Mangel an Beachtung und Betreuung, durch den die Betroffenen sich abgeschoben fühlen, durch Ungeduld und Hektik, die ihnen das Gefühl geben, lästig zu sein.
All diese Fragen betreffen Aspekte im Seniorenrecht. Idealerweise beschäftigen wir uns mit dem Seniorenrecht, bevor wir das Seniorenalter erreicht haben. Für die Abfassung von zum Beispiel der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht, einer Generalvollmacht oder eines Testaments stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie die Notare der Kanzlei Pläster & Brune gerne zur Seite. Zuständig für das Seniorenrecht in der Kanzlei Pläster & Brune sind Frau Rechtsanwältin Klaudia Barbara Hok und Frau Rechtsanwältin Diana Schenk.

Anfrage Seniorenrecht

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