Die Kanzlei Pläster & Brune vertritt Sie in sämtlichen relevanten Problemfeldern des Markenrechts. Näheres zum Markenrecht finden Sie in unserer Kategorie gewerblicher Rechtsschutz
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Markenrechts gehören die Anmeldung von Marken (sowohl nationale als auch internationale und Unionsmarken), die Abwehr von Abmahnungen sowie die effektive außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen.
Bei allen Fragen des Markenrechts steht Ihnen Herr Rechtsanwälte Patrick Wilcock zur Verfügung.
Hinweis:
Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster & Brune in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.