Die Kanzlei Pläster & Brune betreut Sie in nahezu sämtlichen Fragestellungen im Erbrecht anwaltlich oder durch unsere Notare im Falle der Vorsorge. Das Erbrecht stellt einen Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei dar. Kaum ein anderes Rechtsgebiet außer vielleicht dem Familienrecht ist mit derart vielen Emotionen behaftet wie das Erbrecht. Schließlich geht es zum Beispiel um so etwas wie eine Bestandsaufnahme des eigenen Vermögens und daraus folgend die Fragen: Wer soll einmal was erben? Ist die Erbfolge klar oder sehen wir uns mit Erwartungen konfrontiert, denen wir nicht entsprechen wollen? Wollen wir trotz gesetzlicher Erbfolge einem Erben nur den Pflichtteil zugestehen? Hat es Veränderungen in der Familienkonstellation gegeben, die wir im Testament berücksichtigen wollen? Haben wir vielleicht keine Kinder oder gar keine engen Verwandten (mehr), möchten aber trotzdem eine sinnvolle Verwendung für unser Vermögen finden?
Oder der Erbfall ist bereits eingetreten, und es zeichnen sich Konflikte ab, die man vorher nicht erwartet oder sogar nicht für möglich gehalten hat. Gibt es überhaupt ein Testament? Wenn ja, ist das Testament in Ordnung oder gibt es Zweifel an der Richtigkeit? Gibt es eine Erbengemeinschaft? Je nach Perspektive hat es vielleicht angenehme oder unangenehme Überraschungen gegeben, und Sie möchten darauf reagieren. Oder Sie erfahren plötzlich, dass der Erblasser eine Person ist, von der Sie gar nichts wussten oder mit der Sie seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr haben.
Aus dieser kleinen Aufzählung ergeben sich bereits zahlreiche Ausgangssituationen und potenzielle Konflikte, die eine Beratung durch einen Anwalt und ggf. auch durch einen Notar sinnvoll erscheinen lassen. Uns ist bewusst, dass gerade Erbschaftsfragen Fingerspitzengefühl unsererseits und Vertrauen seitens unserer Mandanten notwendig machen. Unsere Kanzlei verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Erbrecht. Viele unserer Mandantschaften dürfen wir bereits in der zweiten oder gar dritten Generation betreuen. Dieses Vertrauen bestätigt uns und unsere Arbeit und macht uns auch ein bisschen stolz.
Im Erbrecht betreut Sie unser Partneranwalt und Notar Gerrit Brune sowie unser Partneranwalt Patrick Wilcock.
Hinweis:
Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster & Brune in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.