Die Kanzlei Pläster & Brune vertritt Sie in sämtlichen relevanten Problemfeldern des Bußgeldrechts. Näheres zum Bußgeldrecht finden Sie in unserer Kategorie Verkehrsrecht.
Zuständig für das Bußgeldrecht in der Kanzlei Pläster & Brune ist Herr Rechtsanwalt Markus Pläster als Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Hinweis:
Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster & Brune in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.