Die Kanzlei Pläster & Brune betreibt als weiteren Schwerpunkt das Arzthaftungsrecht. Wir vertreten sowohl Ärzte und Krankenhäuser als auch Patienten auf diesem Gebiet. Wir sind für Sie da - auch dort, wo es weh tut!
In den meisten Fällen ist eine Erkrankung oder ein Unfall dafür verantwortlich, dass ein Aufenthalt im Krankenhaus notwendig wird. Leider verläuft die medizinische Behandlung nicht immer optimal - es kommt zu ärztlichen Behandlungsfehlern oder zu Fehlern in der Pflege. Diese können dramatische Auswirkungen haben - insbesondere für die Gesundheit bzw. die Genesung des Patienten, aber auch für den behandelnden Arzt oder die Ärztin. Konflikte dieser Art zwischen Patient und Arzt oder Patient und Krankenhaus regelt das Arzthaftungsrecht. Hat es einen Aufklärungsfehler gegeben oder einen Behandlungsfehler? Kann überhaupt ein Fehler nachgewiesen werden oder handelt es sich um vor der Behandlung nicht absehbare medizinische Komplikationen? Macht es Sinn, um Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld zu kämpfen? Wie kann man erlittene Schmerzen oder zusätzlich notwendig werdende Behandlungen in Zahlen gießen? Ist eine außergerichtliche Einigung möglich und wünschenswert oder muss sinnvollerweise ein Urteil gesprochen werden?
Ein kompetenter und erfahrener Rechtsbeistand ist unbedingt zu empfehlen, wenn es um das Arzthaftungsrecht geht. Zum Einen wird der Streitwert leicht sechsstellig. Zum Anderen - und vielleicht noch wichtiger - muss ein Weg gefunden werden, körperlich und seelisch erlittenes Leid zu bewerten, zu berechnen und zu kompensieren. Ein ärztlicher Behandlungsfehler kostet immer Nerven und Geld, doch im Extremfall ist die körperliche Unversehrtheit eines Patienten oder einer Patientin ein Leben lang beeinträchtigt oder im schlimmsten Fall hat er bzw. sie die Behandlung gar nicht überlebt. Es bedarf Erfahrung und Fingerspitzengefühl, um in solchen Fällen zu vermitteln, zu bewerten, zu berechnen und zu vertreten - und zwar unabhängig davon, ob man den Patienten/die Patientin, den Arzt/die Ärztin oder das Krankenhaus vertritt. Unsere Anwälte bringen diese Eigenschaften mit.
Zuständig für das Arzthaftungsrecht in der Kanzlei Pläster & Brune ist Frau Rechtsanwältin Diana Schenk.
Hinweis:
Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster & Brune in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.