Bisher konnten Vermieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Kosten für den TV-Kabelanschluss auf die Mieter im Haus umlegen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Zum 30.06.2024 endete auch die Übergangsfrist.
Sollte Ihr Vermieter ohne gesonderte Vereinbarung auch nach dem 30.06.2024 im Rahmen der Betriebskostenabrechnung Gebühren für den Kabelanschluss auf Sie umlegen wollen, empfiehlt sich eine genaue juristische Prüfung. Für diese und weitere mietrechtliche Fallstellungen seht Ihnen Herr Rechtsanwalt Schulte gerne zur Verfügung.