Rechts - News von Pläster & Brune in Werne

Nur 15 % Steuern auf Mieteinnahmen bei Einbringung der Immobilie in eine GmbH?

Im Normalfall unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dem jeweiligen persönlichen Einkommensteuersatz. Dieser kann bei 42 oder gar 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag liegen.

Hier ist es möglich, anstatt eine Immobilie als natürliche Person zu kaufen, eine entsprechende GmbH vorzuschalten und diese mit dem entsprechenden Eigenkapital für den Kauf der Immobilie auszustatten. Die GmbH wird dann Eigentümerin der Immobilie und würde diese dann vermieten. Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung unterliegen dann lediglich der Körperschaftssteuer von 15 %, ggf. zzgl. Solidaritätszuschlag mithin 15,82 %. Da die GmbH lediglich der Vermietung nachgeht, fällt Gewerbesteuer nicht an. Werden die Beträge ausgeschüttet, werden sie auf Ebene der Gesellschafter mit Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer belegt. Damit besteht eine Gesamtlast von 40 % zzgl. Solidaritätszuschlag nach der Ausschüttung.

Sinnvoller ist es natürlich aufgrund des günstigen Steuersatzes von 15 % zzgl. Solidaritätssteuer den Steuervorteil zur Schuldentilgung oder zur weiteren Vermögensbildung und Kauf weiterer Immobilien zu verwenden. Der Nachteil liegt darin, dass die Immobilie oder die Immobilien ewig betrieblich verhaftet bleiben und damit auch Wertsteigerungen des Objekts steuerverhaftet sind, was im privaten Bereich außerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren nicht der Fall ist.

Für weitere Fragen zu diesem Bereich wenden Sie sich an Rechtsanwalt und Notar Gerrit Brune.

Eintrag vom 09.01.2024