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Kreditvertrag zur Baufinanzierung

Ein Kreditvertrag für eine Baufinanzierung sollte nicht vor Beurkundung des notariellen Kaufvertrages unterschrieben werden!

Wer eine Baufinanzierung unterschreibt, ist meistens an eine Finanzierung für 10 Jahre gebunden. Es besteht in der Regel ein Widerrufsrecht nach Unterschrift von 14 Tagen. Für den Fall, dass der Verkäufer nach Unterschrift unter dem Kreditvertrag von dem Kaufvertrag abspringt, ist der Käufer derjenige, der weiterhin an den Kreditvertrag gebunden ist, ohne den Kredit zu benötigen. Dies hat zur Folge, dass die finanzierende Bank für die Rücknahme des Geldes oder für die Kündigung des Vertrages auf eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bestehen wird. Diese Vorfälligkeitsentschädigung beträgt rund die Summe der Zinsen für 10 Jahre. Es kommen schnell - je nach Höhe des Darlehens und nach Höhe der Zinsen - Beträge von 50.000,00 € oder mehr zustande, welche die Bank verlangt. Ein Immobilienkaufvertrag ist grundsätzlich wegen Formerfordernisses erst dann wirksam, wenn dieser notariell beurkundet worden ist. Trotz entsprechender Zusagen kann der Verkäufer somit rechtlich unproblematisch jederzeit seine Meinung ändern und von einem Vertragsschluss absehen. Der Käufer ist dann derjenige, der sich zu früh an den Darlehensvertrag gebunden hat und die Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen muss, jedenfalls dann, wenn auch die 14-tägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist.

Sollten weitere Fragen zu dieser Thematik bestehen, berät Sie gerne Rechtsanwalt und Notar Gerrit Brune.

Eintrag vom 20.04.2022