Rechts - News von Pläster & Brune in Werne

50 % Nachlass auf Markenanmeldung

Die aktuelle Pandemie stellt viele kleine und mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen. Aber jedes Problem kann auch eine versteckte Chance darstellen. Eine solche Chance bietet sich momentan bei dem Thema „Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen“. Hierbei handelt es sich um ein Thema, welches von vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen erfahrungsgemäß vernachlässigt wird. In dem Alltagsgeschäft werden Fragen zur „Markenanmeldung“ eher vernachlässigt.

Gerade jetzt ist jedoch ein guter Zeitpunkt, um sich mit den Unternehmensmarken zu beschäftigen. Denn Marken behalten auch in dieser Pandemie-Zeit ihren Wert. Vor diesem Hintergrund hat die europäische Kommission einen Fond aufgesetzt, der kleinen und mittelständischen Unternehmen entgegenkommt. Hierbei soll eine Unterstützung für die Kosten der Markenanmeldung zu 50 % gewährt werden. Für diese Förderung wurden verschiedene Zeitfenster im Kalenderjahr gewählt.

Das aktuelle Zeitfenster II beginnt am 01. März 2021 und läuft bis zum 31. März 2021.

Dies ist mithin die perfekte Gelegenheit für Sie, Ihre Marke oder Ihr Geschmacksmuster anmelden zu lassen.

Bei Fragen, ob auch Sie einen Anspruch auf diese Förderung haben oder bei Fragen zur Markenanmeldung, steht Ihnen Rechtsanwalt Patrick Wilcock gerne zur Verfügung.

Eintrag vom 01.03.2021