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Habe ich ein Recht auf Schmerzensgeld?

Autounfall, Hundebiss oder Körperverletzung - in solchen Momenten stellt sich für Geschädigte die Frage: Habe ich ein Recht auf Schmerzensgeld? Wonach richtet sich eigentlich die Höhe? Und wie wird es berechnet?

Anders als bei einem Blechschaden lässt sich der subjektiv empfundene Schaden nicht genau und einheitlich beziffern. Das Schmerzensgeld kann auch kein Leid ersetzten.

Welche Funktion hat es denn dann?

Das Gesetz sieht für sogenannte immaterielle Schäden einen Ausgleich bei „Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung“ vor. Wenn eines dieser Schutzgüter verletzt wird, kommt grundsätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht. Auch psychische Beeinträchtigungen können ein Schmerzensgeld rechtfertigen.

In den USA hört man immer wieder von Fällen, bei denen Geschädigten Schmerzensgelder in Millionenhöhe zugesprochen wurde. Anders als in den USA hat das Schmerzensgeld in Deutschland jedoch keine strafende, sondern vielmehr eine Ausgleichsfunktion.

Wie bemisst sich eigentlich die Höhe?

Auch in Deutschland gibt es keine Formel zur Bemessung des Schmerzensgeldes. Jeder Fall ist anders und muss unter Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. Die Gerichte prüfen jeden Fall individuell und setzten anhand bestimmter Abwägungskriterien ein „angemessenes“ Schmerzensgeld fest. Die Grundlage bei dieser Bemessung bilden sog. Schmerzensgeldtabellen. Dabei handelt es sich um Sammlungen von Urteilen zum Schmer-zensgeld, die nach Körperteilen oder Verletzungen geordnet sind. Hat man beispielsweise einen Armbruch erlitten, kann man nachsehen, wie viel Schmerzensgeld die Gerichte in vergleich-baren Fällen zugesprochen haben.

Allerdings ist jedes Schicksal individuell. Die Tabelle stellt daher nur einen Richtwert dar. Neben dem Ausmaß der Verletzungen spielen bei der Höhe des Schmerzensgeldes zum Beispiel auch der Grad des Verschuldens, der Genesungsverlauf sowie ein etwaig eingetretener Dauerschaden eine Rolle. Nicht jede Schmerzensgeldklage hat Erfolg. Immer wieder bestätigen Gerichtsentscheidungen auch, dass gewisse alltägliche Lebensrisiken einfach zu akzeptieren sind.

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Eintrag vom 10.02.2021