Rechts - News von Pläster & Brune in Werne

Corona und COVID-19 - Was ist auf Grund der Epedemie für die Patientenverfügung zu beachten?

Auf Grund der Corona-COVID-19-Epidemie kann es bei schweren Verläufen bekanntlich zu erforderlichen künstlichen Beatmungen kommen. Diese sind teilweise in Patientenverfügungen ausgeschlossen. Auf Grund der besonderen Gefahrenlage sollte man sich Gedanken machen, ob dieser Ausschluss richtig formuliert ist.

Eine Überprüfung der Patientenverfügung ist daher dringend anzuraten. Möglicherweise passt Ihre Patientenverfügung, dann ist eine Anpassung nicht erforderlich. Für die meisten sollte insbesondere vermieden werden, dass es nicht auf Grund der Patientenverfügung dazu kommt, dass eine lebenserhaltende Beatmung bei der Infizierung nicht erfolgt. 

Wir unterstützen Sie gerne und überprüfen Ihre Patientenverfügung. Weitere Ausführungen zum Thema werden an dieser Stelle bewusst unterlassen, da es individueller Beratung bedarf und nach hiesiger Erfahrung weiterführende rechtliche Ausführungen nur dazu führen, dass am Ende Patientenverfügungen in fehlerhafter Form ohne rechtliche Beratung selbst erstellt werden. Bringen Sie Ihre Patientenverfügungen mit. Herr Rechtsanwalt Gerrit Brune und Herr Rechtsanwalt Patrick Wilcock beraten Sie gerne.

Eintrag vom 14.05.2020