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Autofahrer aufgepasst: Der neue Bußgeldkatalog und was man hierzu wissen sollte!

Seit dem 27.04.2020 ist er da – der neue Bußgeldkatalog. Zu schnelles Fahren, keine Rettungsgasse gebildet oder in zweiter Reihe geparkt? Vieles wird deutlich teurer und auch der Führerschein ist schneller weg.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Innerorts

Ab 16 km/h zu viel auf dem Tacho werden künftig bereits 70 € Bußgeld fällig – vorher 35 €. Ein Monat Fahrverbot, ein Punkt und 80 € Bußgeld erhalten Autofahrer bei 21 km/h Überschreitung. Maximal erwarten Temposünder 680 €, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte. Hierzu sind allerdings Überschreitungen von mehr als 70 km/h erforderlich.

2. Außerorts

70 € und ein Punkt droht Autofahrern bei einer überhöhten Geschwindigkeit von 21 km/h. Das Fahrverbot kommt erst bei einer Überschreitung von 26 km/h mit einem Bußgeld von 80 € hinzu.

3. Halten und Parken

Wer in zweiter Reihe, auf dem Radweg oder unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz steht riskiert künftig ein Bußgeld von 55 €. Bei Behinderung oder Gefährdung kann das Bußgeld auf 100 € erhöht werden. Neu hinzu gekommen ist das unberechtigte Parken auf einem E-Auto-Parkplatz, für das ebenfalls 55 € fällig werden.

4. Rettungsgasse

Wer keine Rettungsgasse bildet riskiert ein Bußgeld von 200 € und ein einmonatiges Fahrverbot. Autofahrern droht ein Bußgeld von 240 €, wenn sie die Gasse unerlaubt nutzen. Das Fahrverbot ist auch hier vorgesehen. Bei Behinderung oder Gefährdung kann das Bußgeld auf 320 € erhöht werden. Bis zu zwei Punkten in Flensburg sind in allen Fällen möglich.

5. Blitzer-Apps

Viele Fahrer nutzen bereits diverse Apps, die sie vor Blitzern bewahren. Diese Apps sind nun verboten. Sie dürfen während der Fahrt weder auf Smartphones noch auf dem Navigationsgerät verwendet werden.

6. Überholen

Radfahrer, Fußgänger und E-Scooter sind innerorts mit einem Abstand von 1,5 m, außerorts mit einem Abstand von 2 m zu überholen. Das Radfahren nebeneinander ist künftig erlaubt, es sei denn man behindert hierdurch andere Verkehrsteilnehmer. Neu eingeführt worden sind Fahrradzonen. Hier gilt Tempo 30.

Mir wird ein Verstoß vorgeworfen - was nun?

Nicht immer sind die Bußgeldbescheide rechtmäßig. Möglicherweise sind Messfehler vorhanden, der Beamte war nicht geschult oder das Messgerät war nicht in Ordnung.

Hierzu ist eine Prüfung des Einzelfalls von entscheidender Bedeutung. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht - Herr Rechtsanwalt Markus Pläster - steht Ihnen gerne beratend zur Seite.

Eintrag vom 04.05.2020