Rechtsanwalt Gerrit Brune Werne

Gerrit Brune

Gerrit Brune

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

  • Partner der Rechtsanwaltssozietät Pläster & Brune
  • seit 2001 Rechtsanwalt
  • seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • seit 2009 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • seit 2017 Notar
Rechtsgebiete/ Tätigkeitsbereiche
  • Architektenrecht
  • Baurecht
  • Erbrecht
  • Immobilienrecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
Mitgliedschaften
  • Deutsche Notarrechtliche Vereinigung e.V.

Rechtsanwalt Brune ist bereits seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Des Weiteren ist Herr Rechtsanwalt Brune Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2009. In diesem Bereich vertritt Herr Rechtsanwalt Brune sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer und Architekten. Schwerpunkte der Tätigkeit sind die Geltendmachung von Werklohnansprüchen oder deren Abwehr sowie Honorarrechnungen von Architekten; ferner die Beratung und Gestaltung von Bauverträgen.

Im Mietrecht betreut er sowohl Mieter als auch Vermieter sowohl im Bereich des Wohnungsmietrechts als auch im Bereich des gewerblichen Mietrechts. Räumungsklagen, Kündigungen, Mietminderungen und Schadensersatzansprüche sind Hauptbetätigungsfelder. Der Fachanwalt für das Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst auch das Wohnungseigentumsrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Maklerrecht und das Bauträgerrecht. Im Wohnungseigentumsrecht sind Beschlussanfechtungsklagen, Beseitigungsklagen von baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum die Schwerpunkte der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Brune.

Im Baurecht betreut Herr Rechtsanwalt Brune seit Jahren Bauunternehmer, Bauherren und Architekten in allen relevanten Fragen.

Aufgrund seiner Kenntnisse und seiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Rechtsanwalt Brune ferner mit der Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen sehr vertraut.

Ein Schwerpunkt von Herrn Brune ist das Erbrecht, wozu auch die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen gehören.

Herr Rechtsanwalt Brune befasst sich seit Jahren intensiv mit dem Recht der privaten Unfallversicherung. Er berät und vertritt Ihre Interessen im außergerichtlichen Stadium bis zu einer etwaigen erforderlichen gerichtlichen Entscheidung. Insbesondere überwachen wir die Invaliditätsanmeldung und Invaliditätsbescheinigung und die auf diesem Rechtsgebiet hierfür geltenden Fristen, damit im Vorfeld die Inanspruchnahme der Versicherung aufgrund der komplizierten rechtlichen Vorschriften keine Fehler passieren und dadurch Ansprüche verloren gehen.

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