Rechtsgebiete bei Pläster & Brune in Werne

Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Tätigkeitsbereiche
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Lebensversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung

Versicherungsrecht - Wir sind Ihr erfahrener und souveräner Partner

Die Kanzlei Pläster und Brune vertritt Sie umfassend im Versicherungsrecht. Das Versicherungsrecht stellt wohl eines der komplexesten und vielleicht auch kompliziertesten Rechtsgebiete in Deutschland dar. Umso wichtiger, dass wir Ihr erfahrener und souveräner Partner sind.
Das Versicherungsrecht regelt die rechtliche Beziehung zwischen dem Versicherungsnehmer bzw. der Versicherungsnehmerin und den privaten Versicherungen. Dabei kann es sich um die Berufsunfähigkeitsversicherung genauso handeln wie um die KFZ-Haftpflichtversicherung, die private Haftpflichtversicherung, die Lebensversicherung, die private Unfallversicherung oder die Wohngebäudeversicherung, um nur einige zu nennen.

Herr Rechtsanwalt Gerrit Brune befasst sich seit Jahren intensiv mit dem Recht der privaten Unfallversicherung. Er berät und vertritt Ihre Interessen im außergerichtlichen Stadium bis zu einer etwaigen erforderlichen gerichtlichen Entscheidung. Insbesondere überwachen wir die Invaliditätsanmeldung und Invaliditätsbescheinigung und die Einhaltung der auf diesem Rechtsgebiet geltenden Fristen, damit bei der Inanspruchnahme der Versicherung aufgrund der komplizierten rechtlichen Vorschriften keine Fehler passieren und dadurch Ansprüche verloren gehen.

Ebenfalls ein komplexes Feld im Versicherungsrecht ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, insbesondere, weil sie für den Geschädigten mit vielen Emotionen behaftet ist, wenn es zum Versicherungsfall kommt: Schock, Unsicherheit, Verlust des Selbstwertgefühls, Existenzangst. Eine Berufsunfähigkeit ist in den allermeisten Fällen existenzbedrohend. Nicht umsonst wird die Berufsunfähigkeitsversicherung als die zweitwichtigste private Versicherung überhaupt nach der privaten Haftpflichtversicherung bezeichnet. Trotzdem schieben viele Berufstätige dieses Thema gern weit weg, da eine Berufsunfähigkeit nach Krankheit oder Unfall das gesamte Leben zu verändern droht - ein Umstand, mit dem niemand sich gern auseinander setzt. Tatsächlich wiegen sich viele Berufstätige aufgrund mangelhafter Kenntnis über die staatliche Erwerbsminderungsrente in falscher Sicherheit,  und es drohen empfindliche Versorgungslücken. Umso wichtiger, einen starken und erfahrenen juristischen Partner zu haben, der Sie berät und für Sie einsteht!

Selbstverständlich setzen wir uns für die Mandanten auch mit der Rechtsschutzversicherung auseinander, wir holen die Deckungszusage ein und setzen nötigenfalls auch durch, dass die Rechtsschutzversicherung für die entsprechende Angelegenheit die Kosten für den Rechtsanwalt und das Gericht übernimmt.

Private Haftpflichtversicherung, KFZ-Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Wohngebäudeversicherung

Es gibt Versicherungen, die verpflichtend sind wie die KFZ-Haftpflichtversicherung, solche, die dringend anzuraten sind wie eine Privathaftpflichtversicherung oder solche, die je nach individueller Lage sinnvoll erscheinen wie eine Lebensversicherung. Doch auch, wenn man meint, mit seinen unterschiedlichen Policen gut aufgestellt zu sein, kommt es im komplexen Versicherungsrecht im Einzelfall oft zu Unstimmigkeiten im Schadensfall, insbesondere wenn es um eine hohe Schadenssumme geht. Vermeintliche Nichtigkeiten entpuppen sich als Stolperstein, und das Kleingedruckte eines Vertrags kann manche Enttäuschung nach sich ziehen. Zum Glück sind Sie auf diesem komplexen Rechtsgebiet nicht auf sich allein gestellt, sondern können auf die Erfahrung, die Kompetenz und das Fachwissen unserer Kanzlei zurückgreifen.

Zuständig für das Versicherungsrecht in der Kanzlei Pläster & Brune sind Frau Rechtsanwältin Klaudia Barbara Hok und Herr Rechtsanwalt Markus Pläster

Anfrage Versicherungsrecht

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Hinweis:

Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster & Brune in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.

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