Rechtsgebiete bei Pläster & Brune in Werne

Baurecht - Bauherren und Bauunternehmer

Baurecht - Bauherren und Bauunternehmer

Tätigkeitsbereiche
  • Absicherungen von Vergütungsansprüchen/Sicherungsleistungen
  • Ansprüche bei Bauverzögerungen oder Behinderungen am Bau
  • Antragskündigungen
  • Baumängel
  • Bauzeitüberschreitungen
  • Begleitende Rechtsberatung in allen Leistungsphasen Ihres Bauvorhabens
  • Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen
  • Mehrkosten
  • Nachträge
  • Rechnungen/Vergütungsfragen
  • Sicherungen
  • Vertretungen bei Problemen bzgl. Fälligkeit bei Abschlagszahlungen
  • Vertretungen bei Vergütungsfragen
Unser besonderes Angebot
  • Abschlagszahlungen
  • Architektenhonorar
  • Bausummengarantie
  • Bausummenüberschreitung
  • Durchsetzung der Honorarrechnung
  • HOAI
  • Planungsfehler
  • Prüfung von Architektenverträgen
  • Überwachungsfehler

Mehrkosten, Baumängel, Bauzeitüberschreitung  - Stolperfallen im Baurecht

Die Kanzlei Pläster & Brune vertritt sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer seit vielen Jahren in nahezu sämtlichen relevanten Problemfeldern des Baurechts und des Architektenrechts.

Der Bau eines Hauses ist für viele Menschen eine emotionale Angelegenheit: meist als Wohnsitz fürs Leben und als Zuhause für eine Familie vorgesehen, oftmals lange im Voraus, bis ins Detail und mit einem Architekten oder einer Architektin oder mit einem Bauträger, aber immer mit viel Herzblut geplant. Je nach Budget wird ein Grundstück gewählt und eine Bebauung festgelegt, und fast immer gehört der Bau eines Hauses zu den Dingen, die man nur einmal im Leben macht. Umso schlimmer, wenn etwas schiefgeht. Nicht einkalkulierte Mehrkosten oder Nachträge, Fehler in der Planung oder Ausführung oder auf den ersten Blick nicht ersichtliche Baumängel, um nur einige mögliche Probleme zu nennen. Häufig kommt es auch zu einer Bauzeitüberschreitung, die erhebliche Konflikte nach sich ziehen kann, z.B. wenn bereits eine Wohnung gekündigt wurde. Für den Laien lauern hier leider viele Stolperfallen, die sehr teuer werden können. Ohne einen im Baurecht versierten Anwalt bzw. eine Anwältin kann der Traum vom Eigenheim so schnell zum Alptraum werden.

Die professionelle Investition in Steine 

Natürlich gibt es nicht nur private Bauherren und Bauherrinnen, für die das Baurecht relevant werden kann. Viele erfolgreiche Geschäftsleute investieren immer noch gerne "in Steine", sprich: sie möchten Immobilien und Bauvorhaben zur Geldanlage nutzen. Und dann sind da natürlich die Bauunternehmer und Bauunternehmerinnen, die schon qua ihres Berufs Berührungspunkte mit dem Baurecht haben. Unternehmerischer Sachverstand und Erfahrung mit dem Bau von Immobilien schützen auch sie leider nicht immer vor baurechtlichen Problemen. Und natürlich macht es Sinn, sich abzusichern, bevor Probleme überhaupt entstehen, z. B. durch eine anwaltliche Beratung bei der Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen oder Architektenverträgen. Sollte es dann trotz aller Vorkehrungen zu einem Rechtsstreit kommen, sind wir für Sie da, egal ob Sie sich möglichst außergerichtlich einigen möchten oder es zu einem Prozess vor Gericht kommt.

Zuständig für das Baurecht sind Herr Rechtsanwalt Gerrit Brune als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Herr Rechtsanwalt Tim Schulte.

Anfrage Baurecht - Bauherren und Bauunternehmer

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