Rechtsgebiete bei Pläster & Brune in Werne

Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz

Tätigkeitsbereiche
  • Abmahnung
  • Internetrecht
  • IT- und EDV-Recht
  • Markenrecht inkl. Markenanmeldung
  • Markenschutz
  • Unternehmenskennzeichen
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht
Unser besonderes Angebot

Wir setzen Ihr Recht am geistigen Eigentum durch!

Aber auch auf nationalem Parkett sind Gewerbetreibende gut beraten, ihre Marken, ihre Ideen und Innovationen zu schützen. Die Frage, was sinnvollerweise zu schützen ist, beginnt beim Firmenlogo, das zu einer Marke aufgebaut werden soll und geht über den Gebrauchmusterschutz weiter bis hin zur Anmeldung von Patenten für technologische, medizinische oder wissenschaftliche Innovationen. Hier kann die Kanzlei Pläster & Brune Ihnen helfen. Mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet gewerblicher Rechtsschutz können wir Sie sowohl kompetent beraten wie auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche kraftvoll unterstützen.

Die Kanzlei Pläster & Brune betreut Sie bezüglich aller Fragestellungen des gewerblichen Rechtsschutzes. Als Sammelbegriff umfasst der gewerbliche Rechtsschutz eine Vielzahl von verschiedenen Tätigkeitsbereichen.

Aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung unterliegt das Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ständigen Veränderungen. Es ist daher für Gewerbetreibende essentiell, diesbezüglich auf dem neusten Stand zu sein. Hierbei ist die Kanzlei Pläster & Brune gerne sowohl beratend als auch unterstützend tätig. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten hierbei gehören die Anmeldung von Marken (sowohl nationale als auch internationale und Unionsmarken), die Abwehr im Falle einer Abmahnung sowie die effektive außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen. Auf dem Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz betreut Sie Herr Rechtsanwalt Patrick Wilcock.

Zwei internationale Technologiunternehmen streiten sich darum, ob das eine Technik und Design von Geräten des anderen abgekupfert hat. Ein deutscher Fruchtgummihersteller sieht im in Goldfolie verpackten Schokoladentier eines Schweizer Wettbewerbers eine Verwechslungsgefahr mit seinen Produkten. Ein französischer Luxuskonzern lässt Plagiate seiner Taschen schreddern. Ein deutscher Halbleiterhersteller sieht in einigen asiatischen Produkten seine Patentrechte verletzt. Der Zoll beschlagnahmt einen Container mit Olivenöl, das fälschlicherweise eine geschützte Herkunftsbezeichnung aufweist. Diese Aufzählung zeigt verschiedene Beispiele aus ein- und demselben Rechtsgebiet: dem gewerblichen Rechtsschutz. Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst alle gewerblichen Bereiche, in denen es gilt, geistiges Eigentum zu schützen: Marken, Erfindungen oder Design zum Beispiel. So sperrig der Begriff gewerblicher Rechtsschutz oder international: Intellectual Property, zunächst klingt, so spannende Konstellationen, Konstrukte oder Entwicklungen verbergen sich dahinter. Zudem ist der gewerbliche Rechtsschutz sicher eines der Rechtsgebiete, in denen es weniger emotional zugeht als in einigen anderen. Dafür kann es schnell mal um hohe Beträge gehen.

Eine globalisierte Welt bietet faszinierende Möglichkeiten nationaler wie internationaler Geschäftsbeziehungen. Neue Märkte, innovative Technologien und globale Vernetzung bieten große Chancen, bergen unter Umständen aber auch nicht zu unterschätzende Risiken. Wirtschaftsspionage findet nicht nur in Agentenfilmen statt, sondern täglich und weltweit. Der Diebstahl von wissenschafltichen Erkenntnissen oder technologischen Innovationen ist nicht nur auf Global Player beschränkt, sondern reicht bis weit in den Mittelstand hinein. In manchen Ländern werden derartige übergriffe von staatlicher Seite sogar toleriert. Auch die Produktpiraterie wie der Verkauf angeblicher Markenuhren oder Designer-Handtaschen durch fliegende Händler in vielen Urlaubsgebieten gehört in diesen Themenkomplex. Die Produktpiraterie ist ein gutes Beispiel, um Gewerblichen Rechsschutz plastisch zu beschreiben. Die Fälschung einer Designer-Handtasche oder einer hochwertigen Uhr verletzt sowohl Markenrechte wie auch Designrechte, möglicherweise sogar Patentrechte. Zudem entsteht dem Unternehmen, welches das Original herstellt, ein veritabler Imageschaden.

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Hinweis:

Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster & Brune in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.

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