Notare bei Pläster und Brune in Werne

Pläster & Brune GbR - Notare bei Pläster und Brune in Werne

Notare

Tätigkeitsschwerpunkte von Notaren

Immobilienrecht

  • Bauträgervertrag
  • Erbbaurecht
  • Grundschuld und Hypothek
  • Höferecht
  • Kaufvertrag
  • Wohnungseigentumsrecht/Teilungserklärung

Familienrecht

  • Adoptionen
  • Ehevertrag
  • Scheidungsfolgenvereinbarung

Vorsorge

  • Patientenverfügung/Betreuungsverfügung und Generalvollmacht

Erbrecht / Schenkungen

  • Auseinandersetzungsvertrag
  • Behindertentestament
  • Ehegattentestament
  • Einzeltestament
  • Erbscheinsantrag
  • Erbteilsübertrag
  • Erbvertrag
  • Teilungsanordnung
  • Unternehmertestament
  • Übertragsvertrag/Schenkung mit Nießbrauchsrecht oder Wohnungsrecht
  • Vermächtnis
  • Vorsorgende Verträge zur Vermeidung von Konflikten und Pflichtteilsberechtigten

Ihre Ansprechpartner zum Thema Notar

Notar Gerrit Brune
Notar Patrick Wilcock

Ohne Notare geht vieles nicht

Nach wie vor gibt es viele Verträge, Vorgänge oder Dokumente, die erst dann rechtliche Verbindlichkeit erhalten, wenn sie vom Notar verlesen und beurkundet wurden - ohne Notar geht also vieles nicht. Auch, wo es nicht vorgeschrieben ist macht es an vielen Stellen Sinn, mit einem Notar zu arbeiten, um Streit, Unklarheiten oder Möglichkeiten der Anfechtung zu minimieren. In der Kanzlei Pläster & Brune stehen unseren Klienten mit Herrn Rechtsanwalt & Notar Gerrit Brune und Patrick Wilcock zwei erfahrene Notare zur Verfügung.

Das Tätigkeitsfeld eines Notars erstreckt sich über fast alle Rechtsgebiete, wobei für einige Bereiche eine Urkunde zwingend erforderlich ist, während sie in anderen zumindest äußerst sinnvoll erscheint . Das Immobilienrecht zum Beispiel enthält eine Fülle an Situationen, die notariell geregelt werden müssen. Ein Bauträgervertrag  bedarf ebenso der Beurkundung wie Verträge im Erbbau oder über Grundschuld und Hypothek. Auch Kaufverträge oder Teilungserklärungen müssen beurkundet sein. Das Höferecht spielt keine so große Rolle mehr wie noch vor einigen Jahrzehnten. Findet es heute noch Anwendung muss der Vorgang trotzdem durch einen Notar begleitet werden.

Die notarielle Beurkundung schafft Rechtssicherheit

Auch im Erbrecht ist man in vielen Fällen erst dann auf der sicheren Seite, wenn Verträge, Regelungen, Testamente oder Wünsche notariell beurkundet werden. Erbstreitigkeiten können am ehesten verhindert werden, wenn der Erblasser seinen letzten Willen in Form eines Testaments zu Lebzeiten festlegt, durch einen Notar beglaubigen lässt oder konkrete Wünsche bereits umsetzt, z.B. durch einen Übertragungsvertrag oder eine Schenkung. Beinhaltet die Schenkung ein Nießbrauchsrecht, ist der Gang zum Notar unumgänglich.

Auch im Familienrecht gibt es Bereiche, bei denen ein Notar beurkunden muss. So kann zum Beispiel ein Adoptionsverfahren erst beginnen, wenn die adoptierende Familie/der Aufnehmende einen notariell beglaubigten Antrag gestellt hat. Auch ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgevereinbarung muss in vielen Fällen von einem Notar beurkundet werden.

Besonders wichtig ist die notarielle Beurkundung zudem bei Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten. Niemand beschäftigt sich gern mit der Vorstellung, dass man selbst oder die nächsten Angehörigen von schwerer Krankheit betroffen sein könnten. Doch gerade dort, wo erhebliche Vermögenswerte oder ein Unternehmen vorhanden sind, sollte entsprechende Vorsorge getroffen werden. Nur so ist gewährleistet, dass zum Einen dem Wunsch des Verfassers/der Verfasserin entsprochen wird und zum Anderen, dass ein Unternehmen vergleichsweise reibungslos weitergeführt oder Vermögenswerte sinnstiftend genutzt werden können.

Anfrage Notare

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Was bedeutet Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Abgeschlossenheit bedeutet die räumliche Abgrenzung einer jeden Wohnung gegenüber den übrigen Wohnungen und dem Gemeinschaftseigentum. Ob diese vorliegt, prüft die Baubehörde. Ist dies der Fall, erteilt die Behörde die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Erst dann kann das Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen werden.

Was versteht man unter einer Aktiengesellschaft (AG)?

Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Grundkapital (min. 50.000,00 €) ist in Aktien zerlegt. Wer Grundkapital einzahlt, erhält im Gegenzug Aktien. Die Gründung einer AG erfolgt durch notarielle Beurkundung des Gründungsprotokolls nebst Satzung. Die Haftung der Aktiengesellschaft gegenüber Gläubigern ist auf das Vermögen der Aktiengesellschaft beschränkt.

Was ist ein Altenteilsrecht?

Bei Schenkungen behält sich der Schenker ein Altenteilsrecht vor. Dies wird im Grundbuch abgesichert durch eine Reallast gem. § 1105 BGB. Es dient der Versorgung des Schenkers. Es entsteht häufig bei einer Hofübergabe (Hofschenkung). Es umfasst dann zum Beispiel Pflegeleistungen, ein Wohnrecht und/oder eine monatliche Rente. Die Anordnung bedarf der notariellen Beurkundung. Es handelt sich meistens um eine Gegenleistung dafür, dass ein Grundstück geschenkt wurde.

Wofür eine Apostille?

Bei einer Apostille handelt sich um eine Überbeglaubigung durch den Landgerichtspräsidenten. Damit eine Urkunde im Ausland oder eine ausländische Urkunde in Deutschland verwendet werden kann, ist die Legalisation erforderlich. In Staaten, die das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation abgeschlossen haben (so wie Deutschland), ist statt der Legalisation die Apostille möglich. Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Beglaubigungsform. Die Landgerichte sind für die Erteilung der Apostille zuständig.

Was ist eine Auflassung?

Die Auflassung ist ein Begriff für die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie über den Eigentumsübergang. Sie ist in jedem Immobilienkaufvertrag enthalten. Erst mit der Eintragung der Auflassung im Grundbuch geht das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer über.

Was bedeutet Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist eine Absicherung des Käufers. Diese wird im Grundbuch eingetragen. Nach Eintragung der Auflassung- oder Eigentumsübertragungsvormerkung ist der Käufer abgesichert. Es kann dem Käufer dann nicht mehr passieren, dass er den Kaufpreis zahlt ohne später Eigentümer der Immobilie zu werden. Der Notar sichert den Käufer also mit der Auflassungsvormerkung ab.

Wozu braucht man einen Aufteilungsplan?

Wenn Wohnungseigentum gebildet wird, ist eine Teilungserklärung (teilender Alleineigentümer oder eine Teilungsvereinbarung (mehrere Miteigentümer)) erforderlich. Hierin sind die Miteigentumsteile bezeichnet sowie das mit ihnen verbundene Sondereigentum. Hier ist zwingend ein Aufteilungsplan als Anlage beizufügen. In diesem Plan müssen alle Räume, an denen Sondereigentum begründet werden soll, nummeriert sein. Alle Räume, die zu einer Wohnung gehören, müssen dieselbe Nummer haben.

Was heißt Ausfertigung?

Wird etwas beurkundet, dann bleibt das Original meistens bei dem Notar in der Urkundensammlung. Die Beteiligten erhalten dann von dem Notar eine Ausfertigung oder eine Kopie. In der Ausfertigung bestätigt der Notar, dass diese mit der Urschrift, also mit der Originalurkunde übereinstimmt. Die Ausfertigung ist der Originalurkunde im Rechtsverkehr gleichgestellt.

Was ist eine Baubeschreibung?

Im Bauträgervertrag wird eine noch nicht erstellte oder noch nicht sanierte Immobilie verkauft. Um sicherzustellen, wie der Bauträger diese genau zu erstellen hat, ist dem Bauträgervertrag sowohl eine Baubeschreibung als auch Baupläne beizufügen, woraus sich die genauen Leistungen des Bauträgers entnehmen lassen können. Diese sind Teil des Bauträgervertrages und ebenfalls mit diesem zu beurkunden. Oft ist es so, dass die Baubeschreibung bereits gesondert beurkundet wird. In dem Bauträgervertrag wird dann nur auf diese notarielle Urkunde verwiesen.

Was ist ein Bauträgervertrag?

Es wird in der Regel eine noch nicht erstellte oder zu sanierende Immobilie vom Bauträger gekauft. Der Bauträger ist ein Unternehmer. Der Vertragsgegenstand des Bauträgervertrages ergibt sich aus der Baubeschreibung und aus Bauplänen. Diese sind Teil des Bauträgervertrages und ebenfalls zu beurkunden. Für Bauträgerverträge gelten die speziellen Vorschriften der MaBV.

Was bedeutet beglaubigte Abschrift?

Hierbei handelt es sich um eine Kopie der Originalurkunde, wobei der Notar durch die Beglaubigung bestätigt, dass diese Kopie dem Original entspricht. Ist eine Urkunde allerdings im Original erforderlich, reicht eine beglaubigte Abschrift nicht aus, dann ist eine Ausfertigung nötig.

Was ist ein Behindertentestament?

In dem Behindertentestament setzen die Eltern das behinderte Kind als Vorerben ein und dessen Nachkommen oder die Geschwister als Nacherben. Zudem wird eine Dauertestamentsvollstreckung angeordnet. Der Sozialhilfeträger kann dann auf das Vermögen des behinderten Kindes nicht zugreifen. Hintergrund ist, dass behinderte Menschen oft nicht alleine für ihren Lebensunterhalt aufkommen können und Leistungen von Sozialhilfeträgern beziehen. Würden die Eltern dieses Kind einfach so als Erben einsetzen, könnte der Sozialhilfeträger darauf zugreifen und das Kind würde nicht das ihm zugewandte Vermögen erben.

Was ist ein „Berliner Testament“?

Ein „Berliner Testament“ bedeutet, dass sich beide Ehegatten gegenseitig in einem Testament jeweils allein beerben. Sie verfügen also, dass der jeweils andere Ehegatte beim Todesfall alleiniger Erbe wird. Schlusserben nach dem Tod des letztlebenden Ehegatten sind in der Regel die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen. Ein Berliner Testament ist in der Regel bei Ehegatten gewollt. Leider sieht die gesetzliche Erbfolge nicht vor, dass man sich als Ehegatten gegenseitig beerbt. Daher ist ein Berliner Testament erforderlich und kann beim Notar beurkundet werden. Nach gesetzlicher Erbfolge hätte der überlebende Ehegatte in der Regel eine Erbengemeinschaft mit den Kindern. Diese setzt sich dann auch im Grundbuch fort, wenn eine Immobilie vorhanden ist. Dieses Ergebnis ist häufig nicht gewollt. In der Regel ist stattdessen gewollt, dass die Immobilie zunächst allein auf den überlebenden Ehegatten übergeht und erst später die Kinder im Grundbuch stehen. Eine Erbengemeinschaft mit den Kindern kann dazu führen, dass die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft von einem Kind gefordert wird und der überlebende Ehegatte dann im hohen Alter einem Rechtsstreit mit den eigenen Kindern ausgesetzt ist und die von ihm bewohnte Immobilie im schlimmsten Fall verlassen muss.

Was bedeutet „notarielle Beurkundung“?

Eine notarielle Beurkundung ist bei einigen Vertragsarten vorgeschrieben. Solche Verträge nennt man beurkundungspflichtig. Die Verträge werden vom Notar erstellt, geprüft und im Beurkundungstermin in Anwesenheit aller Vertragsparteien verlesen und von allen Beteiligten sowie vom Notar unterzeichnet.

Was ist eine Dienstbarkeit?

Dienstbarkeiten sind Belastungen eines Grundstücks und werden in das Grundbuch eingetragen. Der Berechtigte darf das mit der Dienstbarkeit belastete Grundstück in der festgelegten Art und Weise nutzen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Anders herum muss der Eigentümer des Grundstücks dem Berechtigten die Möglichkeit geben, diese Dienstbarkeit nutzen zu können. Es gibt zwei Arten von Dienstbarkeiten: Grunddienstbarkeiten und beschränkt persönliche Dienstbarkeiten. Grunddienstbarkeiten sind ewige Rechte, die an den jeweiligen Eigentümer eines bestimmten Grundstücks, nicht jedoch an eine bestimmte Person (!) gebunden sind. Dies können zum Beispiel Wegerechte sein. Bei beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten ist es so, dass diese an eine bestimmte Person geknüpft sind und mit dessen Tod enden (zum Beispiel Wohnrechte).

Was versteht man unter Dokumentenbeglaubigung?

Hierbei handelt es sich um eine beglaubigte Kopie einer Urkunde, die der Notar nicht zwingend selbst erstellt haben muss (zum Beispiel Schulzeugnisse). Der Notar bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Hierfür muss er das Original gesehen haben.

Ehebedingte Zuwendung - Was ist das?

Hierbei handelt es sich um die Schenkung des einen Ehegatten an den anderen. Ein Beispiel hierfür könnte die Übertragung einer hälftigen Immobilie sein, welche zuvor im Alleineigentum des Schenkers war. Der Schenker sollte sicher davon ausgehen können, dass die Ehe wirklich Bestand hat, da das Zurückfordern ehebedingter Zuwendungen bei Scheitern in den meisten Fällen sehr schwierig ist.

Was ist ein Ehevertrag und wozu dient dieser?

Wenn kein Ehevertrag geschlossen ist, leben die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und es gelten auch sonst die gesetzlichen Regelungen betreffend Unterhalt, Versorgungsausgleich etc. Soll stattdessen jedoch eine andere Regelung für die Ehe gelten, so kann man beispielsweise Gütertrennung im Ehevertrag vereinbaren oder die Zugewinngemeinschaft modifizieren, indem ein gewisser Gegenstand nicht dem Zugewinn unterfällt. Dann bedeutet dies, dass der andere Ehegatte im Falle einer Scheidung von diesem Gegenstand und dessen Wertsteigerungen nicht profitiert, also hinsichtlich dieses Gegenstandes keinen Zugewinnausgleich erhält. Ebenso können in Eheverträgen Regelungen zum Unterhalt, zum Versorgungsausgleich oder die elterliche Sorge betreffend geregelt werden, die von den gesetzlichen Vorschriften abweichen. Zu unterscheiden sind sogenannte vorsorgende Eheverträge, die vor- oder während der Ehe geschlossen werden und diejenigen Eheverträge, die geschlossen werden, wenn die Scheidung unmittelbar bevorsteht (Scheidungsvereinbarung) und in denen die Scheidungsfolgen vereinbart werden. Eine Scheidungsvereinbarung ist notariell zu beurkunden und führt in der Regel dazu, dass die Parteien sich vor dem Notar einigen, anstatt sich gerichtlich in langwierigen Prozessen über Ehefolgen zu streiten.

Was bedeutet Erbauseinandersetzung?

Gibt es bei einem Sterbefall mehrere Erben, so bildet sich automatisch eine Erbengemeinschaft, wobei der Nachlass das gemeinsame Vermögen darstellt. Die Erbengemeinschaft muss nun alle Nachlassgegenstände auf die einzelnen Erben verteilen. Dies nennt man Erbauseinandersetzung. Erhält ein Erbe durch die Erbauseinandersetzung mehr als ihm eigentlich zusteht, hat er diesen Mehrwert an die anderen Erben auszugleichen. Sofern im Rahmen der Erbauseinandersetzung auch Immobilien an einen Erben alleine übertragen werden, muss der Erbauseinandersetzungsvertrag notariell beurkundet werden.

Was ist ein Erbbaurecht?

Im Normalfall ist der Eigentümer eines Grundstücks gleichzeitig Eigentümer des Gebäudes, welches sich auf dem Grundstück befindet. Beim Erbbaurecht ist es allerdings so, dass das Eigentum am Grundstück sowie am Gebäude getrennt wird. Das Eigentum am Grundstück bleibt beim ursprünglichen Grundstückseigentümer, während der Erbbauberechtigte Eigentümer an dem Gebäude wird. Der Erbbauberechtigte muss an den Grundstückseigentümer für die Nutzung des Grundstücks einen Erbbauzins (ähnlich einer Miete) zahlen. Das Eigentum am Erbbaurecht kann unabhängig vom Eigentum am Grundstück vererbt, veräußert und belastet werden, wobei der Grundstückseigentümer im Erbbaurechtsvertrag sich i. d. R. seine Zustimmung im Falle einer Belastung oder Veräußerung vorbehält. Erbbaurechte können nur für eine bestimmte Zeit (zum Beispiel 100 Jahre) begründet werden. Ist der Zeitrahmen nun vorbei, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder der Erbbauberechtigte und der Grundstückseigentümer verlängern den Erbbaurechtsvertrag oder, wenn dies nicht der Fall ist, muss der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung für das Gebäude zahlen. Die Höhe bzw. Berechnung der Entschädigung wird zumeist im Erbbaurechtsvertrag festgelegt. Das Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen.

Was versteht man unter Erbbauzins?

Sofern ein Erbbaurecht besteht, ist der Erbbauberechtigte vertraglich verpflichtet, an den Grundstückseigentümer eine Art Mietzahlung (hier: Erbbauzins) zu zahlen. Dafür darf dieser im Gegenzug das Grundstück nutzen. Es handelt sich um eine schuldrechtliche Verpflichtung des Erbbauberechtigten gegenüber dem Grundstückseigentümer. In dem Erbbaurechtsvertrag ist die Höhe sowie das Intervall (z. B. monatlich/jährlich) klar geregelt. Meistens wird aufgrund der langen Laufzeit eine Wertsicherung des Erbbauzinses vereinbart, sodass der Erbbauzins im Laufe der Jahre steigt. Im Grundbuch wird der Erbbauzins durch eine Reallast abgesichert, wobei Begünstigter der Reallast immer der Eigentümer des Grundstücks ist.

Wann benötige ich einen Erbschein?

Einen Erbschein muss der Erbe beantragen, um seine Erbenstellung nachweisen zu können und wird beim Nachlassgericht beantragt. Liegen ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, ist der Erbschein nicht mehr notwendig. Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins kann durch eine notarielle Beurkundung erfolgen oder alternativ kann der Antrag zum Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. U.a. muss in dem Antrag angegeben werden, ob ein Testament vorliegt oder ob es sich um gesetzliche Erbfolge handelt, die Erbquote und ob ein Rechtsstreit das Erbe betreffend anhängig ist. Auch muss angegeben werden, ob er das Erbe angenommen hat.

Was sind die Vorteile eines Erbvertrages?

Während ein gemeinschaftliches Testament nur Eheleute bzw. eingetragene Lebenspartner errichten können, ist es möglich auch für unverheiratete Personen, ein Erbvertrag zu schließen. Inhaltlich können hier die gleichen Regelungen wie in einem gemeinsamen Testament getroffen werden. Ein weiterer Unterschied zum gemeinsamen Testament liegt darin, dass mehr als zwei Personen diesen Vertrag schließen können, so können zum Beispiel Kinder mit aufgenommen werden, welche die Pflegeverpflichtung übernehmen. Mindestens eine Regelung in dem Erbvertrag muss allerdings zwischen den Vertragsschließenden wechselseitig bindend sein, so zum Beispiel die gegenseitige Erbeinsetzung. Sind Regelungen wechselseitig bindend, so können diese Regelungen nach dem Tod des ersten Vertragspartners nicht mehr abgeändert werden und behalten ihre Gültigkeit. Entsprechend überlegt sollten daher derartige Regelungen sein. Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden.

Was sind die Aufgaben eines Ergänzungspflegers?

Der Ergänzungspfleger wird über das Gericht bestellt, wenn ein Vertrag entstehen soll, der für die minderjährige Person nicht nur Vorteile enthält. Dies könnte zum Beispiel ein Übertragungsvertrag einer Immobilie der Eltern auf das Kind sein. Der Ergänzungspfleger hat die Aufgabe, die Interessen der minderjährigen Person zu überprüfen und zu vertreten, damit dieser keine Nachteile entstehen. Er vertritt die minderjährige Person bei der Beurkundung des notariellen Vertrages.

Was ist ein Eröffnungsprotokoll?

Nach dem Tod einer Person (Erblasser) eröffnet das zuständige Gericht die letztwilligen Verfügungen (Testamente/Erbverträge) des Verstorbenen. Im Anschluss fertigt das Gericht ein Eröffnungsprotokoll und versendet dieses mit Kopien der letztwilligen Verfügungen an die Erben. Handelt es sich bei der letztwilligen Verfügung um ein notarielles Testament oder um einen Erbvertrag, reicht die Vorlage des Eröffnungsprotokolls zusammen mit der Kopie des notariellen Testamentes/Erbvertrages aus, um die Erbenstellung nachzuweisen. In diesem Falle ist die Beantragung eines Erbscheins nicht mehr erforderlich.

Was ist die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO)?

Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) ist am 17.08.2015 in Kraft getreten. Hier wird geregelt, welches Recht Anwendung findet, wenn Erbfälle mit Auslandberührung vorhanden sind. Die Verordnung gilt in der gesamten EU (Ausnahmen: das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark). Das anwendbare Recht für Erbfälle richtet sich seit Gründung der EuErbVO nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalles. Auswanderer können allerdings im Testament das Recht des Staates wählen, dem er angehört (Rechtswahl).

Was ist eine Fälligkeitsmitteilung?

In der Fälligkeitsmitteilung des Notars wird bekanntgegeben, dass der Käufer einer Immobilie oder eines Grundstücks nun den Kaufpreis zu zahlen hat. Hier ist auch geregelt, welche Summe an den Verkäufer, an die abzulösende Bank, an den Makler usw. geht. In notariellen Kaufverträgen werden Fälligkeitsvoraussetzungen vereinbart, um zu gewährleisten, dass der Käufer ein lastenfreies Eigentum erhält (mit Ausnahme der Belastungen, die der Käufer übernimmt). Erst wenn alle Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, schickt der Notar diese Mitteilung an den Käufer heraus. Typische Fälligkeitsvoraussetzungen sind die Eintragung einer Vormerkung in das Grundbuch, die Mitteilung der Stadt, dass diese auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet, Löschungsunterlagen zur Löschung von Belastungen, die nicht übernommen werden, die Zustimmung der Hausverwaltung und die Mitteilung des Verkäufers, dass die Wohnung/das Haus geräumt ist. Erst wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt ist und dies auch nachgewiesen wird, beantragt der Notar die Umschreibung des Eigentums beim Grundbuchamt.

Formwechsel - Was ist das?

Der Formwechsel benennt die Umwandlung der Gesellschaftsform einer Firma, wenn zum Beispiel aus einer GmbH eine AG werden oder eine GmbH & Co. KG. Der Umwandlungsbeschluss hierfür muss notariell beurkundet werden. Mit diesem Beschluss ist die Satzung der neuen Gesellschaft zu beschließen.

Wonach richten sich die Gebühren beim Notar?

Die Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, welches die Gebühren für alle Notare einheitlich festlegt. Ihre konkrete Höhe ist vom gesetzlichen Gebührensatz sowie vom jeweiligen Geschäftswert abhängig. Eine individuelle Vereinbarung über die Höhe von Notargebühren ist gesetzlich verboten. Im Einzelfall geben wir Ihnen gerne Auskünfte über die anfallenden Gebühren.

Was versteht man unter gemeinschaftliches Testament?

Das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehegatten bzw. von eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden. Häufig ist es dabei so, dass sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben und die (gemeinsamen) Kinder als Schusserben des Letztversterbenden einsetzen. Vorsichtig sollte man bei der Schlusserbeneinsetzung sein. Denn ist diese wechselseitig bindend zwischen den Eheleuten vereinbart, kann der überlebenden Ehepartner das Testament nach dem Tod des Erstversterbenden nicht mehr abändern. Beispielsweise können dann neue Ehepartner nicht mehr bedacht werden. Wenn nicht verheiratete Personen eine gemeinsame Regelung zur Erbfolge treffen wollen, müssen sie auf einen Erbvertrag zurückgreifen.

Wozu eine Genehmigung?

In der Praxis kann es vorkommen, dass ein Rechtsgeschäft von einer Genehmigung abhängig ist. Dies können Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz, nach dem Baugesetzbuch, private oder auch gerichtliche Genehmigungen sein. Wenn zum Beispiel ein Urkundsbeteiligter nicht an der Beurkundung teilnehmen kann, kann er sich vollmachtlos vertreten lassen. Nachträglich muss er dann die Genehmigung des Vertrages erteilen. Ein weiteres Beispiel wäre, wenn eine minderjährige Person ein Grundstück übertragen bekommt. Hier kann es sein, dass für diesen Rechtsvorgang die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich ist.

Wann benötige ich eine Generalvollmacht?

Bei einer Generalvollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten, ihn in seinen vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Zu empfehlen ist es, diese Art der Vollmacht durch einen Notar notariell beurkunden zu lassen, da dies den Vorteil mit sich bringt, dass innerhalb dieser Urkunde, die dann vom Notar erstellt wird, die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bestätigt wird. Ferner kann sie dann auch zum Kauf oder Verkauf von Immobilien verwendet werden.

Was sind Geschäftsanteile?

Anteile einer GmbH werden Geschäftsanteile genannt. Die Summen der Nennbeträge der gesamten Geschäftsanteile ergeben das Stammkapital (bei einer GmbH mindestens 25.000,00 €). Beim Handelsregister muss eine Gesellschafterliste eingereicht werden, aus der sich entnehmen lässt, welcher Gesellschafter welchen Geschäftsanteil hält. Geschäftsanteile können verkauft oder abgetreten werden, diese Vorgänge müssen notariell beurkundet werden (Kauf- und Abtretungsvertrag).

Was genau ist ein Geschäftsführer und was sind seine Aufgaben?

Der Geschäftsführer vertritt die GmbH sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Er wird von der Gesellschafterversammlung durch einen entsprechenden Beschluss bestellt. Mit einem Abberufungsbeschluss der Gesellschafterversammlung oder durch Amtsniederlegung endet die Geschäftsführerstellung. Die Amtsniederlegung muss mindestens einem Gesellschafter zugehen um Gültigkeit zu erlangen. In dem Geschäftsführerdienstvertrag sind neben Urlaubs- und Gehaltsregelungen auch die Kündigungsmöglichkeiten festgelegt. Somit kann der Anstellungsvertrag noch weiterlaufen, auch wenn die Organstellung bereits durch Beschluss beendet wurde. Ist der Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt, kann er die GmbH alleine vertreten, ist er jedoch „nur“ gesamtvertretungsberechtigt, können nur mehrere Geschäftsführer zusammen oder einer gemeinsam mit einem Prokuristen für die GmbH handeln. Der Geschäftsführer kann sich beispielsweise wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Verletzung der Geheimhaltung (§ 85 GmbHG), Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen (§ 86 GmbHG) oder falscher Angaben (§ 82 GmbHG) strafbar machen. Gemäß § 64 GmbHG haftet er persönlich für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung. Somit ist klar erkennbar, dass Geschäftsführer einer umfangreichen Haftung bei Fehlverhalten unterliegen.

Was muss die Gesellschafterliste enthalten?

Nur wer in der beim Handelsregister eingereichten Gesellschafterliste eingetragen ist, gilt als Gesellschafter einer GmbH. Die Gesellschaftsliste muss enthalten:

  • die laufenden Nummern der Geschäftsanteile,
  • die Nennbeträge der Geschäftsanteile,
  • den Gesellschafter mit Namen, Geburtsdatum und Wohnort (bei Gesellschaften HR-Nummer und Sitz), der den jeweiligen Geschäftsanteil hält,
  • die Beteiligung eines Geschäftsanteils am Stammkapital.

Jede Änderung in der Person der Gesellschafter bzw. Beteiligung muss der Geschäftsführer dem Handelsregister durch Einreichung eine aktualisierte Gesellschafterliste anzeigen, so zum Beispiel, wenn ein Kauf- und Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile beurkundet wurde.

Was ist eine GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und muss von mindestens einem Gesellschafter gegründet werden auch muss mindestens eine natürliche Person als Geschäftsführer bestellt sein, welche die GmbH nach außen vertritt. Das Stammkapital muss mindestens 25.000,00 € aufweisen. Es ist eine Bargründung sowie eine Sachgründung möglich. Bei der Sachgründung wird das Stammkapital durch die Einbringung von Sachen (z. B.. Einbringung eines Unternehmens) erbracht und nicht durch eine Geldzahlung. Die Gründung der GmbH ist beurkundungspflichtig. Hier ist auch der Gesellschaftsvertrag der GmbH als Anlage zur Gründungsurkunde zu nehmen. Alle Geschäftsführer müssen die Eintragung der neu gegründeten GmbH zum Handelsregister anmelden. Eine Liste der Gesellschafter muss unterschreiben durch den Notar miteingereicht werden. Die Gesellschafter einer GmbH haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Was ist eine GmbH & Co. KG?

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft. Die Kommanditgesellschaft besteht aus der persönlich haftenden Komplementärin und den Kommanditisten, welche nur auf ihre Einlage beschränkt haften. Bei der GmbH & Co.KG ist die Komplementärin eine GmbH, so dass deren Haftung auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH beschränkt ist. Vertreten wird die GmbH & Co. KG durch die GmbH, diese wiederum durch den Geschäftsführer.

Was sind Grunddienstbarkeiten?

Durch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit erlangt der Berechtigte das Recht, ein bestimmtes (dienendes) Grundstück in einer bestimmten Art und Weise zu nutzen. Grunddienstbarkeiten können das gesamte Grundstück oder auch nur eine Teilfläche betreffen. Sie wird in Abt. II des Grundbuchs eingetragen. Hat beispielsweise ein Grundstück keine direkte Zufahrt zu einer öffentlichen Straße, benötigt der Eigentümer dieses Grundstücks eine Grunddienstbarkeit in der Weise, dass er das angrenzende (dienende) Grundstück dergestalt nutzen darf, dass er sein Grundstück erreichen kann (Geh- und Fahrrecht). Ebenso kann dem Eigentümer des dienenden Grundstücks durch eine Grunddienstbarkeit eine Unterlassung einer bestimmten Nutzung auferlegt werden (zum Beispiel Bebauungsbeschränkungen).

Was ist eine Grundschuld?

Eine Grundschuld ist - ähnliche wie eine Hypothek - eine Belastung eines Grundstücks bzw. einer Immobilie und wird in Abt. III des Grundbuchs eingetragen. Sie wird für Banken eingetragen und dient diesen als Absicherung des Darlehens. Sollte nämlich der Darlehensnehmer das Darlehen nicht mehr bedienen können, kann die Bank durch die Eintragung der Grundschuld die Zwangsversteigerung des Grundstücks erwirken. Den Erlös in Höhe des geschuldeten Darlehens würde dann die Bank behalten. Damit der Käufer eines Grundstückskaufvertrages eine Grundschuld für sich eintragen lassen kann, wird in den Vertrag i.d.R. eine Finanzierungsvollmacht mit aufgenommen, da zum Zeitpunkt der Eintragung der Grundschuld noch der Verkäufer Eigentümer ist. Die Eigentumsumschreibung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Ist bei einem Grundstückskaufvertrag ein Notar notwendig und was genau ist das überhaupt?

In dem Grundstückskaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer das Eigentum an einem Grundstück an den Käufer gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises abzutreten. Bei Grundstückskaufverträgen ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben (§ 311b BGB), somit ist das Mitwirken eines Notars zwingend notwendig. Erst mit der Eintragung der Auflassung im Grundbuch geht das Eigentum auf den Käufer über. Die Auflassung ist ebenfalls Teil des Vertrages.

Wir sind verheiratet. In welchem Güterstand leben wir und sind Änderungen möglich?

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in Deutschland. Neben der Zugewinngemeinschaft gibt es noch die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft sowie den Deutsch-französische Wahlgüterstand. Ebenfalls kann man den Güterstand der Zugewinngemeinschaft in einzelnen Punkten modifizieren. Nur durch die Errichtung eines Ehevertrages, der notariell beurkundet wird, können Eheleute den Güterstand ändern. Heiraten deutsche Eheleute oder Eheleute, wovon einer die deutsche Staatsbürgerschaft hat und der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt, tritt zunächst automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein.

Was ist das Handelsregister?

Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, das elektronisch bei den Amtsgerichten geführt wird. Hier werden Unternehmen geführt und erhalten eine eigene Handelsregisternummer. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG) erhalten eine HRB-Nummer und Personengesellschaften (KG, OHG, GbR usw.) eine HRA-Nummer. Beim Handelsregister hinterlegt sind zum Beispiel die Firmenbezeichnung, deren Sitz, den Unternehmensgegenstand und Vertretungsbefugnisse. Auch werden hier zum Beispiel für GmbHs Gesellschaftsverträge oder Gesellschafterlisten hinterlegt. Bei Veränderungen von eintragungspflichtigen Tatsachen, muss eine entsprechende Handelsregisteranmeldung an das zuständige Handelsregister geschickt werden.

Und was ist eine Handelsregisteranmeldung?

Bei Firmengründungen oder bei Änderungen von eintragungspflichtigen Tatsachen, muss eine Handelsregisteranmeldung vom Notar entworfen werden, von dem anmeldepflichtigen Organ (bei einer GmbH ist es der Geschäftsführer) ist diese im Beisein des Notars zu unterzeichnen. Der Notar beglaubigt die Unterschrift und reicht diese Unterschriftsbeglaubigung mit den dazugehörigen Dokumenten elektronisch beim Handelsregister für die Firma ein. Sobald das Gericht die Eintragung vorgenommen hat, erhält der Notar die Eintragungsnachricht vom Gericht. Eintragungspflichtige Tatsachen sind zum Beispiel: Satzungsänderung, Berufung/Abberufung des Geschäftsführers oder die Sitzverlegung).

Wozu dient die Hauptversammlung?

Das wichtigste Recht von Aktionären einer AG (Aktiengesellschaft) ist das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung. Hier haben sie Frage-, Rede- und Stimmrechte in Bezug auf die in der Tagesordnung gelisteten Punkte. Der Vorstand ist dazu verpflichtet, den Aktionären ihre Fragen zu beantworten und Auskünfte zu geben. Ferner werden in der Hauptversammlung die Beschlüsse der Gesellschaft getroffen. Es gibt Beschlüsse in der Hauptversammlung, die notariell beurkundet werden müssen, wie zum Beispiel Satzungsänderungen.

Was ist eine Identitätserklärung?

Wird eine noch nicht vermessene Teilfläche eines Grundstücks verkauft und das Grundstück ist noch nicht entsprechend geteilt, muss eine Identitätserklärung abgegeben werden. Ohne diese Erklärung kann das Eigentum nicht umgeschrieben werden. In der Identitätserklärung wird das neu vermessene Grundstück mit seiner neuen Flurstücknummer bezeichnet.

Wann ist von einer Kapitalerhöhung die Rede?

Von einer Kapitalerhöhung ist die Rede, wenn eine GmbH ihr Stammkapital erhöht bzw. eine AG ihr Grundkapital. Die Beschlüsse hierzu sind beurkundungspflichtig. GmbH: Kapitalerhöhungen erfolgen in der Regel durch Ausgaben neuer Geschäftsanteile oder durch Aufstockung von bestehenden Geschäftsanteilen. Wer die neu gebildeten Geschäftsanteile übernehmen darf, ist ferner in dem Kapitalerhöhungsbeschluss festgelegt. Durch eine Übernahmeerklärung bestätigen die Übernehmer dann, dass sie gewillt sind, die neuen Anteile zu übernehmen. Das Stammkapital ist Bestandteil der Satzung. Somit muss bei einer Kapitalerhöhung außerdem die Satzung geändert werden. AG: Bei einer Aktiengesellschaft erfolgt die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage oder Sacheinlage. Im Gegenzug werden neue Aktien ausgegeben.

Wodurch zeichnet sich eine Kapitalgesellschaft aus?

Bei der Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter oder Aktionäre haften nicht persönlich, diese ist auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt. Kapitalgesellschaften zeichnen sich durch Kapitalaufbringung- und Kapitalerhaltungsvorschriften aus. Sie werden von einem besonderen Vertretungsorgan (GmbH = Geschäftsführer, AG = Vorstand) vertreten. Die Eintragung ins Handelsregister ist konstitutiv, also rechtsbegründend. Kapitalgesellschaften entstehen also erst durch die Eintragung in Handelsregister (anders als bei den Personengesellschaften). Zu den Kapitalgesellschaften gehören:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • Unternehmensgesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft)
Wie kann ich Geschäftsanteile kaufen/verkaufen (Kauf- und Abtretungsvertrag)?

Um Geschäftsanteile an einer GmbH zu kaufen/verkaufen, wird ein sogenannter Kauf- und Abtretungsvertrag, der nach § 15 GmbHG beurkundungspflichtig ist, benötigt. Erst nach Beurkundung und auch erst dann, wenn gegenüber dem Notar nachgewiesen wurde, dass der Kaufpreis gezahlt worden ist, reicht dieser eine neue Gesellschafterliste zum Handelsregister ein. Dieser Gesellschafterliste kann entnommen werden, dass sich der Gesellschafterbestand entsprechend dem Kauf- und Abtretungsvertrag geändert hat. Erst durch die Eintragung im Handelsregister gilt der „Käufer“ als Inhaber des Geschäftsanteils.

Wodurch zeichnet sich die Kommanditgesellschaft (KG) aus?

Die Kommanditgesellschaft gehört zu den Personengesellschaften. Sie besteht aus mindestens einem Komplementär, welcher persönlich mit seinem gesamten Vermögen für die KG haftet, und einem Kommanditisten, dessen Haftung auf seine Einlage beschränkt ist. Der Komplementär ist alleine zur Vertretung der Kommanditgesellschaft befugt. Die Gründung erfolgt durch Abschluss des Gesellschaftsvertrages, welcher formfrei ist. Zumindest aus Sicht des Kommanditisten sollte jedoch die Eintragung ins Handelsregister zügig erfolgen, da erst durch die Eintragung die Haftungserleichterung für diesen entsteht. Bei einer GmbH & Co. KG übernimmt die GmbH die Rolle des Komplementärs. Die GmbH & Co. KG haftet dann mit dem Vermögen der GmbH und wird von dem Geschäftsführer der GmbH vertreten.

Worum geht es bei er Lastenfreistellung?

Der Käufer einer Immobilie soll ein lastenfreies Eigentum erhalten. Hierzu muss der Notar dafür Sorge tragen, dass alle Belastungen, die nicht übernommen werden, gelöscht werden (Lastenfreistellung). Es gibt allerdings auch Belastungen, die von dem Käufer übernommen werden, wie zum Beispiel Wegerechte oder Kanalleitungsrechte. Dieser Übernahme muss der Käufer ausdrücklich zustimmen. Bestehende Grundschulden jedoch werden von dem Käufer nicht übernommen. Voraussetzung für die Kaufpreiszahlung ist, dass dem Notar die erforderlichen Unterlagen in öffentlich beglaubigter Form vorliegen, die zur Lastenfreistellung nötig sind (zum Beispiel Löschungsbewilligungen von Banken oder Grundschuldbriefe).

Was kann in einem Lebenspartnerschaftsvertrag geregelt sein?

In Deutschland kann keine Lebenspartnerschaft mehr gegründet werden, da gemäß § 1353 BGB seit dem 01.10.2017 gleichgeschlechtliche Paare nur noch die Ehe miteinander eingehen können. Die eingetragene Lebenspartnerschaft gemäß dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) war der Ehe in vielen, jedoch nicht in allen Punkten angeglichen. Noch bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften können durch Beiziehung eines Standesbeamten in Ehen umgewandelt werden. Erfolgt die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe nicht, gilt für diese Lebenspartnerschaft weiterhin das LPartG. In Lebenspartnerschaftsverträgen (die Eheverträgen gleichen) können Regelungen zum Unterhalt, Güterstand oder Versorgungsausgleich getroffen werden.

 

Was ist die Legalisation und wofür braucht man diese?

Bei der Legalisation handelt es sich um ein förmliches Verfahren, bei dem Urkunden, die im Ausland verwendet werden oder für ausländische Urkunden, die im Inland benötigt werden, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft und die Echtheit des Siegels geprüft und bestätigt werden. Staaten, die dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, wird anstelle der Legalisation die Apostille eingeholt.

Was kann ich mir unter Liegenschaftsregister vorstellen?

Das Liegenschaftsregister ist ein flächendeckendes Register, welches sämtliche Flurstücke und deren Beschreibungen umfasst. Auf Flur- bzw. Liegenschaftskarten sowie im Kataster- bzw. Liegenschaftsbuch werden die Flurstücke in ihrer Art der Nutzung, Größe sowie in ihrer räumlichen Lage beschrieben. Ebenso werden die Gebäude beschrieben, die sich auf den Flurstücken befinden.

Wofür braucht man eigentlich eine Löschungsbewilligung?

Hierbei handelt es sich um die Zustimmung zur Löschung eines Rechtes im Grundbuch. Der Berechtigte erklärt, dass er ein im Grundbuch eingetragenes Recht aufgibt. Oft ist hiermit die Zustimmung einer Bank zur Löschung eines als Kreditsicherheit dienenden Grundpfandrechts (z. B. Grundschuld) gemeint. Sowohl die Eintragung eines Grundpfandrechtes als auch die Löschung müssen mindestens in notariell beglaubigter Form erfolgen.

Wozu dient die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)?

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) soll den Mindestschutz für Käufer in Bauträgerverträgen gewährleisten und enthält hierfür Sonderregelungen, die eingehalten werden müssen. So sind zum Beispiel die Kaufpreiszahlungen in Raten je nach Baufortschritt geregelt. Verstöße führen zur Unwirksamkeit der jeweiligen Vertragsklausel.

GmbH-Gründung durch Musterprotokoll?

Möchte man eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) gründen, kann dies anhand des Musterprotokolls geschehen. Dies stellt ein vereinfachtes Verfahren dar. Möglich ist es allerdings nur, wenn die GmbH/UG (haftungsbeschränkt) höchstens drei Gesellschafter sowie einen Geschäftsführer hat. Außerdem sind ausschließlich Bareinlagen möglich. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann weiterhin die Firma im Standardverfahren gegründet werden (umfangreicher/kostenintensiver).

Die andere Partei möchte ein Nießbrauchsrecht, aber was ist das?

Der Nießbrauch entsteht durch die Einigung der Parteien im notariellen Vertrag (zum Beispiel in einem Übertragungsvertrag) und wird im Grundbuch in Abt. II eingetragen. Der Nießbrauchberechtigte hat das Recht, das Grundstück/Haus/die Wohnung selbst zu nutzen oder zu vermieten und die Mieteinnahmen selbst einzubehalten. Dies darf er alles unter Ausschluss des Eigentümers. Er darf das Grundstück/Haus/die Wohnung nicht belasten oder verkaufen. Der Berechtigte hat das Nutzungsrecht an der Sache, während das Eigentum weiterhin beim Eigentümer verbleibt. Der Nießbrauch erlischt mit dem Tod des Berechtigten, kann aber schon vorher durch eine Befristung enden.

Kaufvertrag: Muss der Kaufpreis auf das Konto des Verkäufers eingezahlt werden oder gibt es eine Alternative? (Notaranderkonto)

Das Notaranderkonto wird vom Notar treuhänderisch verwaltet. Es ist nötig, wenn bei einem Immobilienkauf vereinbart wird, dass der Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer gezahlt wird, sondern zunächst auf ein von dem Notar verwaltetes Konto. Wenn die vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen, leitet der Notar das Geld an den Verkäufer weiter. Bereits mit Einzahlung auf dem Notaranderkonto gehen Besitz, Nutzen und Lasten auf den Käufer über. Ein Notaranderkonto darf nur dann eingerichtet werden, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel das verkaufte Grundstück mit einer Briefgrundschuld belastet ist und der Grundschuldbrief in Verlust geraten ist.

Wie zeichnet sich die Offene Handelsgesellschaft (OHG) aus?

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) gehört zu den Personengesellschaften. Die Eintragung in das Handelsregister ist lediglich deklaratorisch, also rechtsbekundend. Hinsichtlich des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages besteht Formfreiheit, wobei die OHG mindestens 2 Gesellschafter benötigt. Ein Kapitalkonto muss zwar geführt werden, jedoch ist eine Mindesteinlage nicht vorgeschrieben. Die Gesellschafter haften im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch mit ihrem Privat- und Geschäftsvermögen. Bei Gewinnen ist es so, dass 4 % von dem Gewinn auf die Kapitaleinlage eingezahlt werden und der Rest nach Köpfen verteilt wird, Verluste werden direkt nach Köpfen verteilt. Jedoch können hinsichtlich der Gewinn- und Verlustverteilungen abweichende vertragliche Regelungen zwischen den Gesellschaftern bestehen. Die OHG haftet nicht für Privatschulden.

Ich möchte eine Patientenverfügung erstellen lassen. Was muss ich dazu wissen?

Jede volljährige Person ist berechtigt, eine Patientenverfügung zu errichten, in der selbst festlegen wird, welche Untersuchungen/ärztliche Eingriffe/Behandlungen bei einem bestimmten Gesundheitszustand gewünscht sind. Wenn gleichzeitig mit der Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht errichtet wird, so ist der hier Bevollmächtigte verpflichtet, den in der Patientenverfügung niedergeschriebenen Willen des Vollmachtgebers gegenüber Ärzten und weiteren Dritten zum Ausdruck zu bringen. Es ist anzuraten, die Vorsorgevollmacht zusammen mit der Patientenverfügung beurkunden zu lassen, auch wenn für die Patientenverfügung keine bestimmte Form der Niederschrift bestimmt ist. Die Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung kann jederzeit abgeändert oder widerrufen werden, wobei der Vollmachtgeber im Vorfeld darauf achten sollte, wer von den Bevollmächtigten schon jetzt eine Ausfertigung der Urkunde bekommt und wer erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Was machen Personengesellschaften aus und welche Firmenarten gehören hierzu?

Personengesellschaften werden grundsätzlich formfrei gegründet. Der Handelsregistervollzug ist deklaratorisch, d. h., dass die Firma schon vor der Eintragung ins Handelsregister existiert und handlungsfähig ist. Durch die Eintragung ins Handelsregister wird dies lediglich dokumentiert. In der Regel haften die Gesellschafter persönlich, nur bei der Kommanditgesellschaft (KG) ist die Haftung der Kommanditisten auf deren Einlagen begrenzt. Personengesellschaften werden durch einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter gesetzlich vertreten, dagegen werden die Kapitalgesellschaften von einem besonderen Vertretungsorgan (GmbH = Geschäftsführer, AG = Vorstand) vertreten.

Zu den Personengesellschaften zählen:

  • die Kommanditgesellschaft (KG)
  • die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • die Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • die europäische wirtschaftliche Interessensvereinigung (EWIV)
Was bedeutet Pfandfreigabe/Pfandentlassung?

Bei der Pfandfreigabe handelt es sich um eine Sonderform der Aufhebung eines Grundbuchrechts. Die Pfandfreigabe ist die teilweise Löschung eines Grundbuchrechts, welches auf mehreren Grundstücken einheitlich eingetragen ist, und welches auf mindestens einem Grundstück bestehen bleiben soll. Sie ist erforderlich, wenn eine oder mehrere Parzellen aus der Mithaftung entlassen werden sollen, das Gesamtrecht jedoch nicht aufgehoben wird.

Steht mir ein Pflichtteil zu und auf wieviel beläuft er sich?

Werden die gesetzlichen Erben durch eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) enterbt, indem andere Personen von dem Erblasser als Erben eingesetzt wurden, so stehen den gesetzlichen Erben Pflichtteilsansprüche zu. Der Pflichtteilsanspruch beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils. Es handelt sich um einen Geldanspruch, der den Erben gegenüber geltend gemacht wird. Bei einer Erbausschlagung verlieren die Berechtigten auch ihre Pflichtteilsansprüche (nicht bei Ehegatten - § 1371 Abs. 3 BGB).

Ich möchte auf meinen Pflichtteil verzichten. Gibt es einen entsprechenden Vertrag (Pflichtteilsverzichtsvertrag)?

Bei dem Pflichtteilsverzichtsvertrag handelt es sich um einen notariellen Vertrag in dem der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteil gegenüber dem Erblasser verzichtet. Der Verzicht muss sich nicht auf den gesamten künftigen Nachlass erstrecken, sondern kann auch nur einzelne Vermögensgegenstände betreffen. Der Verzicht kann von einer Gegenleistung abhängig gemacht werden.

Es ist von Rangrücktritt die Rede. Aber was soll das sein?

Im Grundbuch gibt es verschiedene Abteilungen. In Abteilung II werden zum Beispiel Wohnrechte, Wegerechte oder Kanalnutzungsrechte eingetragen, während in Abteilung III Hypotheken und Grundschulden eingetragen werden. Die eingetragenen Rechte unterliegen einer bestimmten Rangfolge. Wird ein Recht im Grundbuch eingetragen, wo bislang noch keine anderen Rechte eingetragen sind, erhält dieses einzutragende Recht automatisch die erste Rangstelle. Alle später einzutragenden Rechte würden entsprechend die zweite, dritte oder vierte Rangstelle einnehmen. Sind Rechte in unterschiedlichen Abteilungen eingetragen, so geht das Recht vor, welches zeitlich früher eingetragen worden ist. Wird nunmehr das Grundstück/die Immobilie zwangsversteigert, so wird zunächst der Gläubiger des erstrangigen Rechtes aus dem Erlös der Zwangsvollstreckung bedient. Erst wenn der Gläubiger des erstrangigen Rechtes vollständig bedient ist, werden die nachrangigen Rechte bzw. deren Gläubiger bedient, sofern der Erlös aus der Zwangsversteigerung ausreichend ist. Anderenfalls gehen Gläubiger nachrangiger Rechte leer aus. Daher möchten kaufpreisfinanzierende Kreditinstitute stets bei einem Immobilienkauf die erste Rangstelle in Abteilung III des Grundbuches haben. Sind außerdem in Abteilung II Rechte eingetragen, so fordert die finanzierende Bank meistens, dass die Berechtigten der Rechte in Abt. II ihnen gegenüber im Rang zurücktreten. Der Berechtigte des zurücktretenden Rechtes bewilligt sodann gegenüber dem Grundbuchamt seinen Rangrücktritt.

Eine Reallast soll mit in den Kaufvertrags-/Übertragungsvertrag aufgenommen werden, aber was soll das sein?

Bei einer Reallast handelt es sich um das Recht einer bestimmten Person aus einem Grundstück eine wiederkehrende Leistung zu verlangen. Diese kann auch aus Dienst- und Sachleistungen bestehen, also nicht zwingend aus Geldzahlungen. Die Reallast entsteht durch die Einigung zwischen dem Eigentümer des Grundstücks und dem Berechtigten und wird ins Grundbuch eingetragen. Ein Beispiel könnte so aussehen: Der bisherige Eigentümer verkauft oder überträgt das Grundstück an den neuen Eigentümer, sichert sich aber durch eine Reallast ab in Form von einem Wohnrecht, Sachleistungen, Pflegeleistungen oder monatlichen Leibrenten.

Gibt es eine Möglichkeit das Grundeigentum z.B. vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu schützen, auch wenn ich es bereits an jemanden übergeben habe? (Rückübertragungsvormerkung)

Häufig wird in Übertragungsverträgen/Schenkungsverträgen, in denen Immobilien an Kinder oder Ehegatten übertragen werden, Rückübertragungsvormerkungen in das Grundbuch mit eingetragen. Diese Vormerkung schützt den Übergeber/Schenker zum Beispiel gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz oder Insolvenz des Übernehmers/Beschenkten oder auch, wenn der Übergeber die Immobilie ohne Zustimmung des Übergebers weiterverkaufen oder belasten möchte.

Wir möchten eine Firma gründen. Ist eine Sachgründung möglich?

Sachgründungen sind zum Beispiel bei der Gründung einer GmbH (jedoch nicht bei der UG (haftungsbeschränkt)) möglich. Hier kann das Stammkapital entweder durch eine Geldzahlung auf das Geschäftskonto erfolgen oder durch die Einbringung einer Sache, wie zum Beispiel einem Grundstück oder einem Unternehmen. Bei der Handelsregisteranmeldung muss im Falle der Sachgründung zusätzlich ein Sachgründungsbericht der Gesellschafter beigefügt werden, welcher von allen Gründungsgesellschaftern zu unterzeichnen ist. Hier wird die Angemessenheit der Leistung für die Sacheinlagen darlegt. Wird ein Unternehmen als Sacheinlage eingebracht, so sind ferner die Jahresergebnisse der letzten beiden Geschäftsjahre anzugeben. Zudem ist hierbei regelmäßig eine Einbringungsbilanz vorzulegen. Es könnte sein, dass darüber hinaus dem Handelsregister weitere Unterlagen vorzulegen sind, aus denen sich entnehmen lässt, dass der Wert der Sacheinlage den Nennwert der dafür übernommenen Geschäftsanteile erreicht.

Kann ich eine Teilfläche eines Grundstücks kaufen? (Teilflächenkauf)

Grundsätzlich ist es möglich, eine Teilfläche eines Grundstücks zu erwerben, die noch nicht vermessen wurde. Deutlich einfacher ist es jedoch, wenn das Grundstück zum Zeitpunkt der Beurkundung bereits vermessen ist, da ein Grundstückskaufvertrag über eine nicht vermessene Teilfläche Besonderheiten aufweist. Der Kaufpreis kann als Festpreis pro Quadratmeter vereinbart werden. Somit passt er sich der noch final festzustellenden tatsächlichen Größe des Grundstücks flexibel an. Die Lage der Teilfläche ist in dem Grundstückskaufvertrag genau anzugeben. Nach Möglichkeit sollte ein maßstabsgerechter Katasterplan als Anlage zu dem Vertrag beigefügt werden. Sollten Grundschulden für die Gesamtfläche bestehen, muss darauf geachtet werden, dass diese nur für die zu verkaufende Teilfläche gelöscht werden, für das restliche Grundstück müssen die Grundschulden weiterhin bestehen bleiben. Sollte jedoch der Käufer der Teilfläche eine Grundschuld zur Finanzierung des Kaufgegenstandes benötigen, so wird diese Grundschuld zunächst auf dem gesamten Grundstück eingetragen. Sobald die Teilfläche vermessen ist, kann der Notar bei der Eigentumsumschreibung die Identitätserklärung mit abgeben. Stellt sich heraus, dass die nunmehr vermessene Teilfläche nicht identisch mit den vorherigen Angaben ist, so muss in einer Nachtragsurkunde die Auflassung neu erklärt werden.

Was kann ich mir unter einer Teilungserklärung vorstellen?

Gemäß § 8 WEG kann ein Eigentümer eines Grundstücks durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt (notarielle Beurkundung erforderlich) an seinem Grundstück Wohnungseigentum begründen. Das Grundstück sowie das Gebäude werden in Sonder- und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt. Die Gemeinschaftsordnung, welche ebenfalls beurkundet wird, regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer zueinander. Der Aufteilungsplan ist mit der Teilungserklärung zu verbinden.

Ich möchte ein Testament errichten, was ist zu beachten?

Bei einem Testament handelt es sich um eine letztwillige Verfügung. Hierin dokumentiert der Erblasser, also die Person, die das Testamtet errichtet, wer Erbe im Falle seines Todes werden soll. Um ein Testament errichten zu können, muss der Erblasser testierfähig sein. Dies ist, wer das 16 Lebensjahr vollendet hat (§ 2229 BGB). Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist bei Minderjährigen, die mindestens 16 Jahre alt sind, nicht notwendig. Sofern kein Testament oder Erbvertrag errichtet wird, tritt im Falle des Versterbens die gesetzliche Erbfolge ein, was jedoch nicht immer gewünscht ist. Neben der Erbeinsetzung können in Testamenten oder Erbverträgen auch Vermächtnisse, Auflagen oder Testamentsvollstreckungen aufgenommen werden. Ein Testament kann der Erblasser eigenhändig oder als notarielles Testament (in beurkundeter Form) errichten. Entscheidet er sich für ein eigenhändiges Testament, so muss der Erblasser dieses komplett handschriftlich schreiben und unterschreiben. Problematisch ist, dass eigenhändige Testamente oftmals widersprüchlich sind, sodass es zu Auslegungsschwierigkeiten kommen kann. Ein weiteres Problem ist, dass im Falle des Todes das eigenhändig errichtete Testament nicht oder aber von einer nicht bedachten Person gefunden wird und ggf. vernichtet wird. Bei dem notariellen Testament formuliert der Notar das Testament derart, dass die Wünsche des Mandanten in die richtige juristische Form gebracht werden, sodass spätere Rechtsstreitigkeiten verhindert werden. Ferner ist der Notar verpflichtet, dass beurkundete Testament beim Zentralen Testamentsregister zu registrieren und beim Amtsgericht zu hinterlegen. Das notarielle Testament sowie auch der Erbvertrag haben weiterhin den Vorteil, dass nach dem Todesfall die Beantragung eines Erbscheins durch die Erben nicht mehr nötig ist, da die Erbenstellung durch das Eröffnungsprotokoll des Gerichts i. V. m. dem notariellen Testament bzw. Erbvertrag nachgewiesen werden kann. Ehepartner und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz haben ferner die Möglichkeit ein gemeinsames Testament zu errichten.

 

Wie kann ich sichergehen, dass mein letzter Wille auch umgesetzt wird? (Testamentsvollstreckung)

Die Testamentsvollstreckung kann der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag anordnen. Der Testamentsvollstrecker hat die Stellung eines Treuhänders. Seine Aufgabe ist es, den Willen bzw. Auflagen des Erblassers über dessen Tod hinaus durchzusetzen. Er kann z. B. die Aufgabe haben, den Nachlass zu verwalten, ein oder mehrere Vermächtnisse zu erfüllen oder die Auseinandersetzung zwischen den Erben durchzuführen. Der Testamentsvollstrecker muss das Amt annehmen. Häufig wird die Testamentsvollstreckung bei Minderjährigen bis zur Erreichung eines bestimmten Alters angeordnet. Beim Behindertentestament ist die Anordnung zwingend erforderlich. Ein benannter Testamentsvollstrecker kann von dem Erblasser ermächtigt werden, einen Nachfolger oder Mitvollstrecker zu ernennen. Ist dies nicht erfolgt, wird der Testamentsvollstrecker vom Nachlassgericht benannt.

Wozu dient ein Treuhandauftrag?

Der Treuhandauftrag dient der Absicherung eines Geschäfts, welches Zug-um-Zug abgewickelt wird. Bei Kreditablösungen, in denen Kreditsicherheiten, wie eine Grundschuld oder Hypothek gegeben sind, sind Treuhandaufträge notwendig. Dem Treuhänder (i.d.R. Notar oder Rechtsanwalt) wird ein Dokument oder Geld zu treuen Händen gegeben. Ist beispielsweise für eine Bank eine Buchgrundschuld in Höhe von 200.000,00 € im Grundbuch eingetragen, wovon noch eine Restschuld von 50.000,00 € besteht und soll nun (weil das Grundstück verkauft wird) eine neue Grundschuld für eine andere Bank eingetragen werden, wird die neue Bank verlangen, dass die alte Bank aus dem Grundbuch gelöscht wird. Die alte Bank wiederum gibt die Erlaubnis zur Löschung aber erst, wenn sichergestellt ist, dass sie die 50.000,00 € bekommt. Die alte Bank wird nun dem Notar zu treuen Händen eine Löschungsbewilligung zukommen lassen. Dies ist die Sicherheit für die neue Bank, dass sie an der gewünschten Rangstelle im Grundbuch eingetragen wird und gibt nun die Kaufpreiszahlung frei. Der Notar überwacht dabei, dass von der Kaufpreiszahlung 50.000,00 € an die alte Bank geleitet werden und beantragt erst dann mit der Löschungsbewilligung der alten Bank die Löschung aus dem Grundbuch.

Wofür braucht der Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Hierin bestätigt das Finanzamt, dass die Grunderwerbssteuer von dem Käufer des Grundstücks/des Wohnungseigentums/des Teileigentums/des Erbbaurechts gezahlt worden ist. Ohne diese Bescheinigung kann der Notar die Eigentumsumschreibung nicht veranlassen.

Wann sollte ich die Unternehmensnachfolge regeln?

Im Idealfall sollte die Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten dergestalt geplant sein, dass der potentielle Nachfolger in das Unternehmen eingeführt, eingearbeitet und auf die bevorstehenden Aufgaben vorbereitet wird. Aber auch Unternehmen, in denen eine Nachfolgeregelung noch nicht unmittelbar bevorsteht, sollten sich durch ein Unternehmertestament (Erbvertrag ist ebenfalls möglich, wird aber nicht empfohlen) absichern.

Was macht die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt) bzw. Mini-GmbH aus?

Diese Unternehmensform wird auch häufig als Mini-GmbH bezeichnet. Während bei einer GmbH das Stammkapital mindestens 25.000,00 € aufweisen muss und auch Sacheinlagen möglich sind, ist es bei der UG (haftungsbeschränkt) so, dass das Stammkapital mindestens 1,00 € aufweisen muss und Sacheinlagen nicht möglich sind. 25 % des Jahresüberschusses muss in die gesetzliche Rücklage gezahlt werden, bis das Stammkapital durch die Kapitalerhöhungen den Betrag von 25.000,00 € erreicht hat. Dann ist eine Umfirmierung der UG (haftungsbeschränkt) in eine „richtige“ GmbH möglich (aber nicht zwingend). Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt konstitutiv, also rechtsbegründend. D.h. erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die Gesellschaft als juristische Person und erst jetzt ist die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt.

Was ist in einem Unternehmertestament geregelt?

Im Gegensatz zu „normalen“ Testamenten treffen Unternehmertestamente auch handels- und gesellschaftliche Regelungen, wobei auch der Gesellschaftsvertrag des Unternehmens Berücksichtigung findet. Zu beachten ist, dass gewisse Gesellschaftsbeteiligungen nicht vererblich sind. Ist beispielsweise in einem Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft geregelt, dass nur eine bestimmte Person im Wege der Erbfolge die Gesellschaftsbeteiligung erhalten kann und wird nun dennoch durch ein Unternehmertestamt eine ganz andere Person als Erbe benannt, so hat die Regelung in dem Testament keine Wirkung. Das Handels- und Gesellschaftsrecht geht in diesem Punkt dem Erbrecht vor. Um Abfindungs- oder Pflichtteilsansprüche, die das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten bringen können, abzuwenden, ist es ratsam Pflichtteilsverzichtsverträge und Ausgleichsvereinbarungen zu schließen.

Was muss ich mir unter einer Unterschriftsbeglaubigung bzw. -anerkennung vorstellen?

Hierbei muss eine Person vor dem Notar ein Schriftstück unterschreiben bzw. seine Unterschrift anerkennen. Der Notar stellt die Identität dieser Person fest und bestätigt die Echtheit der Unterschrift.

Was ist eine Urkunde?

Eine Urkunde ist eine schriftlich niedergelegte und (zumindest im notariellen Bereich) beglaubigte oder beurkundete Erklärung einer oder mehrerer Person(en). Typische notarielle Urkunden können zum Beispiel sein: Testamente, Erbverträge, Eheverträge, Kauf-/Übertragungsverträge, Vollmachten, Gründungen oder Satzungsänderungen bei Aktiengesellschaften und GmbHs oder sonstige Erklärungen. Jede notariell errichtete Urkunde wird in die Urkundenrolle des Notars eingetragen. Bei der Urkundenrolle handelt es sich um ein Buch des Notars, in welches die Urkunden mit fortlaufender Nummerierung eingetragen werden. Auch die Urkundenbeteiligten, Ort, Datum und Gegenstand der Urkunde sind hier chronologisch dokumentiert.

Was hat die Veräußerungsanzeige mit der Grunderwerbsteuer zu tun?

Werden Verträge beurkundet, welche Grundstücke oder Immobilien betreffen, so ist der Notar gemäß § 18 Grunderwerbsteuergesetz dazu verpflichtet, dieses dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Hierfür wiederrum gibt es einen speziellen amtlichen Vordruck, der als Veräußerungsanzeige bezeichnet wird. Hieran prüft das Finanzamt, ob Grunderwerbsteuer zu zahlen ist und erlässt an den Steuerschuldner einen entsprechenden Bescheid. Erst wenn die Grunderwerbsteuer beglichen wurde, übersendet das Finanzamt an den Notar die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Eigentumsumschreibung der Immobilie/des Grundstücks nicht durchsetzbar.

Was sind die wesentlichen Züge eines Verbrauchervertrages?

Bei einem Verbrauchervertrag sind ein Unternehmer (Firma) und Verbraucher (Privatpersonen) an dem Vertrag beteiligt. Ein Beispiel hierfür wäre ein Bauträgervertrag, indem der Unternehmer an einen Verbraucher verkauft. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Unternehmer geschäftserfahrener ist und hat daher Vorschriften erlassen, um den Verbraucher zu schützen. So gibt es bestimmte Vertragsklauseln, die in dem Verbrauchervertrag nicht wirksam sind. Ein Beispiel dafür ist, dass der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher nicht die Gewährleistung vollständig ausschließen kann. Um den Verbraucher zu schützen ist lt. § 17 Abs. 2a Nr. 2 Beurkundungsgesetz (BeurkG) eine Zweiwochenfrist zwischen dem Erhalt des notariellen Vertragsentwurfs und der Beurkundung einzuhalten. Der Verbraucher soll so ausreichend Gelegenheit erhalten, sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen.

Was meint der Notar mit Vermächtnis?

Ein Vermächtnis ist eine erbrechtliche Regelung innerhalb eines Testaments oder Erbvertrags. Hierbei wird der Vermächtnisnehmer (also der Begünstigte) nicht Erbe des Erblassers (der verstorbenen Person), sondern er erhält gegenüber den sonstigen Erben einen sog. schuldrechtlichen Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses. Beispiel: Person A (Erblasser) regelt in seinem Testament, dass B (Erbe) alles erbt bis auf die ganz genau bezeichnete goldene Kette (Vermächtnisgegenstand), diese soll C (Vermächtnisnehmer) erhalten. A stirbt, B tritt das Erbe an. Nun kann C gegenüber B die Herausgabe der goldenen Kette verlangen. Bei einem Vorausvermächtnis erhält der Erbe neben seiner Erbquote (wenn es mehrere Erben gibt) zusätzlich ein Vermächtnis.

Ist bei Veräußerung eine Verwalterzustimmung notwendig?

Bei Wohnungseigentum (Eigentumswohnung) kann vereinbart sein, dass zur Veräußerung die Zustimmung des Verwalters benötigt wird. Diese Vereinbarung wird von den Wohnungseigentümern in der Gemeinschaftsordnung getroffen und im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs vermerkt. Soll nunmehr das Wohneigentum verkauft werden, ist das Vorliegen der Verwalterzustimmung sowie der Verwalternachweis in grundbuchmäßiger Form immer Fälligkeitsvoraussetzung für die Kaufpreiszahlung. Ohne die Zustimmung bleibt der Vertrag auch nach der Beurkundung schwebend unwirksam. Nur aus wichtigem Grund darf der Verwalter seine Zustimmung verweigern, wenn zum Beispiel durch den Verkauf für die übrigen Wohnungseigentümer Gefahr bestehen würde.

Ist mein persönliches Erscheinen bei einer Beurkundung erforderlich oder kann ich mich vertreten lassen? (vollmachtloser Vertreter)

Grundsätzlich sollte der Notar darauf hinwirken, dass an Beurkundungen alle Urkundsbeteiligten persönlich teilnehmen. Dies hat den Vorteil, dass noch während der Beurkundung, beim Verlesen der Urkunde, aufkommende Fragen oder Unklarheiten geklärt werden können. Änderungen können auch noch während des Verlesens der Urkunde aufgenommen werden. Es kommt jedoch auch vor, dass ein Urkundsbeteiligter nicht persönlich an dem Termin teilnehmen kann, zum Beispiel, weil der Notar seinen Sitz zu weit entfernt hat. In diesen Fällen können sich Urkundsbeteiligte von einer anwesenden Person vollmachtlos vertreten lassen, was in der Urkunde vermerkt wird. Dies kann zum Beispiel eine Angestellte des Notars sein. Wirksamkeit erlangt der Vertrag dann jedoch nicht mit der Beurkundung, sondern erst dann, wenn die vertretende Person im Nachgang eine entsprechende öffentlich beglaubigte Genehmigungserklärung gegenüber einem Notar abgibt. Dabei ist es egal, ob es sich um den Notar handelt, der die Beurkundung vorgenommen hat oder ein anderer. Ohne diese Genehmigung wird der Vertrag nicht wirksam und genau dies birgt ein Risiko für den vollmachtlosen Vertreter. Denn wird der Vertrag im Nachgang nicht genehmigt, haftet der vollmachtlose Vertreter gemäß § 179 BGB auf Erfüllung oder Schadensersatz. Zwar hat der vollmachtlose Vertreter einen Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Kosten gegenüber dem Vertretenden, jedoch auch nur, wenn er auf die Genehmigung vertrauen durfte.

Was bedeutet Vorerbschaft bzw. Nacherbschaft?

Wird ein Erbe per Testament als Vorerbe eingesetzt, so erbt dieser zunächst vor allen anderen Erben (Nacherben), ist jedoch an strenge gesetzliche Beschränkungen gebunden. So kann der Vorerbe nicht einfach den Nachlass für sich verbrauchen, sondern er ist dazu verpflichtet, den Nachlass in seiner Substanz grundsätzlich für die Nacherben zu erhalten. Auch wenn der Vorerbe zum Beispiel für die Verfügung einer Immobilie befreit ist, so könnte er in diesem Beispiel zwar die Immobilie verkaufen, müsste aber für die Nacherben den Verkaufserlös oder die durch den Verkaufserlös erstandenen Vermögensgegenstände erhalten. Der Nacherbe kann somit die Nachlassgegenstände nur für sich nutzen und verwaltet diese für die Nacherben. Erbt er eine Immobilie, so kann er diese selbst beziehen oder vermieten und den Mietertrag für sich beanspruchen. In der Regel endet die Vorerbschaft und beginnt die Nacherbschaft mit dem Tod des Vorerben. Es kann aber von dem Erblasser aber auch ein Zeitpunkt bestimmt werden, wann die Nacherbschaft beginnen soll.

Ich hätte gerne eine Vorsorgevollmacht. Was muss ich jetzt darüber wissen?

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber eine für ihn vertrauenswürdige Person, ihn in allen persönlichen Belangen zu vertreten. Die Vorsorgevollmacht umfasst auch die Gesundheitssorge und in der Regel werden neben der Vorsorgevollmacht, eine Patientenvollmacht und eine vorsorgliche Betreuungsverfügung geregelt. Zu unterscheiden von der Vorsorgevollmacht ist die Generalvollmacht, welche die vermögensrechtlichen Vorgänge betrifft. Der Bevollmächtigte tritt für den Vollmachtgeber ein, sobald er - wenn die Vollmacht notariell beurkundet worden ist - eine Ausfertigung der Vollmacht erhält. Er kann dann für den Vollmachtgeber, wenn dieser z. B. auf Grund einer Erkrankung nicht mehr für sich selbst handeln kann, gegenüber Ärzten, Heimen oder sonstigen Behörden handeln. Er ist von der Schweigepflicht entbunden und kann u.a. über Behandlungen oder ärztliche Eingriffe entscheiden, sofern der Bevollmächtigte in seiner Patientenverfügung (in der Regel ist diese in der Niederschrift der Vorsorgevollmacht mit enthalten) nicht genaues schriftlich dokumentiert hat. Für besonders schwerwiegende Entscheidungen, wie freiheitsentziehende oder ärztliche (Zwangs-)Maßnahmen kann es unter Umständen dennoch sein, dass eine Genehmigung des Betreuungsgerichts eingeholt werden muss. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen, auch wenn keine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Die hat den Vorteil, dass der Notar zum einen bei der Beurkundung die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers feststellen kann, zum anderen sorgt er dafür, dass die Vollmacht vollständig und eindeutig ist, dass sämtliche erforderlichen Punkte aufgenommen werden, auch diese, woran der Vollmachtgeber vielleicht gar nicht gedacht hat. Ferner haben notarielle Niederschriften einen höheren Aussagewert bei Banken und Behörden.

Was war jetzt noch gleich mit dem Begriff Wohnungseigentum gemeint?

Jeder Eigentümer eines Wohnungseigentums (Eigentumswohnung) erhält einen bestimmten Anteil an dem Grundstück sowie das Sondereigentum an der jeweiligen Wohnung. Neben dem Sondereigentum gibt es noch das Gemeinschaftseigentum, welches grundsätzlich dem gemeinschaftlichen Gebrauch dient. Alle Einrichtungen eines Gebäudes sowie dessen Anlagen, die sich nicht im Sondereigentum befinden, sind Gemeinschaftseigentum. Für jedes Wohnungseigentum wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt.

Und was ist ein Wohnungserbbaurecht?

Beim Wohnungserbbaurecht gelten die gleichen Regelungen, die auch bei einem normalen Wohnungseigentum greifen. Der Unterschied besteht darin, dass das Eigentum an dem Grundstück von dem Eigentum an dem darauf stehenden Gebäude getrennt ist. Das Wohnungserbbaurecht wird begründet durch Teilungsvereinbarung oder Teilungserklärung.

Wozu dient das Zentrale Testamentsregister (ZTR)?

In dem Zentralen Testamentsregister werden alle erbrechtlich relevanten Urkunden registriert, welche von einem Notar beurkundet und/oder bei Gericht verwahrt werden (v.a. Testamente und Erbverträge). Privatschriftliche Testamente, die nicht bei Gericht eingereicht werden, werden hier natürlich nicht aufgenommen. Bei jedem Erbfall (Todesfall) wird automatisch, also von Amts wegen, das Zentrale Testamentsregister auf derartige letztwillige Verfügungen überprüft. Somit kann sich der zukünftige Erblasser bei der Erstellung einer notariellen letztwilligen Verfügung sicher sein, dass diese Verfügung nicht untergeht und sein letzter Wille auch eintritt. Das Zentrale Testamentsregister bzw. die dortigen Mitarbeiter erhalten keine Einsicht in die letztwillige Verfügung und erhalten inhaltlich diesbezüglich auch keine Informationen. Einzig wird mitgeteilt, wer was wann und wo erstellt hat. Das Zentrale Testamentsregister wird - wie auch das Zentrale Vorsorgeregister - von der Bundesnotarkammer geführt. Es besteht seit dem Jahr 2012.

Wozu dient das Zentrale Vorsorgeregister?

In dem Zentralen Vorsorgeregister können auf Wunsch des Erstellers Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen registriert werden (in der Regel ist dies eine notarielle Urkunde). Die Daten der Bevollmächtigten, die hier hinterlegt werden können dann im Betreuungsfall auch von Ärzten, Kliniken und Pflegeheimen abgerufen werden. Die Registrierung ist nicht zwingend. Das Zentrale Vorsorgeregister wird - wie auch das Zentrale Testamentsregister - von der Bundesnotarkammer geführt.

Was zeichnet der Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus?

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in Deutschland. Neben der Zugewinngemeinschaft gibt es noch die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft sowie den Deutsch-französische Wahlgüterstand. Ebenfalls kann man den Güterstand der Zugewinngemeinschaft in einzelnen Punkten modifizieren. Nur durch die Errichtung eines Ehevertrages, der notariell beurkundet wird, können Eheleute den Güterstand ändern. Heiraten deutsche Eheleute oder Eheleute, wovon einer die deutsche Staatsbürgerschaft hat und der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt, tritt zunächst automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Hierbei haben die Eheleute getrennte Vermögensmassen. Erst, wenn die Zugewinngemeinschaft aufgelöst werden soll, zum Beispiel durch Scheidung, werden Anfangs- sowie Endvermögen der einzelnen Eheleute miteinander verglichen. Das Anfangsvermögen bezeichnet das Vermögen bei Eheschließung und das Endvermögen bei Beendigung der Ehe bzw. der Zugewinngemeinschaft. Der Ehegatte, der während der Zugewinngemeinschaft mehr Vermögen erwirtschaftet hat, muss von diesem höheren Anteil die Hälfte an den anderen Ehegatten auszahlen. Weiter ist zu beachten, dass während der Zugewinngemeinschaft ein Ehegatte nicht ohne die Zustimmung des anderen Vermögensgegenstände veräußern darf, die das wesentliche Vermögen betreffen. Hierzu ist die Zustimmung des anderen Ehegatten stets und zwingend erforderlich (zum Beispiel Verkauf einer Immobilie).

In meinem Vertrag befindet sich eine Zwangsvollstreckungsunerwerfung. Was ist damit gemeint?

Viele notarielle Urkunden enthalten die Erklärung der sofortigen Zwangsvollstreckungsunterwerfung. In Immobilienkaufverträgen betrifft dies zum Beispiel den Zahlungsanspruch oder den Räumungs- und Herausgabeanspruch. Für die Erklärung der Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Wird eine vertragliche Verpflichtung, wegen der ein Vertragspartner sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat, nicht erfüllt, kann die andere Partei vom Notar eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde verlangen, mit welcher direkt die Zwangsvollstreckung einleiten kann ohne ein vorheriges gerichtliches Verfahren. Es ist nicht die Aufgabe des Notars zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung vorliegen.

Bei welchen Verträgen muss die Zweiwochenfrist eingehalten werden und wieso gibt es sie überhaupt?

Wenn ein Immobilienkaufvertrag zwischen einem Unternehmer (Firma) und einem Verbraucher (Privatperson) geschlossen werden soll, so muss der Notar darauf achten, dass der Verbraucher den Entwurf des zu beurkundenden Kaufvertrages mindestens 14 Tage vor dem Beurkundungstermin erhält. So soll der Verbraucher ausreichend Zeit haben, sich mit dem Vertrag auseinanderzusetzten und diesen zu prüfen und ggf. Rückfragen stellen zu können. Siehe auch Verbrauchervertrag.

Der Notar ist eine öffentlich bestellte Amtsperson und gegenüber allen Beteiligten einer Urkunde zur Unparteilichkeit verpflichtet.

Bei vielen weitreichenden Rechtsgeschäften ist Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben.

Aufgabe des Notars ist nicht nur die Errichtung der Urkunde; vielmehr berät er die Beteiligten umfassend. Er ermittelt dabei den tatsächlichen Willen der Beteiligten, er empfiehlt dann mögliche Gestaltungen und zeigt den Beteiligten Rechtsfolgen sowie Chancen und Risiken der jeweiligen Gestaltung auf.

Der Notar ist gemäß § 20 Abs. 1 BNotO zuständig für Beurkunden jeder Art sowie die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben.

Der Notar kann zudem vollstreckbare Urkunden errichten. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Urteilen die Zwangsvollstreckung statt.

Für Notare regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) die Vergütung verbindlich. Eine Vereinbarung oder ein Verzicht auf Notarkosten ist nicht zulässig. Der Notar ist unabhängiger und unparteiischer Berater und unterstützt Sie insbesondere in den oben beispielhaft aufgeführten Angelegenheiten.

Unser Kanzlei Pläster & Brune befindet sich in Werne in zentraler Lage und verfügt über eigene Parkplätze neben dem Kanzleigebäude, womit eine sehr gute Verkehrsanbindung unserer Kanzlei nicht nur für die aus Werne kommenden Mandanten gegeben ist, sondern auch für Mandanten aus Unna, Lünen, Lüdinghausen, Nordkirchen, Dortmund, Südkirchen, Münster, Drensteinfurt, Hamm, Kamen, Selm, Ascheberg, A-Herbern und Bergkamen, da Werne direkt an der Autobahn A1 Münster-Dortmund liegt.