Maklerrecht - Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Arbeitsrecht<br>Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitsrecht
Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Tätigkeitsbereiche
  • die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor allen Arbeitsgerichten
  • die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Falle einer Kündigungsschutzklage
  • die Abwehr von Abmahnungen
  • Prüfung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abfindungsverträgen
  • die Überprüfung von Arbeitszeugnissen
  • die Beratung nach dem Gleichstellungsgesetz oder im Fall von Mobbing
  • Erwerbsverbote
  • Überprüfung von Befristungen
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Urlaubsfragen und Teilzeitansprüche
Unser besonderes Angebot
  • Arbeitsverträge
  • Aufhebungsverträge
  • Abwicklungsverträge
  • Abfindungsverträge
  • Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Abmahnung? Kündigung? Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - wir vertreten Sie!

Die Kanzlei Pläster & Brune vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber seit Jahrzehnten regelmäßig in nahezu sämtlichen relevanten Problemfeldern des Arbeitsrechts. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Abmahnung zukommen lassen? Sie haben eine Kündigung erhalten? Sie müssen eine Kündigung aussprechen? Wir vertreten Sie! Im Spannungsfeld Arbeit gibt es zahlreiche Situationen und Konstellationen, die juristisch relevant werden können - ob es um die Ausgestaltung eines Vertrages bei einer Neuanstellung geht, um Urlaubsregelungen oder Teilzeitansprüche während einer bereits laufenden Tätigkeit oder um die Abwicklung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses über eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Leider kommen auch Tatbestände wie Mobbing, psychische oder physische Belästigungen oder gar Übergriffe häufiger vor als man denkt. Doch auch bei vermeintlich einfachen Fragestellungen gilt: Bei vielen thematischen Komplexen rund um die Arbeit, den Beruf und das Arbeitsrecht lauern Stolperfallen, in die man ohne kompetente anwaltliche Beratung leicht hineintappt.

Die Arbeitswelt hat sich verändert

Die Arbeit, die berufliche Tätigkeit, macht den Großteil unserer Zeit im Alltag aus. Zudem hat sich die Arbeitswelt in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Hat man früher einen Beruf erlernt, so hat man ihn üblicherweise über sein gesamtes Berufsleben ausgeübt. Berufsbiographien, bei denen ein Arbeitnehmer bis zur Rente in einem Unternehmen tätig war, waren eher Regel als Ausnahme. Das ist heute grundlegend anders. Damit hat sich allerdings auch die Wahrscheinlichkeit erhöht, im Laufe seines beruflichen Werdegangs mit Themen wie Abmahnung oder Kündigung konfrontiert zu werden. Gut, wenn man dann eine im Arbeitsrecht erfahrene Kanzlei an seiner Seite hat.

Aufgrund der zentralen Lage der Kanzlei zwischen den Städen Dortmund, Münster und Hamm sowie aufgrund der guten Verkehrsanbindungen, vertreten wir insbesondere Mandanten aus Münster und Dortmund, sowie aus Hamm, Werne, Selm, Lünen, Südkirchen, Lüdinghausen, Nordkirchen, Capelle, Bergkamen, Kamen, Ascheberg und Ascheberg-Herbern.

Zuständig für das Arbeitsrecht in der Kanzlei Pläster & Brune sind Herr Rechtsanwalt Markus Pläster als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Frau Rechtsanwältin Klaudia Barbara Hok.

Anfrage Arbeitsrecht
Arbeitnehmer und Arbeitgeber

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Hinweis:

Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster & Brune in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.

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