Rechts - News von Pläster & Brune in Werne

VW Abgasskandal - Verjährung droht Ende 2018

Immer noch wollen viele betrogene Dieselfahrer gegen VW oder andere Hersteller vorgehen. Möglicherweise bereitet das Fahrzeug nach dem Software-Update Probleme oder die Zulassungsbehörde droht bereits mit Stillegungsverfügungen. Auch die Dieselfahrverbote werden immer wieder zum Thema.

Das Problem dabei: Auch im Dieselskandal droht Verjährung. Bei manchen Ansprüchen aus dem Abgasskandal ist die Verjährungsfrist inzwischen sogar abgelaufen.

Vom Abgasskandal betroffene Diesel-Fahrer können direkt gegen den Hersteller wegen Betrugs oder sittenwidriger Schädigung vorgehen und Schadensersatz geltend machen. Hier beträgt die Verjährungsfrist ab Bekanntwerden 3 Jahre zum Jahresende.

Viel Zeit bleibt den Geschädigten daher nicht mehr – Für Modelle, bei denen der Abgas-Betrug 2015 bekannt wurde, verjährt diese Möglichkeit also Ende 2018.

Lösung: Klage einreichen und Verjährung hemmen.

Wenn Sie Ihre Rechte im VW-Abgasskandal geltend machen wollen: Bis zum Jahresende ist Zeit, eine Klage einzureichen, ansonsten verjähren Ihre Ansprüche.

Musterfeststellungsklage als Alternative?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat mit Unterstützung des Autoklubs ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen eingereicht. Damit wollen die Verbraucherschützer feststellen lassen, „dass Volkswagen betroffenen Käufern Schadensersatz schuldet“.

Hierbei handelt es sich jedoch um eine bloße Feststellung der Haftung. In einem nächsten Schritt nach Abschluss eines zeitintensiven Verfahrens müssen Geschädigte gegebenenfalls einen weiteren Rechtsstreit gegen den Hersteller führen, um ihre Ansprüche auch tatsächlich zu realisieren. Auch dieser Rechtsstreit ist mit einem weiteren Zeitaufwand verbunden.

Es ist daher ratsam, individuelle einzelfallbezogene Lösungen zu finden. Herr Rechtsanwalt Markus Pläster ist in derartigen Fällen Ihr Ansprechpartner und berät Sie gerne.

Eintrag vom 06.11.2018