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Einbauküche - Gewährleistung 5 Jahre oder nur 2 Jahre?

Nach der Rechtsprechung ist umstritten, ob die Gewährleistung für Einbauküchen zwei Jahre oder fünf Jahre beträgt. Die gesetzliche Gewährleistung für gekaufte Waren beträgt verbraucherfreundliche zwei Jahre. Bei Einbauküchen sind es allerdings in der Regel fünf Jahre. Dies setzt allerdings voraus, dass die Küche individuell vom Händler geplant, geliefert und montiert worden ist. In diesem Fall gilt nicht das Kaufrecht sondern das Werkvertragsrecht. Es gilt dann unter Umständen die lange Gewährleistungsfrist für Bauwerke von fünf Jahren. Wie üblich muss der Kunde dem Händler die Möglichkeit geben, den Schaden zunächst zu beheben. Wenn dies nicht klappt, kann der Kunde den erstatteten Kaufpreis auch nach langer Zeit noch vom Händler zurückverlangen unter Abzug der bisherigen Gebrauchsvorteile oder den Händler wegen Schadensersatz hinsichtlich der Reparaturkosten in Anspruch nehmen.

Eintrag vom 23.05.2018