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NRW-Soforthilfe 2020: Finanzieller Rettungsschirm für von Corona betroffene Unternehmen

Nachdem die bundesweite Schließung von Betrieben, die nicht dem allgemeinen Lebensbedarf entsprechen, angeordnet wurde, sind unzählige Unternehmen in ihrer Existenz ernsthaft bedroht. Deshalb, und um der derzeit immer weiter eskalierenden, mittlerweile globalen Wirtschaftskrise entgegenzuwirken haben der Bund und die Länder nun umfassende Maßnahmenpakete in Aussicht gestellt, darunter auch die NRW-Soforthilfe 2020.

Gefördert werden Unternehmen, Solo-Selbstständige im Haupterwerb und Freiberufler, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte).

Einen Anspruch hat, wer

Finanzierungsengpässe in Form von laufenden Betriebskosten allerlei (Mieten, Kredite, Leasingraten etc.) werden dabei unterstützt.

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW definiert dafür klare Voraussetzungen:

  1. Wenn mehr als die Hälfte der Aufträge, die vor dem 1. März bestellt wurden, aufgrund der Corona-Krise weggefallen sind, oder
  2. weniger als die Hälfte des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat erzielt wurden, oder
  3. eine behördliche Anordnung/Auflage im Zuge der Sars-CoV-2 Pandemie die Möglichkeiten der Umsatzgenerierung massiv eingeschränkt wurde, oder
  4. wenn kurzfristige Verbindlichkeiten des Unternehmens nicht mehr bezahlt werden können (s. o.).

Erst wenn zu mindestens eine dieser Voraussetzungen vorliegt, nimmt das Ministerium die geforderten erheblichen Finanzierungsengpässe und wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Krise an. Diese dürfen zudem nicht bereits vor dem 1. März bestanden haben, das Unternehmen darf also nicht bereits vorher in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gesteckt haben.

Steht ihnen ein solcher Anspruch zu, kann die Förderungshöhe der Soforthilfe je nach Anzahl der im Betrieb Beschäftigten bis zu 25.000 Euro betragen. Die tatsächliche Beschäftigungszahl wird über die Wochenarbeitszeit berechnet, bei der eine respektive Umrechnung von Teilzeitkräften und Minijobbern in Vollzeitbeschäftigte erfolgt.

Fest steht: Die deutsche Wirtschaft leidet extrem, und das Ministerium wird in den kommenden Tagen und Wochen eine Unmenge solcher Anträge erhalten.

Sollten sie sich über die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, der exakten Anspruchshöhe, dem generellen Antragsverfahren oder über sonstige Anliegen diesbezüglich unsicher sein: Unser Rechtsanwalt Patrick Wilcock steht ihnen bei allerlei Fragen rund um die Geltendmachung der NRW-Soforthilfe 2020 beratend zur Verfügung.

Eintrag vom 31.03.2020