Familienrecht - außergerichtlich und gerichtlich

Familienrecht

Familienrecht

Tätigkeitsbereiche
  • Elterliche Sorge
  • Elternunterhalt
  • Gestaltungen von Eheverträgen
  • Gestaltungen von Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Hausratsteilung
  • Kindesunterhalt
  • Nachscheidungsunterhalt
  • Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Scheidungen
  • Trennungsunterhalt
  • Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Vormundschaften
  • Zugewinnausgleich

Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Kinder

Die Kanzlei Pläster & Brune vertritt Sie auf dem Gebiet "Familienrecht", und zwar auf nahezu sämtlichen relevanten familienrechtlichen Problemfeldern sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Das Familienrecht mit dem Hauptthema Scheidung ist sicherlich eines der Rechtsgebiete, die am stärksten unsere Privatsphäre, ja sogar unsere Intimsphäre berühren. Das, was zwischen zwei Menschen stattfindet oder stattgefunden hat, soll juristisch analysiert und bewertet werden. Da geht es häufig nicht allein um Fakten oder klar abgrenzbare Abläufe, sondern um Gefühle, um Verletzungen, enttäuschte Erwartungen, Wut und Demütigung. Die Palette bei Trennung und Scheidung reicht bis zum blanken Hass und dem Bedürfnis nach Rache, danach, es dem anderen heimzuzahlen.

Von Seiten des Rechtsanwalts oder der Rechtsanwältin ist also gerade im Familienrecht ganz besonderes Einfühlungsvermögen, Empathie und insbesondere Fingerspitzengefühl gefordert. Denn es muss analysiert werden, was jenseits der zwar meist verständlichen, aber rechtlich nicht unbedingt relevanten verletzten Gefühle in eine juristische Forderung gegossen werden kann. Das beginnt schon damit, dass zwei Menschen heiraten wollen, verliebt sind und sich eine glückliche Zukunft miteinander vorstellen. Der Eine bringt Vermögenswerte mit oder ist vielleicht in ein Familienunternehmen eingebunden, und es soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Scheidung der Andere darauf keinen Zugriff hat. Daher wird von der einen Seite ein Ehevertrag als unabdingbar gesehen, während die andere Seite es vielleicht sogar als Affront empfindet, schon vor einer Eheschließung über eine Scheidung und ihre Folgen, z.B. den Unterhalt zu spekulieren. Fakt ist aber auch, dass etwa die Hälfte aller Ehen mit einer Scheidung enden.

Wenn Kinder betroffen sind ...

In der Mehrzahl der Fälle wird jedoch nach wie vor kein Ehevertrag geschlossen, und ein im Familienrecht versierter Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wird erst im Fall der Trennung oder Scheidung beauftragt. Zum Glück gibt es auch einvernehmliche Trennungen, die insbesondere dann wünschenswert sind, wenn Kinder betroffen sind. Für Kinder ist es immer eine emotionale Herausforderung, wenn die Eltern sich trennen, eine Scheidung anstreben. Geschieht dies in erbittertem Streit, wird das von den Kindern oft als traumatische Erfahrung erlebt. Leider ist Streit eher die Regel als die Ausnahme. Trotzdem müssen Werte beziffert werden, Hausrat muss aufgeteilt, Fragen zur weiteren Nutzung von Wohnung und gemeinsamer Immobilie geklärt, Versicherungen und andere Verträge müssen auseinander dividiert werden. Das alles regelt das Familienrecht. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin muss sensibel aufschlüsseln, wo berechtigte Forderungen bestehen, die eingeklagt werden können, und wo möglicherweise Verletzungen und Enttäuschungen zwar nachvollziehbar sind, aber nicht finanziell kompensiert werden können. Nicht zuletzt sind gemeinsame Testamente und Vorsorgevollmachten nach der Trennung, spätestens nach der Scheidung, zu überdenken und gegebenenfalls zu ändern

Bei Kindern geht es im Familienrecht vor allem darum, dem Kindeswohl gerecht zu werden. Bei einer Scheidung muss differenziert werden zwischen Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht. Der Kindesunterhalt muss festgelegt werden. Auch das Alter der Kinder spielt eine Rolle. Je älter sie sind, umso mehr dürfen sie auch mitbestimmen. Leider müssen auch manchmal Anschuldigungen körperlicher oder seelischer Gewalt gegenüber den Kindern (und dem Partner/der Partnerin) geprüft werden und in eine juristische Beurteilung mit einfließen. Mit dem Kindeswohl als oberster Maxime müssen die verschiedenen Interessen und Forderungen gegeneinander abgewogen und in eine alltagstaugliche Vereinbarung umgesetzt werden. Das macht das Familienrecht zu einem so heiklen Rechtsgebiet.

Frau Rechtsanwältin Klaudia Barbara Hok ist in der Kanzlei Pläster & Brune Ihre Ansprechpartnerin für das Familienrecht.

Anfrage Familienrecht

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Hinweis:

Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster & Brune in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.

Weitere ...
Wohnungseigentumsrecht
Erbrecht - Ansprüche und Vorsorge
Arzthaftungsrecht
Patienten, Ärzte und Krankenhäuser
Gewerblicher Rechtsschutz

Brauche ich für meine Scheidung einen Rechtsanwalt?

Ja, ein Anwalt ist im Rahmen einer Scheidung immer unverzichtbar. Der notwendige Scheidungsantrag kann in Deutschland ausschließlich von einem Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es jedoch möglich, dass nur ein Ehegatte einen Scheidungsantrag stellt und der andere Ehegatte zusrimmt. Die Beauftragung eines gemeinsamen Anwaltes ist leider nicht möglich.

Welche Kosten erwarten mich bei einer Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung werden individuell berechnet und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Verfahrenswert der Scheidung berechnet sich in der Regel nach dem Einkommen der Ehepartner. Über die zu erwartenden Kosten klären wir Sie selbstverständlich im Rahmen unserer Erstberatung auf.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Bei der Scheidungsfolgenvereinbarung handelt es sich um einen Vertrag, der es Paaren erlaubt, bereits vor einer Trennung wichtige Regelungen zu Unterhalt, Sorgerecht etc. zu finden. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann im Vorfeld einer Scheidung helfen, das gerichtliche Scheidungsverfahren deutlich zu verkürzen. Grundsätzlich ist eine solche Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung formfrei.

Das bedeutet, es muss nicht notwendigerweise ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden. In manchen Fällen ist es jedoch notwendig, einen Notar hinzuziehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es um Eigentum an Immobilien geht oder um Zugewinn- oder Versorgungsausgleich. Daher lautet unser Tipp:

Lassen Sie sich im Falle einer Scheidung von uns anwaltlich beraten, um unwirksame Passagen in einer Scheidungsfolgevereinbarung zu vermeiden. Vereinbaren Sie hierzu gerne ein Erstberatungstermin in unserer Kanzlei.

Was passiert mit der Eheimmobilie bei der Scheidung?

Wenn beide Ehegatten zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen sind, steht es den Parteien offen, wie sie mit der gemeinsamen Immobilie verfahren wollen. Beispielsweise ist es möglich, dass einer der Ehegatten die Immobilie übernimmt, dadurch auch im Grundbuch als Alleineigentümer eingetragen wird und dafür eventuell bestehende Belastungen übernimmt.

Am häufigsten wählen Ehepartner den Weg der Veräußerung. Hierbei wird die Immobilie verkauft und sämtliche Belastungen werden abgezogen. Ein verbleibender Mehrwert kann dann zwischen den Ehepartnern geteilt werden.

Sollte zwischen den Eheleuten kein Konsens gefunden werden, dann bleibt in aller Regel nur die Zwangsversteigerung. Aufgrund der erheblichen finanziellen Einbußen, ist dies meist der schlechteste Weg.