Arbeitsrecht - Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitsrecht<br>Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitsrecht
Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Tätigkeitsbereiche
  • die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor allen Arbeitsgerichten
  • die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Falle einer Kündigungsschutzklage
  • die Abwehr von Abmahnungen
  • Prüfung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abfindungsverträgen
  • die Überprüfung von Arbeitszeugnissen
  • die Beratung nach dem Gleichstellungsgesetz oder im Fall von Mobbing
  • Erwerbsverbote
  • Überprüfung von Befristungen
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Urlaubsfragen und Teilzeitansprüche
Unser besonderes Angebot
  • Arbeitsverträge
  • Aufhebungsverträge
  • Abwicklungsverträge
  • Abfindungsverträge
  • Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Abmahnung? Kündigung? Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - wir vertreten Sie!

Die Kanzlei Pläster & Brune vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber seit Jahrzehnten regelmäßig in nahezu sämtlichen relevanten Problemfeldern des Arbeitsrechts. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Abmahnung zukommen lassen? Sie haben eine Kündigung erhalten? Sie müssen eine Kündigung aussprechen? Wir vertreten Sie! Im Spannungsfeld Arbeit gibt es zahlreiche Situationen und Konstellationen, die juristisch relevant werden können - ob es um die Ausgestaltung eines Vertrages bei einer Neuanstellung geht, um Urlaubsregelungen oder Teilzeitansprüche während einer bereits laufenden Tätigkeit oder um die Abwicklung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses über eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Leider kommen auch Tatbestände wie Mobbing, psychische oder physische Belästigungen oder gar Übergriffe häufiger vor als man denkt. Doch auch bei vermeintlich einfachen Fragestellungen gilt: Bei vielen thematischen Komplexen rund um die Arbeit, den Beruf und das Arbeitsrecht lauern Stolperfallen, in die man ohne kompetente anwaltliche Beratung leicht hineintappt.

Die Arbeitswelt hat sich verändert

Die Arbeit, die berufliche Tätigkeit, macht den Großteil unserer Zeit im Alltag aus. Zudem hat sich die Arbeitswelt in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Hat man früher einen Beruf erlernt, so hat man ihn üblicherweise über sein gesamtes Berufsleben ausgeübt. Berufsbiographien, bei denen ein Arbeitnehmer bis zur Rente in einem Unternehmen tätig war, waren eher Regel als Ausnahme. Das ist heute grundlegend anders. Damit hat sich allerdings auch die Wahrscheinlichkeit erhöht, im Laufe seines beruflichen Werdegangs mit Themen wie Abmahnung oder Kündigung konfrontiert zu werden. Gut, wenn man dann eine im Arbeitsrecht erfahrene Kanzlei an seiner Seite hat.

Aufgrund der zentralen Lage der Kanzlei zwischen den Städen Dortmund, Münster und Hamm sowie aufgrund der guten Verkehrsanbindungen, vertreten wir insbesondere Mandanten aus Münster und Dortmund, sowie aus Hamm, Werne, Selm, Lünen, Südkirchen, Lüdinghausen, Nordkirchen, Capelle, Bergkamen, Kamen, Ascheberg und Ascheberg-Herbern.

Zuständig für das Arbeitsrecht in der Kanzlei Pläster & Brune sind Herr Rechtsanwalt Markus Pläster als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Frau Rechtsanwältin Klaudia Barbara Hok.

Anfrage Arbeitsrecht
Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Name (Pflichtfeld)
Nachname (Pflichtfeld)
Telefon
E-Mail (Pflichtfeld)
Betreff (Pflichtfeld)
Ihre Nachricht (Pflichtfeld)

Hinweis:

Das Vertragsverhältnis zwischen der Rechtsanwaltssozietät Pläster & Brune in Werne und dem/der Auftraggeber/-in wird erst nach Übermittlung einer schriftlichen Mandatsbestätigung begründet. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Bei ungebeten zugesandten Vollmachtsformularen kommt das Mandatsverhältnis erst durch Übersendung der schriftlichen Mandatsbestätigung zustande.

Weitere ...
Arzthaftungsrecht
Patienten, Ärzte und Krankenhäuser
Wettbewerbsrecht
Versicherungsrecht

Kann ich gekündigt werden, während ich krankgeschrieben bin?

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen gegenüber grundsätzlich auch während einer Krankheit eine Kündigung aussprechen. Dass eine Kündigung während einer Krankheit unwirksam ist, ist ein hartnäckiger Irrtum. Es ist jedoch immer im Einzelfall zu prüfen, ob die während der Krankheitsphase ausgesprochene Kündigung gerechtfertigt ist.

Wie oft muss man abgemahnt werden, bevor man gekündigt werden kann?

Eine genaue Aussage darüber zu treffen, nach wie vielen Abmahnungen eine Kündigung ausgesprochen werden kann, ist nicht möglich. Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl gibt es nicht. Bei besonders schweren Verstößen gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten, kann auch ohne Abmahnung eine Kündigung ausgesprochen werden. Bei nur leichten Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten (z.B. Nichtvorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), bedarf es vor Ausspruch einer Kündigung ggf. mehrerer Abmahnungen. Daher empfehlen wir Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung einen Erstberatungstermin in unserer Kanzlei zu vereinbaren.

Wie kann ich mich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen?

Gegen eine Kündigung können Sie sich zur Wehr setzen, indem Sie eine Kündigungsschutzklage erheben. Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie als Arbeitnehmer jedoch nur drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Daher empfehlen wir Ihnen, sofort nach Erhalt einer Kündigung ein Erstberatungsgespräch in unserer Kanzlei zu vereinbaren.

Erhalte ich nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber automatisch eine Abfindung?

Einen Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber existiert in der Regel nicht. Die häufigste Art der Abfindung ist der Abfindungsvergleich im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Hierbei zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigung eine Abfindungssumme, um eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Kündigung zu vermeiden. Häufig geht der Einigung auf die Abfindung eine Kündigungsschutzklage voraus. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Rechts- und Sachlage, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Neubesetzung des Arbeitsplatzes sowie dem Verhandlungsgeschick Ihres Rechtsanwaltes. Daher lautet unser Ratschlag: Sichern Sie sich die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Herr Rechtsanwalt M. Pläster kann beurteilen, welche Abfindungssumme in Ihrem Fall realistisch ist und für Sie mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln.

Ist es möglich, eine mündliche Kündigung auszusprechen?

Eine mündliche Kündigung ist wegen eines Verstoßes gegen die gesetzliche Regelung des § 623 BGB unwirksam. Nach einer mündlichen Kündigung hat das Arbeitsverhältnis weiterhin bestand.

Sind Abmahnungen jederzeit möglich?

Grundsätzlich ist eine Abmahnung jederzeit und auch formlos möglich. Auch mündliche Abmahnungen sind gültig. Eine Abmahnung sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Eine Abmahnung liegt immer dann vor, wenn das konkrete Fehlverhalten vom Arbeitgeber genau beschrieben wird, der Arbeitnehmer dazu aufgefordert wird, sein Verhalten in Zukunft zu ändern und es für den Arbeitnehmer ersichtlich ist, dass ein erneutes Fehlverhalten eine Kündigung nach sich ziehen kann. Sollte eine Abmahnung unberechtigt oder formell falsch sein, so haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte.